MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Soziusfussrasten

  • Wenn das BJ als Jahr der Erstzulassung genommen wird und BRD-Recht angewandt wird, sind das sogar nur 40kmh, da das mit den 50kmh nur von 1986-2001 galt.
    Quote aus Wikipedia:
    Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben.[18] Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • also sind das 50km/h.
    Ist dann der Halter auch in der Pflicht das Fahrzeug so technisch herzurichten das es wirklich auch nur 50km/h fährt???
    Müsste der Prüfer eig. auch nachprüfen bei der Probefahrt


    Ja 50km/h, es sei, das Moped durfte vom Werk aus eh nur zb. 40km/h, wie der SR1/SR2.
    Genau so ist es, es heist ja Bauartbedingt darf es nicht schneller Fahren und von davon muss sich der Prüfer ja überzeugen, ob es die Bestimmungen der entsprechenden Fahrzeugklassen auch einhält
    In meinen fällen ist der Prüfer auch eine Runde gefahren, muss er ja schon alleine, um zu prüfen ob die Bremsen auch eine ausreichende Bremswirkung haben......


    Auch wenn es der Prüfer es nicht überprüft und das Moped fährt schneller als 50km/h, dann ist eh der Fahrzeugführer darn.
    Er ist verantwortlich das sein Fahrzeug der STVZO/FZV auch entspricht, sonst darf man nicht fahren damit.
    Ist das gleiche wie mit Tuning-Zylinder.



    Wenn das BJ als Jahr der Erstzulassung genommen wird und BRD-Recht angewandt wird, sind das sogar nur 40kmh, da das mit den 50kmh nur von 1986-2001 galt.
    Quote aus Wikipedia:
    Am 1. April 1986 wurde in der Klasse der Kleinkrafträder die Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 auf 50 km/h angehoben.[18] Dies galt für Kleinkrafträder, die bis zum 31. Dezember 2001 zugelassen wurden.


    Die ersten BRD Ausführungen von der S51 durften auch nur 40km/h, für diese gab es im nachhinein eine Freigabe für 50km/h.
    Problem ist das es dazu so viele Regelung/Ergänzung gib.
    Es gab ja auch mal eine 50er "offene Klasse, ohne km/h und Leistungsbegrenzung in der BRD. Dazu gehöhrte zb, Kreidler Florett RS.


    Es ist jedenfalles so, das die nationale Regelung der BRD, das Kleinkrafträder bis Baujahr 2002, 50km/h dürfen, angewendet wird.
    Für Kleinkrafträder nach Baujahr 2002 gibt es nach EU-Recht nur die 45km/h.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hier zählt das erstmalige Zulassen/in den Verkehr bringen und nicht das erstmalige Zulassen/in den Verkehr in der BRD.Wenn so wie du behauptest es wäre, würde man auch kein älteres Fahrzeug in die BRD importieren können bzw. wäre hier keine zulassen möglich.
    Da diesen Fahrzeuge die neuen Zulassungsbedingungen, wie auch die Abgasnorm,nicht erfüllen.
    Selbst wenn die Papiere weg sind und es nicht nachweisbar ist das das Fahrzeug in der BRD schon mal Zugelassen war, würde man so wie du behauptest, es nicht wieder zugelassen bekommen.
    Es zählt der Datum des erstmaligen Zulassen/in den Verkehr bringen.


    Wenn dem so ist, dann spielt es keine Rolle ob es eine ungarnkiste oder anderweitige reimportkiste ist oder nicht.


    Mfg ronny

  • Wenn dem so ist, dann spielt es keine Rolle ob es eine ungarnkiste oder anderweitige reimportkiste ist oder nicht.


    Mfg ronny

    Es geht den meisten um die 60km/h BE und da spielt es nun mal eine Rolle.
    Bei einen Reimport muss halt eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21 genacht werden um eine BE zu bekommen und wer sich mit 50km/h abfindet oder der es als Leichtradtrad, wie S70 abnehmen lässt, kann sich so ein Moped holen.
    Übrigen die Nachwende Simsons (nach 1992, also die nur noch 50km/h dürfen) brauchen auch eine 21er Abnahme wenn die Papiere weg sind, da gibt es keine Zweischrift vom KBA.

  • Die ersten BRD Ausführungen von der S51 durften auch nur 40km/h, für diese gab es im nachhinein eine Freigabe für 50km/h.
    Problem ist das es dazu so viele Regelung/Ergänzung gib.
    Es gab ja auch mal eine 50er "offene Klasse, ohne km/h und Leistungsbegrenzung in der BRD. Dazu gehöhrte zb, Kreidler Florett RS.


