Beiträge von MuZ

    Danke für den Hinweis. Hab da eben noch mal mit meinem Jura-Freund gesprochen. Der sieht das genauso. Auch andere Literatur schreibt das entsprechend so. Er gab allerdings auch zu, dass die Paragraphen in der Tat doof formuliert sind, was in der Gesetzgebeung leider häufiger der Fall ist, so seine Aussage.


    Sprich: Auch alle Kleinkrafträder müssen mit Licht fahren.


    Ja, manchmal sind Gesetze anders gemeint, als sie formuliert sind. Da soll noch ein Normaldenkender durchblicken :D BEstes Beispiel ist der §21a der StVO:


    Zitat

    (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.



    Gurte hat das Ding nicht und über 20 km/h wird er auch fahren ... also Helm ja oder nein? 8|:D;)

    Der Gedankengang des Gesetzgebers im 17er der StVO ist nich an die Definition eines Kraftrades aus der FZV gebunden. Das Kraftrad wird in der StVO weiter definiert. (teleologische Gesetzesauslegung).


    Siehe dazu auch die Rechtsprechung im Hentschel.

    Wenn er den Blastest verweigert und kein Beweis gegen ihn vorliegt dass er getrunken hat (Bierflaschen o.ä.) - auch nicht danach riecht, gibt es laut der Argumentation im Video nicht das Recht, ihn trotzdem mitzunehmen. Also erfindet man quasi einen Grund um ihn mitnehmen zu dürfen und die Aussage dass eine Person nach Alkohol riecht, scheint ja zu genügen. Deswegen meine ich ja dass dieser "Geruch" erfunden wird, um unter Vorwand trotzdem jemanden mitzunehmen.


    .. und dann ist er auf dem Revier? Und weiter? Eine Blutprobenentnahme, bei der ich weiß, dass sie negativ ausfallen wird? Was soll das?

    Nun, als ich ´mal in Erkner unterwegs war und mich die Kollegen angehalten hatten, weil ich tagsüber ohne Licht fahre (bin nur dieses eine Mal deswegen angehalten worden), schnupperten sie und wollten "Alkohol" gerochen haben. Tatsächlich war es Rizinus, weil ich gerade ein superteures vollsynthetisches Oel mit Rizin im Moped hatte.
    Irgendwie konnte ich sie dann (nach Zahlung von 10 Euro wegen dem Licht) überzeugen, daß der Geruch nicht Alkohol ist.


    Was aber passiert, wenn man vorher ein paar (wenige) Schnapspralinen gegessen, also eben keinen "Alkohol getrunken" hat und deshalb nach Alkohol riecht? Die Aussage "Ich habe nichts getrunken" entspricht ja dann der Wahrheit!


    Dann hast du die Möglichkeit zu pusten. Aufgabe der Polizei ist es, neben belastenden Momenten, auch entlastende Momente zu sammeln. Wenn du dich jedoch (warum auch immer) quer stellst und den freiwilligen Atemalkoholtest nicht nutzst, dann überwiegen die belastenden Momente und es wird eine Blutprobe entnommen (auch unter Zwang).


    Schnapspralinen halten nur wenige Sekunden an. In der Schule hat es ein Kollege aber so auf 4,xx o/oo geschafft :lol:

    Bei dem ersten Video musste ich erst einmal lachen. Was ist denn das für ein Bommel, der versucht Jurist zu spielen? Das Ding strotzt nur so von Halbwahrheiten :D ... und Polizeibeamte werden alle 2 Jahre befördert ... auf dem Ponyhof oder was?


    Das zweite Video ist inhaltlich aber korrekt, wobei die Intention der Rechtsanwälte auch zu beachten ist. Ansonsten will ich aber nicht anfangen, hier alles auseinander zu nehmen. Das würde zu lange dauern. Vor allem, müsste man erst einmal unterscheiden, ob wir uns im Gefahrenabwehrrecht oder in der Strafverfolgung (auch OWis). befinden oder ob bestimmte Sonderfälle vorliegen (z.B. eine sog. "14(3)-Kontrolle" §14(3) SOG LSA

    Ich habe aus Zeitgründen nur bis zur 2. Seite gelesen.


    Aber ich würde folgende Punkte berücksichtigen:


    1) Handelt der Verkäufer unter Umständen sogar gewerblich? -> Sachmängelhaftung
    2) Anzeige wg. Betrug kostet nichts -> ab zur Polizei
    3) dort auf ein Adhäsionsverfahren verweisen
    4) Rechtschutz vorhanden? -> ab zum Anwalt
    5) so viel Beweise sichern, wie möglich -> weitere Anzeigen des Verkäufers (siehe 1.) , viele Detailfotos machen, Kostenvoranschlag von einer Werkstatt machen lassen
    6) falls 1. gegeben ist noch eine Mitteilung an die Finanzbehörde machen (mit alles relevanten Angaben)


    7) falls alles keinen Erfolg verspricht -> Simsonkumpels suchen und alles selbst aufbauen (Motor vll nicht)


    Punkt 1 bis 6 Kostet dich nur etwas Zeit, aber kein Geld. Somit kann es nicht schaden.