Beiträge von MuZ

    Ich sehe den Diebstahl auch als vollendet an, jedoch nicht als beendet. Das ist juristisch nochmals ein Unterschied. Dem bloßen Versuch kann ich aber hier nicht zustimmen (bei den Infos, die wir haben).
    Eine Sachbeschädigung liegt natürlich auch noch vor.


    An der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft die Anzeige in den Schredder schmeißt, ändert das aber alles nichts.

    Anhänger, die den Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht unterliegen, sind nicht extra zu versichern (§2 (1) Nr 6c PlfVG i.V.m. §3 (2) Nr 2f FZV).


    Zum Thema Wiederholungskennzeichen: "Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich." §10 (8) FZV


    In der Praxis sieht es so aus, dass das Versicherungskennzeichen sauber auf Pappe o.ä. geschrieben ausreicht. Versichert ist der Anhänger über das Zugfahrzeug. Eine Betriebserlaubnis muss natürlich vorliegen. Beleuchtung, etc. ist selbstredend.

    Servus, wenn man den einzelnen Idioten außer Acht lässt, der sich an gar nichts hält, dann hat seit der Erfindung des Smartphones die widerrechtliche Benutzung der Mobiltelefone drastisch zugenommen. Telefonieren mag noch gehen, aber kritisch wird es bei whattsapp und co, wenn der Blick nicht mehr nach vorn gerichtet ist.


    Letztens kamen mein Kollege und ich gar no ht mehr hinterher mit schreiben :D Aber 60€ si d anscheinend immer noch zu billig ...

    willkommen in Deutschland - WIR schaffen das, unsere Bürger zu verwirren. Wir sind Deutschland, Du bist Deutschland ^^


    Und wer nun keine Blinker hat, und das Handziechen geben vergisst ist dessen ABE auch erloschen ? Is ne ernst gemeinte Frage wenn man schon so haarklein diskutiert


    nee

    Hier gehts ja los :D


    354000 Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger fehlte/mangelhaft *) war.
    § 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
    15,00 €


    Nicht mehr und nicht weniger.


    Ein Erlöschen der BE ist nach § 19 StVZO nicht gegeben, da man die Gefährdung nicht begrüden kann, wie es schon geschrieben wurde. Abbauen ist ohne Weiteres auch nicht möglich, da die Blinker eben in der BE verankert sind, wenn es denn keine N ist.
    Ein Austragen wäre möglich. Vielleicht hilf ein Päckchen Kaffee beim Sachverständigen.


    Neufahrzeuge werden auch immer Blinker haben müssen, da diese nicht mehr nach nationalem Recht zugelassen werden, sondern nach EU-Recht.


    Anderes Beispiel, was es vielleicht deutlich macht: Um längere Sachen transportieren zu können, wird an die Hecktür im Transporter ein Blechkasten angebracht und ein Loch in die Tür gesägt, sodass der Laderaum nach hinten erweitert wird. Kraftfahrzeuge dürfen eine Länge von 12m haben. Jetzt darf der Kasten aber nicht 5m nach hinten hinausragen (7m Fahrzeug + 5m Kasten), sondern eben nur bis zur in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Länge.

    neuer Fahrzeugschein:


    G Leermasse des Fahrzeuges (ist in Wirklichkeit aber immer etwas mehr)
    F.2 zulässige Gesamtmasse, d.h. die tatsächliche Gewichtskraft, mit der die Räder höchstens auf die Straße "drücken dürfen"
    O.1 O.2 Anhängelast ungebremst/gebremst, d.h. die tatsächliche Masse des Anhängers


    zulässiges Gesamtgewicht des Zuges ist dann F.2 vom Zugfahrzeug und vom Anhänger


    Weg vom Rechtlichen und hin zum Logischen. Das macht es einfacher ;) Und die ganze Sache nicht mit dem Führerscheinrecht verwechseln.

    Moin,


    ich habe folgendes gefunden:


    Personenbeförderung in der StVO
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35a.html
    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als
    mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend
    von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht
    für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert
    werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.
    Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in
    Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste
    zugelassen ist.
    Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    1.auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

    2.auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit oder
    3.in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen.

    Sitzplätze in der StVZO


    (9) Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.


    also:
    Kind bis 7 Jahre -> 2+1
    Kind über 7 Jahre -> 2

    Jaja, die Hobbyadvokaten ^^


    Strafanzeigen bringen nichts. Die werden zu 99% eingestellt (trotzdem anzeigen!). Du musst dir auf zivilrechtlichem Wege Recht verschaffen, sollte der Verkäufer nicht doch nach einem Gespräch seine Schuld eingestehen.


    Du solltest vor Gericht jedoch auf der sicheren Seite sein. Immerhin wurde dir hier etwas verkauft, was nicht dem entspricht, was durch den mündlichen Vertrag vereinbart wurde. Es wurde eine gewerbsmäßige Urkundenfälschung begangen, um vorzutäuschen, dass es sich um eine DDR-Version mit 60 km/h bbH handelt. Laut den Vorrednern ist es aber eine 50 km/h Version.
    Einen Unfallschaden kann ich nicht feststellen, da andere Stoßfänger und eine längere Telegabel verbaut wurden. Desshalb ist der Hauptständer so knapp.


    Ein Hinweis darauf, dass der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, sofern er kein Recht bekommt ist auch manchmal ganz hilfreich. Also, hingehen, Frist von 14 Tagen setzten und dann alle Maßnahmen treffen.


    edit:


    Laut Papieren sind 2 Sitze eingetragen. Dieses Merkmal erfüllt das Fahrzeug nicht.

    Ah, okay. Hab überlesen, dass er es JETZT NICHT MEHR weiß. Ich war der Meinung, dass er es noch nie gewusst hat. Aber man kann schon froh sein, wenn die Rahmennummer richtig in der Versicherung steht. Was mir da nicht schon alles untergekommen ist.