MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Die "was muss ich eintragen lassen und warum" Diskussion

  • Ich mach einfach mal hier ein Thema auf.


    Von @Sachsenmoped : "Warum man einen Lenker(mit Nummer) oder Bremshebel eintragen will, ist mir unklar. Der Lenker hat eine Prüfnummer (ist mit Festigkeitsgutachten und jährliche Prüfung) ist direkt für Simson hergestellt, nun warum sollte ich irgendwo hinfahren und es eintragen? Warum fährt ihr wegen dem Fußbremshebel NICHT zum TÜV? Wo liegt nun den Unterschied?Wegen einem BING Vergaser!? Für mich werfen die Sachen fragen auf, die ich beim besten Willen nicht standhaft erklären kann."


    Beim Bing-Vergaser steht im Gutachten explizit drin, dass man diesen einzutragen hat.
    Ein Lenker, der nicht an dieses Fahrzeug (in meinem Fall eine S51 b 2-4 mit Enduro Lenker) gehört oder in Serie verbaut wurde, gehört eingetragen.
    Warum? Weil u.U. mit dem Vergaser die Fahrzeugklasse geändert werden kann. Und der Lenker ist ein Sicherheitsrelevantes Teil. Ebenso wie eine Anhängerzugvorrichtung.


    Viele sagen, die deutsche Abnehm-Regelei ist überzogen. Ich bin froh, das andere Verkehrsteilnehmer nicht einfach mal so an ihren Kisten rumfummeln dürfen wie sie wollen, denn das gefährdet evtl. auch meine Gesundheit. (Klappenauspuffanlagen, Spurverbreiterungen wo die Reifen schleifen und dann bei 200 den Geist aufgeben und so Zeug oder eben Mopeds mit Lenkern, wo sich die Bowdenzüge verheddern, weil zu kurz)
    Auch das nur bestimmte Firmen die Sachen als OEM Ersatzteil vertreiben dürfen, ist für mich ok. Wir alle wissen, was für eine Qualität die Hersteller liefern würden, wenn sie diesen Regularien nicht unterliegen würden.


    Warum ich meine Sachen eingetragen haben möchte, hat aber einen pragmatischen Grund: ich habe keine Lust, daß mir das Moped von irgendeinem Polizisten beschlagnahmt wird um es zu einem Gutachter zu schicken. Das hätte dann folgendes zur Konsequenz: 50.- fahren ohne BE, irgendwie nach Hause kommen in der Situation und die Kosten fürs Transportieren+Lagern+Gutachten.
    Das kann sich auf ein paar hundert Euro summieren. Da ist die Abnahme im Endeffekt günstiger. Auch wenn ich nienienie Kontrolliert werde, fahre ich so einfach entspannter.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Das ist ganz einfach: die Frage ist immer, ob durch einen Umbau die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Dazu siehe § 19 StVZO Absatz (2)


    https://www.buzer.de/gesetz/10146/a175864.htm


    Zu § 19 StVZO gibt es einen verbindlichen Beispielkatalog, wo erläutert wird, wann die Betriebserlaubnis erlischt und was dann zu tun ist. (der Katalog ist leider nicht online, aber man kann den in jeder Prüfstelle einsehen und eigentlich sollte jeder Prüfer den Katalog im Kopf haben.)


    § 22 und 22a beziehen sich dann auf das Teil selbst.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.


  • Das wäre natürlich super interessant! Genau so sehe ich nämlich auch: § 19 StVZO Absatz (2) explizit was ich in dem anderen Thread schon mal eingefügt habe:
    "Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
    1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
    2.eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
    3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird."


    Natürlich die beide Änderungen von @blaumeise treffen einmal den §22-§22a wegen Lenker und §19 Absatz 2 Punkt 3 wegen Abgasverhaltenänderung ziemlich gut zu :)
    Würde mich auch interessieren wie weit die Dokus vom Bing aus 1990 noch gültig sind?


    Sollte der Lenker natürlich diese zutreffen wäre nicht mal eine Änderungsabnahme nötig, somit auch das Anfahren zur Prüfstelle hinfällig-->
    "Fahrzeugteile mit einer EG-Genehmigung oder ECE-Genehmigung bedürfen in der Regel keiner Änderungsabnahme. "
    Ist ja das gleiche Prinzip, warum man nach dem Glühbirnenwechsel (mit E-Zeichen) auch nicht zur Prüfstelle fahren muss :)))


    Nun wenn eine Liste mit Beispielkatalog gibt, welche in der Praxis verwendet wird, ist es super. Bin ab nächste Woche aus dem Urlaub zurück, da werde ich bei uns nachfragen.

