Der Bekannte von nem Bekannten, dessen Kumpel sein Bekannter arbeitet bei der Polizei....
Schon klar.
61km/h
Jetzt weiß ich was du meinst. Mag ja sein, dass die Mindestgeschwinigkeit auf Autobahnen 60km/h ist. Diese muss aber dein Fahrzeug erreichen (und auch überschreiten können). Wenn also 60km/h als Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren steht, ist ausgeschlossen (rechtlich), dass dein Fahrzeug die 60km/h überschreitet, sprich darfst du mit 61km/h in den Papieren auf die Autobahn, da dein Fahrzeug die 60km/h MINDESTgeschwindgkeit erreichen kann.
Verstehste, was und wie ich das meine?