Habichtfreak war so freundlich mich auf diesen Thread hin zu weisen.
Da der Paragraphendschungel mein täglich 2-Takt-Gemisch finanziert, will ich mal versuchen ein wenig fundierte juristische Kenntnisse zu der Diskussion bei zu tragen:
Was die Fahrspurwahl INNERORTS betrifft, sagt der schon angesprochene § 7 Absatz 3 StVO eigentlich alles = Frei Fahrspurwahl für freie Simsonisten!
Bezüglich des Fahrens in der Mitte der (einzigen) rechten Spur AUßERORTS ist die Gesetzeslage leider nicht so eindeutig. Daher muss ich dafür ein wenig weiter ausholen:
§ 2 StVO sagt in Absatz zwei:
"Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, ...."
Das bezieht sich auf das Rechtsfahrgebot aus Absatz 1. Du musst also nicht nur (im Normalfall) immer die rechte Spur einer Straße nehmen, sondern auch auf dieser immer möglichst weit rechts fahren.
Allerdings darf dieses Gebot nicht so weit führen, dass du dich selbst in Gefahr begibst bzw. dich Andere gefährden.
§ 1 StVO Absatz zwei sagt: " Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Die Leute dürfen einen Krad-Fahrer also nicht so überholen, dass er gefährdet wird (Gegenverkehr, zu geringer Seitenabstand, etc.).
Das sie das trotzdem immer wieder machen, ist natürlich jedem von uns bewusst.
Dagegen kannst du aber nix machen (außer natürlich alle anzeigen...).
Scheint also auf den ersten Blick aussichtslos mit in der Mitte fahren.
Allerdings gibt § 2 Absatz zwei StVO dir mit dem Wort "möglichst" einen sehr weiten Spielraum...
Wenn es dir nicht möglich ist, weiter rechts als in der Mitte einer Fahrbahn zu fahren, ohne dass du dich selbst (durch die Überholvorgänge anderer) gefährdest, kann dir keiner ans Zeug flicken.
Darüber hinaus hast du auch noch selbst §1 StVO auf deiner Seite. Der gilt ja auch für uns Moppedfahrer....
Dadurch, dass wir ganz rechts außen fahren, ermutigen wir den hinter uns fahrenden zu einem (auch für ihn) gefährlichen Überholmanöver....
Das ist also auch nicht erlaubt und spricht also weiterhin für ein Fahren in der Mitte.
Normales (gesetzeskonformes) Überholen ist dem nachfolgenden Verkehr bei freier Gegenspur ja immer noch möglich (er wird also nicht von dir [mehr also von einem normalen PKW] behindert).
Es ist also trotz § 2 StVO zulässig mit seinem Krad dauerhaft in der Mitte der rechten Fahrspur zu fahren! Ein Bußgeld dürfte es dafür nicht geben.
Sollten Fahrschullehrer/Ordnungshüter/andere Kraftfahrer anderer Ansicht sein, so bin ich auf ihre Argumente gespannt. Ich lasse mich da gerne überzeugen.
Was allerdings verboten ist, ist das fahren ganz links in der rechten Spur. Da kann man sich mit "möglichst" nicht mehr raus reden.
Nachtrag: (Einfache) Körperverletzung verjährt gemäß § 78 StGB nach fünf Jahren.
P.S.: Das obige stellt nur meine persönliche Meinung dar und ist kein verbindlicher Rechtsrat!