Kleingewerbe Simsonteilehändler

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  • Hä? :kopfkratz: Wie rechnet ihr denn??


    Vorsteuerabzugsberechtigung und Ist-Besteuerung und nichts anderes.


    Also ich kann zum Handelsgewerbe zwar nix sagen, aber mit der Umsatzsteuer kenne ich mich dann doch etwas aus.


    Wenn der Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr
    50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, wird die Regelbesteuerung grundsätzlich nicht angewandt. (d.h. kein Vorsteuerabzug im Einkauf und keine Ust-Abführung beim Verkauf).
    Einfach mal in § 19 UStG gucken, der ist an für sich relativ gut zu verstehen.
    Der Unternehmer kann sich jedoch auch dafür entscheiden, auf die Anwendung des § 19 UStG zu verzichten, d.h., er ist dann Regelbesteuerer.
    Aber obacht, diese Wahl bindet einen dann für 5 Jahre!


    Was letztlich für einen besser ist, kann man pauschal nicht sagen und kommt immer auf die individuelle Situation an.

  • Hä? :kopfkratz: Wie rechnet ihr denn??


    Vorsteuerabzugsberechtigung und Ist-Besteuerung und nichts anderes.


    Das stimmt nicht ganz.


    Beispiel 100 Euro Netto im Einkauf also 119 Brutto. Er verkauft es für 200 Brutto, ( MWST nicht ausgewiesen) daraus ergibt sich ein Bruttogewinn von 81 Euro, die mit seiner Einkommensteuer belastet werden.


    Vollunternehmer, der Vorsteuerabzugberechtigt ist:
    119 einkauf, vk 200, davon 38 ausgewiesen und sofort abzuführende MWST= Bruttogewinn 62 Euro die mit seiner Einkommensteuer belastet werden. Wenn seine Einkommensteuer höher als 19% liegen, ist er damit besser dran.


    Ihr könnt mich gerne eines besseren belehren, wenn ich falsch liegen sollte

  • Handelskammer wird sich auch noch bei Dir melden, die wollen Geld ;)


    was ist die handelskammer?
    IHK will 2 jahre nix und dann auch nur wenig...


    sowas ist ehr sinnvoll für Diensleister? hmm, das sehe ich aber nicht so,
    Da der Gewinn am Ende des Jahres mit der Einkommensteuer berechnet wird, diese meistens aber über die 19 MWST liegt, ist es abzuwägen, ob der tatsächliche Gewinn bei einem
    MWST abzuberechtigen Gewerbe nicht besser ist ;)



    du verwechselst aber äpfel mit birnen....
    es macht schon nen unterschied ob von 17500- 17000 gewinn (dienstleister) oder 2000€ gewinn (händler) ist


    du solltest schon richtig rechnen
    100€ netto einkauf minus 178 netto verkauf (=200 brutto) sind 78€ gewinn.
    ist weniger als 81...


    das hat mit der einkommenssteuer garnix zu tun, du hast einfach weniger gewinn.

  • Regelbesteuerung ist besser. Sonst müsst ich ja auf den Sprit und PC usw Mwst. bezahlen. Will das einer wirklich? Doppelte Buchführung muss nich sein, einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung reicht.

  • Zitat

    es macht schon nen unterschied ob von 17500- 17000 gewinn (dienstleister) oder 2000€ gewinn (händler) ist

    für 2000 braucht man wirklich kein Gewerbe anmelden, das lohnt sich wirklich nicht, Dasn ist Hobby, liebelei


    Zitat

    Regelbesteuerung ist besser. Sonst müsst ich ja auf den Sprit und PC usw
    Mwst. bezahlen. Will das einer wirklich? Doppelte Buchführung muss nich
    sein, einfache Einnahmen-Ausgabenrechnung reicht.

    STIMMT :P

    Einmal editiert, zuletzt von 11e ()

  • Hab auch ein Kleingewerbe angemeldet. Zwar als Dienstleister aber eines ist überall gleich.
    Du musst schauen dass du viele Ausgaben hast. Wenn du keine Miete für extra Räume hast, solltest du schauen, dass ein Raum in deiner Wohnung mit reingerechnet wird. Evtl. ein Teil deines PKW´s wenn du Teile zu deinen Kunden bringst usw. Somit schrumpft dein Gewinn den du versteuern musst.

  • Kleingewerbe iss doch Kleinunternehmer und somit Umsatzsteuerbefreit.....

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

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