  • Ich hab leider nur eine copyrightgeschützte Version von dem Katalog. Sonst könnte man den auch ganz veröffentlichen.


    3 Lenkanlagen
    3.3 Anbau Sonderlenker für Krafträder


    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht :
    - weil keine (besondere) Genehmigung und / oder Teilegutachten erforderlich
    (das gilt ausschließlich für die in der ABE des Fahrzeuges genannten serienmäßigen Lenker, wobei der Umbau von einem Lenkertyp auf den anderen, also z.B. normal auf Enduro ganz streng nach den Regeln nur erlaubt ist, wenn dieser Umbau in der Fahrzeug-ABE freigegeben ist)


    - wenn Teilegenehmigung vorhanden und nicht von der Änderungsabnahme abhängig gemacht, Änderungsabnahme nicht erforderlich Beschränkungen oder Einbauanweisungen müssen aber eingehalten sein
    (das gilt grundsätzlich für jedes Fahrzeugteil, und das sind die Teile-ABEsen nach §22 StVZO, bzw. Bauartgenehmigungen nach § 22a und die entsprechenden ECE- oder EG Teilegenehmigungen, das bei dem Teil beiliegende "Papier" genau lesen, da steht immer, was man machen muss)


    - wenn Teilegenehmigung vorhanden und von der Änderungsabnahme abhängig gemacht oder Teilegutachten vorhanden, eine unverzügliche
    Änderungsabnahme erforderlich


    Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt
    - wenn keine Teilegenehmigung oder Teilegutachten vorhanden oder der Verwendungsbereich nicht eingehalten ist
    Begutachtung nach § 19(2) Satz 3 /§ 21 StVZO hins. d. Änderung erforderlich
    (Dieser Fall ist in der Liste nicht genannt, ergibt sich aber aus der obigen Forderung nach einer Teilegenehmigung)



    BING-Vergaser:
    Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen könnte ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

    Einmal editiert, zuletzt von hallo-stege ()

  • Hallo Leute,
    wenn ich z.b einen s51N ohne Blinker auf Blinker,Ladeanlage und Batterie umbaue?Zu DDR Zeiten,war das glaube ich erlaub ,wenn man nach dem Buch Simson Radgeber S51 Erhardt Werner.

    Wer Kontakt zu Simsonfahrer aus dem Umkreis von Bochum sucht,der kann sich gerne melden

  • Hallo Leute,
    wenn ich z.b einen s51N ohne Blinker auf Blinker,Ladeanlage und Batterie umbaue?Zu DDR Zeiten,war das glaube ich erlaub ,wenn man nach dem Buch Simson Radgeber S51 Erhardt Werner.


    Darfst noch immer machen, wenn die Blinklampen ein Prüfzeichen haben und die Blinklampen den Vorschriften entsprechend angebaut sind.

  • BING-Vergaser:
    Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen könnte ...



    Da habe ich doch glatt eine Frage mal nebenbei zu , da es sich dabei ja um ein OEM Teil der Nachwende Zeit an dem Fahrzeug SR50/80 handelt , wie wird es den dann gehandhabt bei den davor Gebauten Fahrzeugen , muss oder kann die Abnahme erfolgen , wie bereits gesagt der Vergaser ja in den Neuen Fahrzeugen verbaut wurde mit selbiger Zulassungsnummer .
    Es ist mir auch bekannt das in den neueren Papieren der Vergasertyp verzeichnet wurde , dieses aber noch nicht bei den Fahrzeugen mit der alten BE die ja noch bis 92, wenn ich mich nicht irre , weiter verwendet wurde .

  • BING-Vergaser:
    Das Gutachten von der damaligen Abgasprüfstelle des TÜV Süd gilt noch als Prüfgrundlage, es gibt aber auch ECE-Genehmigungen für einige Simson Fahrzeuge mit BING Vergaser, die man als Prüfgrundlage nehmen könnte ...



    Da habe ich doch glatt eine Frage mal nebenbei zu , da es sich dabei ja um ein OEM Teil der Nachwende Zeit an dem Fahrzeug handelt , wie wird es den dann gehandhabt bei den davor Gebauten Fahrzeugen , muss oder kann die Abnahme erfolgen , wie bereits gesagt der Vergaser ja in den Neuen Fahrzeugen verbaut wurde mit selbiger Zulassungsnummer .
    Es ist mir auch bekannt das in den neueren Papieren der Vergasertyp verzeichnet wurde , dieses aber noch nicht bei den Fahrzeugen mit der alten BE die ja noch bis 92, wenn ich mich nicht irre , weiter verwendet wurde .


