Aber warum sagt der Link bzw die Rechnung darin mehr ?
Weil Laut Papieren wären es bei S50 und S51 260kg Gesamtmasse.
Wie setzt sich das nun beim Moped/Motorrad zusammen?
Kindersitz an einer Simson, wieviel Personen
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Leermasse, Fahrer, Sozius, Ladung und evtl. die Stützlast vom Anhänger.
Das ist dann die tatsächliche Masse, welche das zGG nicht übersteigen darf.
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hab nach der Hälfte aufgehört zu lesen.
nach deutschem Recht gehört der Sozius IMMER hinter den Fahrer, also auch das Kind.
hier gibt es also rechtliche Unklarheiten. Macht es einfach nach gesundem Menschenverstand.Es gibt ja nur einen Motorrad Kindersitz
https://www.moto-akut.de/a-19/…VqHiMPdy30AYmQaAql98P8HAQ
den habe ich auf dem Motorrad mit meiner Tochter verwendet, hinten. Der macht nen sehr guten Eindruck, viel Festhaltemöglichkeiten und sicherer Haltgefühlsmäßig finde ich vorne auch besser, aber auf der anderen Seite wird man manchmal ganzschön auf den Tank geschoben
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nach deutschem Recht gehört der Sozius IMMER hinter den Fahrer, also auch das Kind.
Wo ist das geregelt? Habe auf die Schnelle nichts gefunden.
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ich denke, das es da wieder eine ausnahmeregelung gibt für ältere zweiräder. schaut man aktuell nach kindersitzen, gibt es wirklich nur noch welche, die auf dem soziussitz befestigt werden.
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Im simsonbuch steht bei kindersitzen "um zusätzlich ein kind mitzunehmen".
Ich bin hunderte km zu dritt unterwegs gewesen und habe nie ärger gehabt. -
ich bin auch tausende kilometer besoffen gefahren und nie ärger deswegen gehabt, muss also erlaubt sein... du verstehst
Kind vorne kostet fix mal Geld und ist definitiv viel unsicherer als hinten für alle beteiligten.
Man ne Runde übern Hof geht ja noch, aber im Verkehr würde ich das nie machen!MuZ: ich habs auch nicht wieder gefunden, aber hatte mich explizit diesbezüglich vor meiner Motorradtour mit meiner Tochter informiert.
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war die motorradtour mit einer simson? die rede ist ja von den speziell für simon gebauten vorderen kindersitzen, die eine kta-nummer haben und laut bestandsschutz immer noch gefahren werden dürfen. selbst die nachbaukindersitze ohne nummer, soll man sich beim tüv extra eintragen lassen können.
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nö war was großes, aber ich fand gefühlsmäßig vorne auch besser und kannte das ja von der simme.
die argumente dagegen sind schlüssig. also ist die frage, auch wenn man es darf, ob man es machen sollte.
abgesehen davon dass man im ernstfall erstmal nen ticket bekommt und sich dann mit behörden und anwalt sein recht erstreiten darf.
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