Simson freiwillig zulassen ohne HU-Pflicht

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  • 1. ja, wenn das die Versicherung so handhabt und es nicht irgendwie verfällt (sollte es aber nicht tun).
    2. Brauchst auch nen Schild am Hänger, muss die Versicherung dir eigentlich auch geben, viele kopieren sich aber einfach nur ihr schild und laminieren es ein und kleben es hinten dran.

  • also habe gerade mal meine unterlagen durchgekramt und tatsächlich noch was gefunden, sf15 war die letzte aktuelle schadenfreiheitsklasse von 2007 , die telefonnummer stimmte auch noch, nur die adresse nicht mehr. Hab der guten frau mal mitgeteilt was ich will. simson s51 freiwillig zulassen und dann versichern, ganzjährig, baujahr 84, 50ccm, ausnahmeregelung ddr 60km/h.
    ...damit war sie etwas überfordert.


    sie weiß nicht ob sie einen tarif dafür haben, will sich aber schlau machen, die problematik weiterleiten und sich dann zurück melden. das einzige was sie begriffen hat, das ich meine sf klasse übernehmen will, ob das nun die sf15 ist, oder sie pro nicht gefahrenem jahr eine sf hochgehen (dann wäre ich bei sf7) werd ich dann sehen. jedenfalls besser als mit 100% anfangen, wenn sich das rechnet, mach ich mir auch nen stullenbrett hinten ran, nachdem die hängerfrage geklärt ist.


    die jetztige versicherung bei der allianz, hat sich ganz schön zickig gehabt, nen duplikatsversicherungszeichen für den hänger rauszugeben, mußte erst mit paragraphen und gesetzestexten kommen, bis ich dann eins hatte.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • die jetztige versicherung bei der allianz, hat sich ganz schön zickig gehabt, nen duplikatsversicherungszeichen für den hänger rauszugeben, mußte erst mit paragraphen und gesetzestexten kommen, bis ich dann eins hatte.

    Als ich noch bei der Allianz war, ging das problemlos; war nun eine ziemlich bürokratische Angelegenheit, weil ja erst noch das bestehende Schild aus der Verwaltung mußte. Im nächsten Jahr habe ich einfach gleich von vorneherein ein Doppelschild bestellt. So ging das unbürokratisch. Leider hat meine jetzige Versicherung keine Doppelschilder.


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  • zur info


    inzwischen bin ich ein stück weiter, meine ehemalige versicherung, würde den vertrag weiter führen mit der letzen sf klasse, die ich hatte, da noch keine 10 jahre rum sind ohne zugelassenes fahrzeug. ebenfalls war die fahrerlaubnis nicht eingezogen.
    so wäre ich bei derzeit 30% i bei sf 15. das entspricht für das ganze jahr ca. 30€ bei der hdi. leider geht keine kasko, nur als oldtimer (wieder diverse auflagen), aber wenn ich das 1. jahr wieder versichert war, könnte ich mir ja dann problemloser einen anderen versicherer suchen, der eine kasko nach wertgutachten abschließt. dann werde ich mal langsam das ganze bürokratische in den angriff nehmen.


    eine frage hätte ich da noch, auch wenn nicht zwingend notwendig, so möchte ich mir jedoch im gleichen rutsch noch die anhängerkupplung eintragen lassen, sowie verstärkte fußrastenträger (schon eher notwendig) das sollte doch gehen, oder? wäre das wieder ein vollgutachten nach § 21, oder zählt hier der §19? ich denke, es sollte mich dann auch preislich billiger kommen, als wenn ich erst die eintragungen vornehme und dann das möp freiwillig zulasse.


    ich habe keine KBA mehr, ich besitze inzwischen schon eine zulassungsbescheinigung, wegen diverser eintragungen.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

    Einmal editiert, zuletzt von Locke ()

  • IN meinen Augen hat das nichts mit Pech zu tun....denn laut den neuen Unfallstatistiken sind die meisten Mopeds frisiert und damit eine Gefährdung für den Verkehrsbereich. Ich kann mir vorstellen, dass die Polizei damit entlastet werden soll. Denn der TÜV hat eine Entscheidungsgewalt.

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