Hallo zusammen,
Ich hätte mal eine Frage an die Rechtprofis hier. Ich habe gerade einen S51 3 Gang Motor mit Kupplungs- und Limadeckel gekauft (bei Kleinanzeigen). Er soll ungeöffnet sein und „komplett fahrbereit“. Allerdings ist kein Zylinder verbaut da der alte gefressen hat. Da der begriff „fahrbereit“ ja rechtsbindend ist, hat der Verkäufer mir ja quasi garantiert, dass der Motor eigentlich keine Schäden hat welche für ungewohnte Geräusche oder sonstige Auffälligkeiten sorgen würde. Er hat zwar Rücknahme, Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen aber die greift ja nicht weil der Verkäufer mir „ist fahrbereit“ zugesichert hat.
Meine frage an euch ist: Was fällt jetzt alles unter diese Fahrbereitschaft? Wenn ich den Motor nicht durchschalten kann, oder ich beim Abnehmen des Kupplungsdeckels, Zähne finde, hätte es dem Verkäufer irgendwie auffallen müssen und er hätte ihn nicht als fahrbereit verkaufen dürfen.
Wie würdet ihr Nachweisen, dass Schäden schon da waren als der Motor ankam? Reichen da einfach Bilder die ich nach Erhalt mache und quasi dokumentiere?
Sorry wenn der Post sehr lang ist, aber bei Rechtlichen Themen kommt es ja auf Details an. Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir helfen.
Grüße Noname