Alles schön und gut, jedoch nützt mir das nichts, habe genau das Angesprochen bei der betreffenden Stelle Anhand des genannten Beispiuels, Antwort:
"bei der von Ihnen angesprochenen Eintragung unter Ziffer 22 handelt es sich um eine Ausnahme von der Untersuchungspflicht nach § 29 StVZO, erlassen von NRW. In Thüringen gibt es eine solche Ausnahmeregelung nicht."
Ob die nun nicht können oder nicht wollen lass ich hierbei mal dahingestellt. Nur bekomm ich das vorhaben einfach so nicht durch ohne die Tüvregelung.