    Die SR50/80 Nachwende haben nicht die selbe ABE/ Betriebserlaubnis,
    schon weil sie von ein anderen Fahrzeughersteller von der Simson Fahrzeug GmbH und nicht von VEB...
    somit auch nicht die selbe haben.


    Abgesehen davon wird deine Frage durch das besagten Gutachten beantwortet, darin steht Bing Vergaser eingetragen werden muss.
    https://images.app.goo.gl/fQHAeJdkpfXXU2gY7

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Also nochmal am Beispiel MZA, die sind Offizieller Nachfolger von Simson Suhl. So auch beim KBA gelistet.
    Stellen die nun Ersatzteile her, wie bspw einen Fußbremshebel, wurde dieser bereits zu Zonen Zeiten entpsprechend geprüft und freigegeben. Der Hersteller wo MZA den Hebel nun produzieren lässt muss lediglich gewisse Zertifizierungen haben (vom Produkt abhängig). Somit ist also der Bremshebel oder die Stino MZA-Auspuffanlage eindeutig im Straßenverkehr zugelassen, da sie dem Original entsprechen und somit ein OEM Ersatzteil sind.Hier muss seitens MZA sichergestellt werden das ihr Ersatzteile auch dem Orignal entsprechen, sprich der Bremshebel sollte nicht aus Zwieback-Stahl sein...


    Interessant wird es wenn es Teile sind die es Orignal so nicht gab, bspw die Alu- Kupplungs und Bremshebel. Auch wenn jetzt jeder sagt das die Alu Hebel natürlich viel Robuster als das Plastik ist, müssten die Hebel geprüft werden und damit eine Freigabe und eine KBA-Nummer mit zugehörigem Gutachten erhalten. Das kann entweder in Serie von MZA gemacht werden oder man muss sich selbst un die Spur begeben und ein gutachten erstellen lassen.


    Auch die aussage das die Nachbau Stoßdämpfer nicht zugelassen sind ist schlichtweg falsch, jedenfalls jene die es so Original gab.

  • Und was ist denn mit FEZ ? Sind die auch Simson Nachfolger ? Hat MZA nicht die "Markenrechte" / "Namensrechte" an Simson erworben ? AEG, Grundig , Telefunken usw. gibt es ja auch wieder. Da haben wohl China-Firmen die Markenrechte / Namen aufgekauft ?! An orig. Auspuffanlagen anderer Fahrzeug- Marken sind ja auch serienmäßig schon E-Prüfzeichen dran. Und das schon seit "ewigen" Zeiten.

  • Hat mit FEZ nichts zu tuen, die stellen rechtlich gesehen keine Original Ersatzteile her. In wie fern die dann Zulassungspflichtig sind kann ich nicht beantworten, auch hier würde ich vermuten, wenn’s sie dem Original entsprechen, erlischt keine ABE.


    Markenrechte wie AEG, haben damit nichts zu tuen, siehe Megu, AKA, SWH und co.

  • Und was ist denn mit FEZ ? Sind die auch Simson Nachfolger ? Hat MZA nicht die "Markenrechte" / "Namensrechte" an Simson erworben ? AEG, Grundig , Telefunken usw. gibt es ja auch wieder. Da haben wohl China-Firmen die Markenrechte / Namen aufgekauft ?! An orig. Auspuffanlagen anderer Fahrzeug- Marken sind ja auch serienmäßig schon E-Prüfzeichen dran. Und das schon seit "ewigen" Zeiten.


    FEZ Vertreibt Teile für Zweiradfahrzeuge lässt auch ua. für Simson Modelle Teile in ihren Auftrag Produzieren, wie MZA auch.
    MZA ist allerdings offizieller Simson Lizenznehmer aber kein Nachfolger.
    1993 ist MZA geründet wurden, 2003 hat MZA vieles aus Insolvenzmasse von SIMSON Motorrad GmbH & Co. KG ersteigert.
    Weiterhin hat sich MZA diverse Urheberrechte gesichert sowie Namenrechte (Wort und Bildrechte) von verschiedenen DDR Firmen und deren Produkten.
    Genau wie die Namensrechte zb. von den Berliner Vergaser Werke (BVF),
    genau deswegen darf FEZ ihren Vergaser nicht BVF nennen. Mit der Bezeichnung FEZ 16N1-x umgeht man dieses "Problemchen".


