Simson freiwillig zulassen ohne HU-Pflicht

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Konnte auf meiner Zulassungsstelle weitere Informationen in Erfahrung bringen. Folgendes würde ich benötigen:


    - ABE im Original vorlegen
    - Personalausweis
    - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), vom Versicherer
    - eine gültige Hauptuntersuchung (vom TÜV)


    Der letzte Punkt kommt mir komisch vor und ich habe dahingehend nochmal Angefragt wieso ich zum Tüv soll, da eigentlich bis 50ccm keine Tüvpflicht besteht. Sollte ich dann mit der Freiwilligen Zulassung die Auflage bekommen alle 2 Jahre zum Tüv zu müssen, hat sich das ganze auch schon Erledigt für mich da es sich dann nicht mehr lohnt.


    Weiterhin hat mir der nette und scheinbar auch kompetente Mitarbeiter die Gebührenauflistung mitgeteilt, diese ist wie folgt:


    Gebühren Gebührentarif Bezeichnung


    55,60 € 227.2 Zulassung des Fahrzeuges


    10,20 € 221 ggf. für Wunschkennzeichen


    15,30 € 221 Daten nicht abrufbar


    10,20 € 225 Ausfertigung Zulassungsbescheinigung Teil II


    0,60 € 233 Verwendung Klebesiegel


    3,60 123 Zuteilung Zulassungsbescheinigung Teil II



    Hoffe ich konnte mal wieder was Beitragen :thumbup:

  • Bei mir wäre der Sinn folgender:


    Wenn alle Vorzüge wie bisher erhalten blieben, dh. keine Tüv und keine Steuerpflicht, die 60Km/h Regelungen usw. Jedoch über das große Kennzeichen als Saisonfahrzeug zugelassen und fest Versichert dort wo auch unsere Autos Versichert sind. Somit hätte ich 1 Festes Wunsch, Saisonkennzeichen und würde dadurch Geld sparen und mir nicht Jährlich ein neues Versicherungskennzeichen ranschrauben müssen. Soweit in meinem Fall. :)


    Edit: Scheint sich aber nun in meinem Fall erledigt zu haben, da lt. Antwort folgendes gelten würde:


    "die Zulassung eines zulassungsfreien Fahrzeuges hat nicht nur Vorteile. Ein Nachteil bei einer Zulassung eines Kleinkraftrades S51 ist, dass man durch die Zuteilung eines Kennzeichens im Abstand von 2 Jahren dieses Fahrzeugs einer Hauptuntersuchung unterziehen muss. Dieses Erfordernis regelt § 29 StVZO (nachfolgend wiedergegeben).



    § 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger


    (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind


    1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen,


    2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.


    Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein."



    Somit wäre dies bei mir in Thüringen oder zumindest in meinem "Bezirk" eher Nachteilig und kommt für mich nicht mehr in Frage. In anderen Bundesländern sieht dies evtl. Anders und Besser aus. :thumbdown:

  • Das ist natürlich ein Grund.
    Ist ja auch ein haufen Arbeit :k_hole:


    Wenn du Schrauben festgegammel sind, ja :P



    Dass man dann alle 2 Jahre zumTÜV muss ist ja nicht so verkehrt, wenn man nüscht zu verbergen hat. Es wäre halt nur wieder ein unnötiger Kostenfaktor.


    Zulassungstechnisch lauft es ja dann fast genauso ab wie beim Kfz. Was ich nur noch nicht gelesen habe oder vielleicht überlesen. Sollte ich so eine Aktion vornehmen wollen, muss dann vor dem eigentlichen vorstellen bei der Zulassungstellen die TÜV-Bescheinigung vorliegen oder erfolgt die HU erst danach?


    Tante Edit: Frage geklärt, Antwort gefunden :D


    Aber dann kommt ja gleich die 2te Frage. Gibt es denn eigentlich schon irgendwelche Richtlinien für beispielsweise S51 Mopeds? Oder läuft das dann ähnlich wie bei den S70: Beleuchtung-, Blinker-, Blinker-, Bremsentest?

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

    3 Mal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Denke mal es wird dann ähnlich wie beim S 70 sein, die Schmeißen das Teil an, checken die Beleuchtung un Blinker, kurzer Bremsentest, evtl. dreht der noch ne kleine Runde und das wars.


    helmchen mich stört halt der zusätzliche Kostenfaktor bei der ganzen Sache, alles in allem hat es dann keinerlei Finanzielle Vorteile mehr und ist mit Mehraufwand verbunden. Bringt also bei uns in Thüringen eher nur Nachteile im Endeffekt.


  • Du fährst mit einem freiwillig zugelassenen Fahrzeug aber weiterhin ein zulassungsfreies Fahrzeug!
    Ergo muss es nicht zur HU...


