Simson freiwillig zulassen ohne HU-Pflicht

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  • Alles schön und gut, jedoch nützt mir das nichts, habe genau das Angesprochen bei der betreffenden Stelle Anhand des genannten Beispiuels, Antwort:


    "bei der von Ihnen angesprochenen Eintragung unter Ziffer 22 handelt es sich um eine Ausnahme von der Untersuchungspflicht nach § 29 StVZO, erlassen von NRW. In Thüringen gibt es eine solche Ausnahmeregelung nicht."


    Ob die nun nicht können oder nicht wollen lass ich hierbei mal dahingestellt. Nur bekomm ich das vorhaben einfach so nicht durch ohne die Tüvregelung.

  • christian2306
    Du kannst denen ja mal alles ausdrucken.


    Ja das mit dem Ministerium sollte eigentlich rechtsbindend sein, denn die Zulassung ist eigentlich bundessache. Aber da kommt halt das Straßenverkehrsamt ins Spiel. Genau wie ich es schrieb, die geben sich nicht die Mühe.


    Sonst geht mal ans Landesministerium. Einfach mal
    ankündigen. Bei mir war der Leiter vom Straßenverkehrsamt auch nicht erfreut.


    Aber egal er musste das dann machen. Wir haben zum Glück 2 hier.

    MfG
    Robin

  • Klar, Ministerium. Wenns geht mit noch paar hundert solchen "Sorgen".


    Wenn ich da sitzen würde, tät ich gleich erst mal die 60er-Regelung kicken. Werdet ma wach Leute, wir haben hier ein Geschenk. Wem das nich gefällt brauchs ja nich annehmen und kann Chinaböller fahren.


    Erfahrungsgemäß fängt es an zu stinken, wenn man in der Scheiße rührt.

  • Klar, Ministerium. Wenns geht mit noch paar hundert solchen "Sorgen".


    Wenn ich da sitzen würde, tät ich gleich erst mal die 60er-Regelung kicken. Werdet ma wach Leute, wir haben hier ein Geschenk. Wem das nich gefällt brauchs ja nich annehmen und kann Chinaböller fahren.


    Erfahrungsgemäß fängt es an zu stinken, wenn man in der Scheiße rührt.


    Da verwechselt aber einer Führerscheinrecht mit Zulassungsrecht.


    Hier geht es um die freiwillige Zulassung eines 50ccm Fahrzeugs mit 45/50 bzw. 60mk/h. Das ist ja erstmal unabhängig vom Führerschein. Das geht natürlich auch mit so einem 45km/h Plastebomber.


    Ob man da gleich so große Geschütze auffahren muss, um damit auf Spatzen zu schiessen ist die andere Sache.


    MfG


    Tobias

    Einmal editiert, zuletzt von Rossi ()

  • Motorrad sind am Anfang mit SF0 100% und mit SF3 bei 30%, weniger geht dann nicht.

    Wahrscheinlich bei Deiner Versicherung. Das handhabt jede anders. Bei mir sind es 25%.


    Solch einen Aufwand zu betreiben, nur um dann jährlich nur 30 Euro für die Versicherung bezahlen zu müssen, vorher aber etliches an Kosten ...
    Wie ja schon erwähnt wurde, geht eine normale Versicherung mit den Prozenten hoch, wenn ein Schaden bezahlt werden mußte. Da nehme ich lieber jedes Jahr ein Versicherungsschild und kann munter Schäden verursachen, ohne daß mich das mehr kostet (wenn eine Versicherung zuckt, nehme ich eine andere).
    Außerdem sind die Versicherungsbeiträge bei großen Kennzeichen ortsbedingt. In Berlin z.B. ist es enorm teuer, weil die "Mitbürger" seit Jahrzehnten (meist unbewiesen) fingierte Unfälle machen um abzukassieren, weshalb die Beiträge für den Rest der "Versicherungsgemeinschaft" stets höher sind als in anderen Orten. Es muß also nicht überall nur "30 Euro" kosten, sondern kann je nach Ort auch weniger - oder viel mehr sein ...
    Ein "Vorteil" wäre, daß die "Rennleitung" wegen dem großen Schild nicht sofort merkt, wenn man ordnungswidrig auf Kraftfahrstraßen oder der Autobahn unterwegs ist (außer wenn es einem aufällt, daß kein TÜV-Stempel auf dem Kennzeichen ist), und so nicht ständig 20 Euro fällig werden, weil nur 60 und nicht 61 km/h als Höchstgeschwindigkeit eingetragen hat.


    Sollte der TÜV-Quatsch für Versicherungskennzeichen kommen, dann erst wird von mir auf großes Kennzeichen umgebaut, möglichst mit knapp 125 ccm, damit sich die Mehrausgabe auch lohnt (ist ja dann immer noch zulassungsfrei). Dann ist das Fahren auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen auch legal und man kann auch legal viel schneller fahren als nur 60.