    Die offene 50er Klasse entspricht zulassungsrechtlich eher dem Sperber.


    Für das Upgrade der "vor 1986" BRD S51 auf 50kmh, gibt es da eine Quelle?

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Ich schaue mal ob ich das habe, Inhaber der S51 B-4-D BE ist die Firma Paul Lange, Stuttgart.
    Dürfte die Freigabe auch über die Firma gekommen sein.
    Hast du etwa so ein seltenes B-4-D Modell ?

  • Nein, sowas hab ich nicht, bin auch kein Fan von.
    Der Grund warum ich frage... zuviel "hörensagen" im Umlauf. Ich glaube im Internet nichts mehr was nicht belegt werden kann.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Nein, sowas hab ich nicht, bin auch kein Fan von.
    Der Grund warum ich frage... zuviel "hörensagen" im Umlauf. Ich glaube im Internet nichts mehr was nicht belegt werden kann.


    Da hast du allerdings recht mit dem "hörensagen"


    Ich schau mal ob ich das habe, eine Verkauf Anzeige von damals habe ich gefunden, Preis 1582,- DM
    und hier so " Upgrade" von 40 auf 50km/h von einer Honda
    http://die-kleinkraftrad-ig.de…n50kmhhondambx50sac05.pdf

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Moin alles zusammen hoffe ihr hattet/habt schöne Pfingsten.



    Wollte nur mal zur Information den aktuellen Stand durch geben was mit der Simme ist also ein geklautes Fahrzeug ist es nicht habe ich Überprüfen lassen. Dann habe ich Bekannte beim KBA Wohne ja da in der Nähe :) Der hat mir gesagt es wird keine Probleme geben beim Zulassen, das scheint alles Konform und DDR Zulassung zu sein zumindest sagt das die Rahmennummer aus. Der vom KBA meinte das der Schein ziemlich gefälscht aussieht aber ich einfach den Antrag auf ABE stellen soll und dann klappt alles.


    Nun hoffe ich einfach mal das ich nach 20 Wochen Wartezeit dann einfach die ABE bekomme.


    Ps der Verkäufer stellt sich ziemlich quer und sagt er wusste nichts davon das irgendetwas gefälscht ist und das er sich keiner Schuld bewusst ist.


    Grüße

  • Sollte es jetzt doch Probleme geben werd ich anwaltlich gehen in vor gehen aber so werde ich ihn in Ruhe lassen ist ja dann nochmal alles gut gegangen

  • Drücke dir zwar auch die daumen,
    aber bitte sei doch weiter Realistisch - denn Das KBA ist richtig streng geworden was das angeht (was ja im grunde auch völlig verständlich ist).
    Ohne falsche angaben (fußrasten ja/nein) kommst du da glaube ich nicht weit.
    Reimporte müssen zwar nicht immer echte Export-modelle sein, allerdings sind sie es oft (gerade die aus Ungarn). Selbst jemand der sich ein bisschen auskennt und die Unterschiede kennt - kann getäuscht werden indem z.b Fußrasten und Hupe nachgerüstet werden - Nichtmal das hat der Verkäufer gemacht.
    bleibt also zu hoffen das es eine s51 N ist, oder das es ein zusammengebasteltes Moped ist wo der Rahmen aus einem für die DDR Bestimmten Moped kommt.
    Ich würde an deiner stelle eher versuchen das alles rückgängig zu machen, allein aus dem grund weil einem ein Kraftfahrzeug mit UNECHTEN Papieren untergejubelt wurde.

  • Seh ich auch so, vor allen sollte der Verkäufer ein Denkzettel bekommen.


    Stell dir mal vor du hattest die der Rennleitung in die Hand gedrückt, und schon läuft eone Anzeige wegen Uhrkundenfälschung gegen dich.
    Ja und wenn der Amtsschimmel erstmal .......

  • Wartezeit ist wohl momentan aufgrund der Corona-Situation bis zu 40 Wochen möglich. :S

  • Moin,


    ja hat alles geklappt habe meine ABE bekommen und fahre jetzt komplett Legal.


    War dann noch bei einer Simson Werkstatt und der sagte das das Moped einfach ziemlich billig verbastelt wurde und deswegen alles nach einer Fälschung aussah. Er denkt auch das Typenschild wurde selbst gestanzt. Deswegen war wohl alles krumm und schief.


    Grüße aus dem hohen Norden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!