    Ein originaler Schalldämpfer von zb. Golf hat Prüfnummer/Zeichen, ein Stino Nachschalldämpfer hat das auch, eigene Prüfnummer.
    Genau deswegen kann man diesen Nachbau Nachschalldämpfer ohne weiteres verbauen.
    Das gleiche ist es mit Bremsscheiben und Klötzer die vom Freien Markt, diese haben Prüfzeichen, somit zugelassen.
    Eine Nachbaubremsscheibe von zb. SFW so wie man es von MZA bekommt müssen ein Prüfzeichen haben, sonst sind die im Bereich der StVZO nicht zulässig.


    Genauso müssten andere Teile von MZA genauso eine Prüfnummer haben, der Haken an der Sache ist das die Meisten DDR Teile das nicht haben (war so zu DDR Zeiten) ja da kommt man halt schlecht hinter her was noch DDR an ein DDR Fahrzeug ist oder neuer Nachbau.
    Das hat man allerdings bei vielen alten (Oldtimer) Fahrzeugen.


    MZA hat Jahre Nachbau-Blinker, Rücklichter usw. ohne Prüfzeichen verkauft, so wie es TommyMaul darstellt
    ist das ein OEM Ersatzteil, somit zugelassen.
    So ist es nun mal nicht, auch hat nicht ohne Grund das KBA deswegen MZA-Händler abgemahnt.
    Die MZA-Händler waren die dummen, weil sie es den Endverbraucher verkaufen und nicht MZA selber.
    Das Nachwendemodell Prüfzeichen am Auspuffanlagen haben, ist so, zb. schau an ein MS50 Auspuff an, auf die Verstärkungsstrebe.

  • MZA wird rechtlich als Nachfolger von Simson betrachtet. Wenn du es nicht glaubst, fragst du beim KBA nach.


    Betrachtet -> Bedeutetet nicht das sie es sind.



    Die Leuchtmittel sind ne ganz andere Sache. Aber du scheinst dich ja bestens auszukennen :)


    Aha, jetzt wird's interessant, wieso ganz andere Sache ?
    Sind Nachbauteilersatzteile, so wie du so sinngemäß geschrieben hast,
    OEM Ersatzteil -> alles gut die brauchen kein Prüfzeichen.
    Tatsache ist , das diese nicht im Bereich der StVZO zulässig sind
    Auch das schnell aus den Programm genommen wurden und innerhalb kurzer Zeit gab es endlich welche mit Prüfzeichen.


    Wie ich schon mit den Beispiel, Golf Schalldämpfer geschrieben habe,
    hat ein OEM Ersatzteil eine Prüfnummer/Zeichen heut zu Tage.
    Bitte
    Selbst eine Vape hat Prüfzeichen/Nummer.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ein originaler Schalldämpfer von zb. Golf hat Prüfnummer/Zeichen, ...


    Hier muss man unterscheiden, nach welcher Richtline das Fahrzeug bzw. das System genehmigt wurde, beim Golf wurde eine EG Richtlinie oder eine ECE Regelung angewendet, dementsprechend müssen Nachbauteile auch so geprüft und gekennzeichnet sein.


    Die Simsons wurden bis kurz vor der Wende nach DDR-StVZO geprüft und genehmigt, Nachbauteile müssen also dieser "Genehmigungsmethode" entsprechen. Daraus ergibt sich natürlich, dass dem Original entsprechende Schalldämpfer keine EG oder ECE Kennzeichnung haben müssen.
    Sie dürfen natürlich auch nach EG oder ECE geprüft sein, müssen aber nicht ...
    Die EG oder ECE Richtlinien für Nachbauschalldämpfer sind inzwischen zwar verbindlich, aber nur für Schalldämpfer an Fahrzeugen, wo die EG oder ECE schon für die Fahrzeuggenehmigung verbindlich war ... (gilt analog für Bremsscheiben, Klötze etc.)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Was mich verwundert ist das alle elekt. Teile aus DDR Zeiten eine Nr. besitzen, so wie auch sehr viele andere Anbauteile wie
    Federbeine, Bremmstrommel, Bremsbacken, Felgen, Lenker Armaturen,Zylinder, Tank usw. usw. selbst die plastik Brems und Kupplungshebel haben eine Nr.
    nur auf der Orig. stino. Gabel finde ich wirklich kein Zeichen :kopfkratz:
    Das finde ich schon seltsam an solch komplexem Fahrwerksteil ,wenn einer ne Idee hat wo evtl. doch eine ist, nur raus damit. ?(


    MfG. Holger


  • Die Simsons wurden bis kurz vor der Wende nach DDR-StVZO geprüft und genehmigt, Nachbauteile müssen also dieser "Genehmigungsmethode" entsprechen. verbindlich war ... (gilt analog für Bremsscheiben, Klötze etc.)


