Gutachter werden von der gegnerischen übernommen. Anwälte nur bei einem gewonnen Prozess. Vorallem lohnt es nicht in Vorkasse zu gehen mit einem Anwalt wenn die Versicherung noch gar keine Zahlungen ausgeschalgen haben um nicht zahlen zu müssen. Kommt die den Verbindlichkeiten nach bleibt er auf den Anwaltskosten sitzen. Zudem unterliegst du auch als Geschädigter der Schadenminderungspflicht!
Soalnge dir noch kein Finanzieller Schaden entstanden ist würde ich mit dem Anwalt warten
Bei einem zu 100% (!!) unverschuldetem Unfall ist es nicht notwendig, bei dem Anwalt in Vorkasse zu gehen, da dieser seine Ansprüche direkt an die gegnerische Versicherung schickt. Und davon kann der TE ausgehen, wenn sein Fahrzeug ordnungsgemäß abgeparkt wurde.