    Bye,
    Derk

    Sex ist gut gegen Depressionen.
    Gibts da auch was von Ratiopharm?

  • Ja das dachte ich auch, dem ist aber nicht so, zwar in der Theorie schon, jedoch nach einer Freiwilligen Zulassung wird aus dem Zulassungsfreien Fahrzeug ja ein Zulassungspflichtiges Fahrzeug, welches die 2 Jährige Tüvpflicht einhalten muss. Eine Sonderregelung Existiert in Thüringen nicht wie sie beim Threadersteller auf der HP in seiner Zulassungskopie unter Punkt 22 angegeben ist. Bei ihm in NRW gibts dies, bei uns in Thüringen eben nicht. Leider.

  • Sehe das mit Kostenfaktor genauso.


    Habe mich diesbzüglich auch schon umgehört. Ein Vertagshändler von mir, der seit DDR-Zeiten mit Simson zu hat, meinte halt auch bzw. hat mir berichtet, dass sein TÜV-Mensch schon seit langen von dem TÜV für Mopeds redet. In den Gremien der EU soll es schon Überlegungen geben, welche einen TÜV für Mopeds vorsieht (auch in der 50ccm Klasse). Inwieweit dass dann mit Zulassung gekoppelt werden soll und ob das rechtlich alles funzt, bleibt abzuwarten. Heiß machen werde ich mich diesbezüglich nicht.


    Das Positive an der Sache kann dann aber sein, dass es dann endlich weniger "Schwarzfahrer" oder Mopeds mit defekten, sicherheitsrelevanten Teilen wie Bremsen oder Tuningfahrzeuge (Hubraum>50ccm) nur mit Versicherungskennzeichen draußen rum fahren. Es wahrscheinlich gleich wieder Unkenruf kommen wie: "Na dann schraube ich vor TÜV nen anderen Zylinder/Motor drauf/rein" o.ä. Wäre mir aber zu blöd. Da lieber Tuning ordentlich betreiben (kostet ja schließlich auch richtig Geld) und die Fahrzeuge richtig zulassen. So gerät der Ruf nicht auf die Schiefe Bahn und man muss sich bei Verkehrkontrollen keine Sorgen machen aufzufliegen.


    Zitat

    in der Theorie schon, jedoch nach einer Freiwilligen Zulassung wird aus dem Zulassungsfreien Fahrzeug ja ein Zulassungspflichtiges Fahrzeug, welches die 2 Jährige Tüvpflicht einhalten muss. Eine Sonderregelung Existiert in Thüringen nicht wie sie beim Threadersteller auf der HP in seiner Zulassungskopie unter Punkt 22 angegeben ist. Bei ihm in NRW gibts dies, bei uns in Thüringen eben nicht.


    Und da geht ja der nächste Ärger los. Dann muss ja ständig die Gesetzestexte der jeweiligen Kommunen lesen. Das verkompliziert die Sache ja ungemein :dash:


    Zitat

    Du fährst mit einem freiwillig zugelassenen Fahrzeug aber weiterhin ein zulassungsfreies Fahrzeug!


    Zitat

    jedoch nach einer Freiwilligen Zulassung wird aus dem Zulassungsfreien Fahrzeug ja ein Zulassungspflichtiges Fahrzeug, welches die 2 Jährige Tüvpflicht einhalten muss.


    Na wer hat denn nun recht?

    TEAM SAUSTAHL


    "Bier trinken hilft der Landwirtschaft"


    Never Touch A Running Simson!!!

    Einmal editiert, zuletzt von LordHelmchen ()

  • Fakt ist das es dahingehend scheinbar wirklich von Bundesland zu Bundesland Unterschiedliche Regelungen oder gar Gesetze gibt. Manches Bundesland versucht durch sowas wohl gleich zu einer Tüvpflicht zu drängen. Schade drum, fande die Sache mit einem Saisonkennzeichen+ Wunschkennzeichen und dahergehender günstiger Versicherung schon Verlockend. Aber bei Tüvpflicht und dem resultierenden Mehraufwand an Kosten + Tüvvorstellungen bleibt alles wie es ist.

  • Hi,


    genau da ist der Aufhänger. Das Fahrzeug ist zwar frewillig zugelassen, aber immer noch nicht zulassungspflichtig, damit keine HU. Deswegen hatte RobinNRW aka S51-Dülken keine HU. Das ist so vom Ministerium in NRW so entschieden worden, was imho richtig ist.


    Es gibt übrings schon vor Robin diverse Plastikroller in Hessen, wo das auch so gehandhabt wurde. Irgendwo habe ich noch einen KFZ-Schein. In Brandenburg gibt es auch einige. Die STVZO ist auch Bundeseinheitlich.


    siehe auch hier:


    http://www.schwalbennest.de/si…kennzeichen-112480-6.html


    MfG


    Tobias

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!