Hä?
Wie rechnet ihr denn??
Vorsteuerabzugsberechtigung und Ist-Besteuerung und nichts anderes.
Also ich kann zum Handelsgewerbe zwar nix sagen, aber mit der Umsatzsteuer kenne ich mich dann doch etwas aus.
Wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr
50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, wird die Regelbesteuerung grundsätzlich nicht angewandt. (d.h. kein Vorsteuerabzug im Einkauf und keine Ust-Abführung beim Verkauf).
Einfach mal in § 19 UStG gucken, der ist an für sich relativ gut zu verstehen.
Der Unternehmer kann sich jedoch auch dafür entscheiden, auf die Anwendung des § 19 UStG zu verzichten, d.h., er ist dann Regelbesteuerer.
Aber obacht, diese Wahl bindet einen dann für 5 Jahre!
Was letztlich für einen besser ist, kann man pauschal nicht sagen und kommt immer auf die individuelle Situation an.