    Kann mich also nur der Mehrheit hier anschließen, d.h. sehe keinen Sinn in einer Zulassung eines Kleinkraftrades bis 60 km/h.


    __________________________________________________________

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

  • Ein "Vorteil" wäre, daß die "Rennleitung" wegen dem großen Schild nicht sofort merkt, wenn man ordnungswidrig auf Kraftfahrstraßen oder der Autobahn unterwegs ist (außer wenn es einem aufällt, daß kein TÜV-Stempel auf dem Kennzeichen ist)


    ich sehs eher andersrum
    genau die fehlende HU-plakette wird sicherlich zum kontrollmagneten werden
    kennt halt kaum jemand diese zlassung ohne HU-pflicht


    mir reichts schon ständig mit dem roten rausgewunken zu werden, weils kaum jemand kennt
    so langsam scheints sich in den reviren rumgesprochen zu haben, aber nerven tuts trotzdem

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • mit der Pozilei hatte ich noch kein Vergnügen gehabt und ich habe die oft hinter mir fahren und fahre auch nicht wenig.
    Also ich glaube, dass die es einfach nicht raffen und dann auch nicht fragen tun.

    MfG
    Robin

  • Habe am Freitag von der HUK und der Zulassungsstelle Bescheid bekommen:

    "Guten Morgen Herr xxxxx,


    wir haben die Rückmeldung vom RP Gießen erhalten. Nach Rücksprache mit dem Ministerium können Sie Ihr Mokick auch in Hessen zulassen.
    Bitte bringen Sie alle vorhandenen Fahrzeugpapiere, Betriebserlaubnis, EVB Nr., ggf. Vollmacht im Vertretungsfalle sowie Ihren Ausweis mit.



    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag


    XXX XXXXXX


    Der Landrat des
    Lahn-Dill-Kreises
    Zulassungsbehörde
    Baumeisterweg 3
    355576 Wetzlar"



    Von der HUK:
    Tarif für Motorrad bis 49ccm, ganzjährig angemeldet, Fahrer über 25, nur eigene Nutzung und Gargenparker: 41,40€ im Jahr, bei Saisonkennzeichen 03-10 nur 30€ p.a. (SF = 100%)
    Also ich finde 30€ p.a. echt ein Wort, dazu noch mit sinkender Tendenz. Zusätzlich entfällt das lästige Schild ab-Schild-dran und das Versicherungsgesuche im Februar mit der Gewissheit, dass es jedes Jahr etwas teurer wird. Weiterhin die Möglichkeit, das Moped als Rabattretter fürs Auto zu verwenden, wenn der Vertrag paar Jahre alt ist und man mit dem Auto mal einen Schaden verursacht.
    Ich werde es auf jeden Fall mal für eins meiner Mopeds versuchen. Und was die selbsternannte "Mehrheit" denkt... da gabs doch mal so ein schönes Beispiel mit Fliegen. Die paar Kröten für die oft bejammerte Kennzeichenbeleuchtung für 3,90€ werde ich wohl investieren.

    Besser es zu haben und nicht zu brauchen, als umgedreht.

  • Das "lästige" Kennzeichen wechseln ist mir trotzdem lieber, als mich stundenlang in der Kfz-Zulassungstelle aufzuhalten um auf paar Jahre gesehen paar Kröten zu sparen, wohlgemerkt nur dann, wenn man Unfallfrei bleibt, was bei mir sicherlich nicht der Fall sein wird :furious:
    Da zahle ich, wie bereits erwähnt, jedes Jahr den günstigen WGV Satz und kann meinetwegen Unfälle bauen wie ich lustig bin (übertrieben gesehen)

  • Schonmal überlegt, dass man dann auch eine echte Teil- oder Vollkasko hat? Die dann auch den echten Wert des Fahrzeugs bei Diebstahl erstatten? Jedenfalls meine Oldtimerversicherung. Da frag ich mal nach dem Tarif nach. Wenn's günstig ist, melde ich meine auch freiwillig an.

  • Schonmal überlegt, dass man dann auch eine echte Teil- oder Vollkasko hat? Die dann auch den echten Wert des Fahrzeugs bei Diebstahl erstatten? Jedenfalls meine Oldtimerversicherung. Da frag ich mal nach dem Tarif nach. Wenn's günstig ist, melde ich meine auch freiwillig an.


    Ein sehr guter Aspekt!

  • Je mehr ich lese desto interessanter finde ich die ganze Geschichte.


    Eine Frage habe ich allerdings: Komme ich von der freiwilligen Zulassung wieder zurück auf das Versicherungskennzeichen?


    Gruß
    Andreas

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