    Na ja da haben wir es doch, wenn ich das richtig verstehe.
    So eine neue Einheitsgabel entspricht vom Aufbau/Funktion nicht der DDR Simson Gabel, damit sie auch "Genehmigungsmethode" nicht entsprechen.
    Also brauch sie ein Teilgutachten.
    Und an den Nachwendefahrzeugen die entsprechen nach neuen Genehmigungsmethode, müssen dann eh die entsprechenden Kennzeichnung dann haben oder ein Teilgutachten.


    Auch ist es dann Wurst wer das Teil nachbaut, wenn sie den damaligen "Genehmigungsmethode" entsprechend sind.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hi,


    natürlich hat die Marzocchi-Telegegabel kein Prüfzeichen, sondern maximal eine Teilenummer. Die ist ja auch im zusammen mit dem Fahrzeug für das sie original war genehmigt worden.


    Baue ich die jetzt an ein anderes Mopedmodel, dann greift da §19.2 Verkehrsgefährdung und sie muss abgenommen werden, weil die BE erloschen ist. Das ist genauso als wenn ich die Alufelgen vom 5er BMW auf den 3er Schrauben würde.


    Da aber kein Teilegutachten vorliegt ist es keine Änderungsabnahme nach §19.3. sondern eine Einzelabnahme nach 19.2, was momentan noch im Westen nur der TÜV darf und im Osten die Dekra. Dafür braucht es einen amtlich anerkannten Sachverständigen (mit Teilbefugnissen) bzw. neuerdings einen USB, keinen einfachen Prüfingenieur.


    Ist es ein Zubehörteil, hat es natürlich eine ABE oder ein Teilegutachten und dann ist es, sofern die Auflagen eingehalten, eine Änderungsabnahme nach §19.3 für einen normalen Prüfingenieur. Das sind z.B. Alufelgen am Auto mit Teilegutachten, der Tomaselli-lenker mit Teilegutachten....


    Zum Thema Beleuchtung:
    Die meisten Beleuchtungsteile sind heute nach §22a STVZO Bauartgenehmigungspflichtig.


    Das war zu DDR-Zeiten auch schon so, war fast identisch in der DDR-STVZO festgelgt, der § hieß bloss anders. Ich kann die DDR-STVZO gerne mal raussuchen und den gleichen § zitieren.


    Das ist auch der Grund warum die originalen Beleuchtungsteile ein nationales Prüfzeichen (Wellenlinie) bzw. E15 hatten.


    Die ersten Nachbauten hatten nix, waren damit weder nach STVZO noch nach DDR-STVZO erlaubt.


    Gleichzeitig steht in 22a STVZO:


    Zitat von 22a STVZO


    Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind.


    Also nix Bauartgenehmigung, nix verkaufen oder in Verkehr bringen. DA ist der Hund begraben.


    Zum Thema Auspuff:


    DA greift im Grunde das gleiche, das die damals mit dem Fahrzeug genehmigt worden sind und daher kein Prüfzeichen, maximal eine Teilenummer haben.


    Dann greift heute noch §49 STVZO:


    Darin heist es:



    Das erklärt auch warum die Nachwende Simsonauspuffanlagen am MS50 Sperber auf einmal eine E-Nummer hatten.


    Allerdings gilt zusätzlich die Pflicht der E-Nummer erst ab dem 1.4.1994
    In den Übergangsbestimmungen §72 STVZO zu §49STVZO:


    Zitat


    Abweichend von § 49 Abs. 2a dürfen Auspuffanlagen und Austauschauspuffanlagen für Krafträder auch nach dem 1. April 1994 ohne EG-Betriebserlaubniszeichen feilgeboten, veräußert oder verwendet werden, sofern sie für Krafträder, die vor dem 1. April 1994 erstmals in den Verkehr gekommen sind, bestimmt sind.


    Also muss der Simsonauspuff kein Prüfzeichen haben, muss dem original entsprechen, darf nicht lauter sein, keine Abgase verändern und nicht leistungssteigernd sein.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

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