Beiträge von Sahib

    Jau, ist richtig, dass es die Reliant Dreiräder auch in Österreich (dort natürlich als normale Linkslenker) gab. Genauso wie in den Niederlanden.
    Zur National Rallye ist aber zum Glück nur einer aus den Niederlanden angereist. Daher hatte ich doch die weiteste Anfahrt.
    Allerdings hatte ich das mit dem Pokal falsch verstanden. Gab gar keinen für die Anreise.
    Allerdings gabs einen für den schönsten Rialto:

    Das macht einen noch stolzer :)


    So, das ist also dein Rialto 2? welches Baujahr ist er und welchen Motor hast du drin? Das erkennst du an der Motornummer. Die findest du auf der Seite des Blocks oder auf dem Schild im Motorraum (unterste Nummer).
    Schade das du nichts von deinem Rialto in deinem Blog schreibst. Ich komme ja auch aus der Nähe von Paderborn (Mein Bruder wohnt sogar in PB). Wäre cool, wenn wir uns mal treffen!
    Sag mal, wann du Zeit hast!
    Wie willst du ihn zulassen?

    Habichtfreak war so freundlich mich auf diesen Thread hin zu weisen.
    Da der Paragraphendschungel mein täglich 2-Takt-Gemisch finanziert, will ich mal versuchen ein wenig fundierte juristische Kenntnisse zu der Diskussion bei zu tragen:


    Was die Fahrspurwahl INNERORTS betrifft, sagt der schon angesprochene § 7 Absatz 3 StVO eigentlich alles = Frei Fahrspurwahl für freie Simsonisten!


    Bezüglich des Fahrens in der Mitte der (einzigen) rechten Spur AUßERORTS ist die Gesetzeslage leider nicht so eindeutig. Daher muss ich dafür ein wenig weiter ausholen:


    § 2 StVO sagt in Absatz zwei:
    "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, ...."


    Das bezieht sich auf das Rechtsfahrgebot aus Absatz 1. Du musst also nicht nur (im Normalfall) immer die rechte Spur einer Straße nehmen, sondern auch auf dieser immer möglichst weit rechts fahren.


    Allerdings darf dieses Gebot nicht so weit führen, dass du dich selbst in Gefahr begibst bzw. dich Andere gefährden.
    § 1 StVO Absatz zwei sagt: " Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."


    Die Leute dürfen einen Krad-Fahrer also nicht so überholen, dass er gefährdet wird (Gegenverkehr, zu geringer Seitenabstand, etc.).
    Das sie das trotzdem immer wieder machen, ist natürlich jedem von uns bewusst.


    Dagegen kannst du aber nix machen (außer natürlich alle anzeigen...).


    Scheint also auf den ersten Blick aussichtslos mit in der Mitte fahren.



    Allerdings gibt § 2 Absatz zwei StVO dir mit dem Wort "möglichst" einen sehr weiten Spielraum...
    Wenn es dir nicht möglich ist, weiter rechts als in der Mitte einer Fahrbahn zu fahren, ohne dass du dich selbst (durch die Überholvorgänge anderer) gefährdest, kann dir keiner ans Zeug flicken.
    Darüber hinaus hast du auch noch selbst §1 StVO auf deiner Seite. Der gilt ja auch für uns Moppedfahrer....
    Dadurch, dass wir ganz rechts außen fahren, ermutigen wir den hinter uns fahrenden zu einem (auch für ihn) gefährlichen Überholmanöver....
    Das ist also auch nicht erlaubt und spricht also weiterhin für ein Fahren in der Mitte.
    Normales (gesetzeskonformes) Überholen ist dem nachfolgenden Verkehr bei freier Gegenspur ja immer noch möglich (er wird also nicht von dir [mehr also von einem normalen PKW] behindert).


    Es ist also trotz § 2 StVO zulässig mit seinem Krad dauerhaft in der Mitte der rechten Fahrspur zu fahren! Ein Bußgeld dürfte es dafür nicht geben.


    Sollten Fahrschullehrer/Ordnungshüter/andere Kraftfahrer anderer Ansicht sein, so bin ich auf ihre Argumente gespannt. Ich lasse mich da gerne überzeugen.


    Was allerdings verboten ist, ist das fahren ganz links in der rechten Spur. Da kann man sich mit "möglichst" nicht mehr raus reden.


    Nachtrag: (Einfache) Körperverletzung verjährt gemäß § 78 StGB nach fünf Jahren.



    P.S.: Das obige stellt nur meine persönliche Meinung dar und ist kein verbindlicher Rechtsrat!

    Schick, schick! Gefällt mir gut. Steht ihr besser als das alte grün.


    Wenn du Lust auf ne Ausfahrt hast, kannst du ja mal beim "Attack of the Altwagen" vorbei kommen. Das ist eines der Altblechtreffen der Region.
    Immer am dritten Sonntag im Monat. Würde mich natürlich auch sehr freuen, einen eurer Volvos mal live zu bewundern! ;)

    Nur um den Thread mal wieder ein wenig zu aktualisieren:
    Mein Rialto hat mittlerweile eine reguläre deutsche Zulassung (schwarzes Kennzeichen [nicht auf dem Bild]) und ist mein treuer Begleiter im Alltag. Er ist damit einer von zweien mit regulärem Kennzeichen in D und der Erste bei dem das auch dokumentiert wurde (siehe mein Blog).
    Damit er aber nicht so alleine ist und die Heimat vermisst, hat sich noch ein Bond Bug 700ES zu ihm gesellt:

    Mal wieder ein klares juristisches: "Jein"....
    Meine Beschreibung gilt nur für Fahrzeuge, die im "öffentlichen Verkehrsraum" abgestellt werden.
    Ist der Hinterhof also eher ein jedem zugänglicher Parkplatz, gilt das oben genannte, wenn es ein normaler Innen-/Hinterhof ist, ist es Privatgrund und du musst dich mit dem Eigentümer des Grundstücks auseinander setzen.
    Dieser kann Sachen (auch Möps sind "Sachen"), welche er auf seinem Grund und Boden findet, als Fundstück melden (oder du kannst dies in seinem Auftrag machen...) und dann eine Übereignung beantragen.


    BTW.: "Eigentum...erwerben" hat nix mit kaufen/bezahlen zu tun. Ist einfach nen juristischer Fachbegriff für "bekommen". Gibt's alles für lau.


    Die Anzeige des Fundes und dein Übernahmegesuch erfolgen direkt nach einander. Je nachdem wie schnell du sprechen kannst ca. 1-4 Minuten ;)

    Simson Heizer hat schon Recht: plug&play hab ich bisher noch nichts passendes gefunden.
    Allerdings wischt bei mir auch eine einfache Universallippe. Muss man zwar ein bisschen das Cutter-Messer schwingen, geht aber alles.
    Am besten ist es, das alte Gummi mit in den Baumarkt zu nehmen. Dann kauft ihr nicht ausversehen ein zu breites Gummi.