Sollte dein Anhänger Vor Baujahr 53 sein, auch Eigenbau, braucht er keine Betriebserlaubnis steht irgendwo in der StvZo
Ich zweifle deine Aussage nicht an, aber wie soll man bei einem "restaurierten" Eigenbauanhänger das Baujahr nachweisen? Eisenrahmen und Holzplanken kann man ja auch heute noch bauen.
MfG
Christian