ZitatIch vermute überrumpelter Zulassungsbeamter, ein normaler Zulassungsbeamter wird das nicht Zulassen da er nur nach Rechtslage zulässt.
Nach Rechtslage, aha. Rechtslage:
Zitat
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
(3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
Aufgrund welcher Rechtslage ist es nicht möglich, ein zulassungsfreies Kleinkraftrad zuzulassen, obwohl §3 Abs 3 FZV die Möglichkeit vorsieht, ein zulassungsfreies Kleinkraftrad zuzulassen? Seit Jahren wird diese Möglichkeit von unzähligen Leuten genutzt, und nun heißt es, es ist nicht möglich, obwohl es laut Gesetz möglich ist - da bedarf es meiner Meinung nach schon einer Erklärung.