Anhänger versichern???

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  • Sollte dein Anhänger Vor Baujahr 53 sein, auch Eigenbau, braucht er keine Betriebserlaubnis steht irgendwo in der StvZo


    Ich zweifle deine Aussage nicht an, aber wie soll man bei einem "restaurierten" Eigenbauanhänger das Baujahr nachweisen? Eisenrahmen und Holzplanken kann man ja auch heute noch bauen.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Anhänger, die den Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht unterliegen, sind nicht extra zu versichern (§2 (1) Nr 6c PlfVG i.V.m. §3 (2) Nr 2f FZV).


    Zum Thema Wiederholungskennzeichen: "Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich." §10 (8) FZV


    In der Praxis sieht es so aus, dass das Versicherungskennzeichen sauber auf Pappe o.ä. geschrieben ausreicht. Versichert ist der Anhänger über das Zugfahrzeug. Eine Betriebserlaubnis muss natürlich vorliegen. Beleuchtung, etc. ist selbstredend.

  • Hallo. Nur mal so nebenbei, wenns keiner wem verrät :b_fluester:
    Ich bin schonmal mit meiner 50er Sfera, selbstgebauter AHK und umgebauten MKH/M mit SR50 Rädern ( siehe Profilbild ) von Herrnhut nach Berlin und retoure gefahren. 18h für 550km. Weder auf der Berliner Stadtautobahn wo man mit Moped nicht lang darf noch sonstirgendwo gab es Probleme. Das einzige Mal an einem gepflasterten Bahnübergang in einer Linkskurve sauste der Hänger Richtung Graben. Gott sei Dank nicht in den Gegenverkehr. Da reicht ein Schlagloch auf der Kurveninnenseite und das Ding geht ab.
    Dann wäre alles zum tragen gekommen vor was Dich die anderen hier warnen.
    Ich würde es nie wieder machen...nicht die Strecke und nicht mit Hänger.
    Hier hab ich schon einen gesehen der mit einer ETZ und Anhänger rumschoß....das Teil ist an der Simme schon wackelig...aber an der Eti?? Mancheiner braucht auch kein Licht am Hänger..es fahren wirklich Leute rum..nee.
    Man muss sich da nicht dazugesellen, lieber bissel Geld in die Hand nehmen und original machen. Da ist man selbst und die anderen auf der sicheren Seite.


    Ich hab auch mal gelesen das die Simmen mit Hänger Bestandsschutz genießen. Würde heutzutage ein Anhänger ans Moped dürfen müsste eine 50mm Kugel mit passender Kupplung verbaut werden.
    Das aber ohne Garantie. Lasse mich da gern belehren :D

  • Hallo,


    ich habe so etwas ähnliches durch. Ich habe einen MKH/M1 gekauft, welcher aber mit Mopedrädern ausgestattet ist. Die komplette Räderaufnahme ist umgebaut (zugeschweißt und Steckachse), ein Rückbau also schwer möglich. Aus meiner Sicht ist jetzt sogar robuster als original ( nein, ich habe die dynamische Festigkeit/Belastung und das Schwingungsverhalten jetzt nicht nachgerechnet und kann es auch nicht mehr) . Ich hatte zwar dann auch KBA Papiere für den Hänger beantragt, aber diese sind ja ungültig, wenn der Hänger umgebaut ist. Ich habe dann eine Einzelabnahme nach §21 machen lassen.
    Die 1. Dekra Prüfststelle hat mich weggeschickt ohne den Hänger anzuschauen. Die 2. Dekra Prüfstelle hat die Abnahme gemacht, es hat nur um die 25 € gekostet. Damit muss man noch zur Zulassungstelle, die müssen dann noch ihren Stempel drunter setzen. Die Dame von der Zulassung wollte dem Hänger erst ein extra Kennzeichen verpassen, weil wohl jeder Hänger ein Kennzeichen bekommt. Sie hat dann aber noch einmal nachgefragt und dann den Stempel einfach druntergesetzt.
    In Summe hat mich die ganze Aktion ca. 35 Euro gekostet, ich habe für den Hänger auch nur 30 € bezahlt, daher hat es sich für mich gelohnt.


    Fazit: Einfach probieren und der Dekra was ordentliches vor die Nase stellen.

  • Anhänger, die den Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht unterliegen, sind nicht extra zu versichern (§2 (1) Nr 6c PlfVG i.V.m. §3 (2) Nr 2f FZV).


    Zum Thema Wiederholungskennzeichen: "Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c, f und g sowie Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe d und e, die ein eigenes Kennzeichen nach § 4 nicht führen müssen, haben an der Rückseite ein Kennzeichen zu führen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf; eine Abstempelung ist nicht erforderlich." §10 (8) FZV


    Heißt das auch, dass wenn ich meine Schwalbe wie hier beschrieben Simson freiwillig zulassen ohne HU-Pflicht zulasse, mein Anhänger weiterhin über die Versicherung des Zugfahrzeugs versichert bleibt ?


    Bevor ich versuche einem Versicherungsvertreter diese Situation zu erklären, von der er wahrscheinlich noch nichts gehört hat, wäre es
    schön zu hören ob jemand von euch was dazu weiß.


    Danke schonmal im Voraus und schönes Wochenende,
    Jason

  • Heißt das auch, dass wenn ich meine Schwalbe wie hier beschrieben Simson freiwillig zulassen ohne HU-Pflicht zulasse, mein Anhänger weiterhin über die Versicherung des Zugfahrzeugs versichert bleibt ?


    Bevor ich versuche einem Versicherungsvertreter diese Situation zu erklären, von der er wahrscheinlich noch nichts gehört hat, wäre es
    schön zu hören ob jemand von euch was dazu weiß.


    Danke schonmal im Voraus und schönes Wochenende,
    Jason


    ja bleibt es, wird nur schwierig mit dem wiederholungskennzeichen, weil die üblichen zulassungskennzeichen ja doch recht groß sind.
    soweit ich weiß, gibt es nur einen hersteller in deutschland, der dir dein zulassungskennzeichen in haftpflichtgröße macht. er nennt es endurokennzeichen. Kraxel oder so hieß derjenige. das wiederholungskennzeichen beim zulassungskennzeichen muss ja zum glück von den maßen nicht dem "hauptkennzeichen" gleich sein.
    ich habe nun ein "endurokennzeichen" dran, seit anfang 2015, bis auf mal nen blöden blick, gabs kein stress und ich bin öfter mal mit hänger unterwegs. muss ja weiterhin keine tüv oder landesplakette rauf, deswegen hauts auch mit der größe hin.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Perfekt, vielen Dank für die schnelle Antwort. Bis jetzt habe ich mir die Kennzeichen immer am PC erstellt, ausgedruckt und laminiert. Da ich das Kennzeichen dann behalten werde, macht ein 'echtes' natürlich Sinn. Mal gucken was ich da bekomme.


    Viele Grüße,
    Jason

  • Anhänger, die den Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht unterliegen, sind nicht extra zu versichern (§2 (1) Nr 6c PlfVG i.V.m. §3 (2) Nr 2f FZV).


    Zum Thema Wiederholungskennzeichen: "Anhänger nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis…




    Ich darf dich da etwas korrigieren.
    In diesem Teil der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) ist die Rede von einem kennzeichen, das den Vorgaben des Paragrafen 8 FZV entspricht. Hier ist die Rede von amtlichen Kennzeichen. Ein Versicherungskennzeichen ist jedoch keinesfalls ein amtliches Kennzeichen, da es von einem Versicherer (Jurist. Person) ausgegeben wurde (nicht von einer öffentlich-rechtlichen Behörde, wenn man so will).


    Ich selbst bin vom Fach und das Thema ist etwas komplizierter. Ich kann mich erinnern, dazu mal eine Ausarbeitung gehabt zu haben.
    Ich werde sie heraussuchen und dir Rückmeldung geben, wenn du das möchtest.

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