Bundesstraßen und Kraftfahrtstraßen erlaubt für Simsons?

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  • Der Bekannte von nem Bekannten, dessen Kumpel sein Bekannter arbeitet bei der Polizei....



    Schon klar. ;)
    61km/h



    Jetzt weiß ich was du meinst. Mag ja sein, dass die Mindestgeschwinigkeit auf Autobahnen 60km/h ist. Diese muss aber dein Fahrzeug erreichen (und auch überschreiten können). Wenn also 60km/h als Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren steht, ist ausgeschlossen (rechtlich), dass dein Fahrzeug die 60km/h überschreitet, sprich darfst du mit 61km/h in den Papieren auf die Autobahn, da dein Fahrzeug die 60km/h MINDESTgeschwindgkeit erreichen kann.


    Verstehste, was und wie ich das meine?


  • Also wenn dein Fahrlehrer sowas behauptet dann würde ich ehrlich gesagt die Fahrschule wechseln :dash:


    Genau zwei Beiträge über deinem wurde es sogar nochmal Zitiert das eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h nötig ist.
    So steht es im Gesetz und ich bin mir sicher dass es auch in deinem Lehrbuch so steht.


    Das Schlüsselwort ist hierbei: mehr

  • Gurke hat doch alles relevante gepostet..


    Mehr als 60km/h, so hab ich es in der FS gelernt, so wirds gehandhabt und gut.


    Wer mit 60 auf der Autobahn rumfährt, ist eh komisch.


    Grüße,


    Huj

  • Jetzt weiß ich was du meinst. Mag ja sein, dass die Mindestgeschwinigkeit auf Autobahnen 60km/h ist. Diese muss aber dein Fahrzeug erreichen (und auch überschreiten können). Wenn also 60km/h als Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren steht, ist ausgeschlossen (rechtlich), dass dein Fahrzeug die 60km/h überschreitet, sprich darfst du mit 61km/h in den Papieren auf die Autobahn, da dein Fahrzeug die 60km/h MINDESTgeschwindgkeit erreichen kann.


    Verstehste, was und wie ich das meine?


    ja, jezt verstehe ich es ;D


  • ja, jezt verstehe ich es ;D


    Dein Fahrzeug muss in der Lage sein, SCHNELLER als die 60km/h MINDESTgeschwindigkeit zu fahren. Und mit einer angegebenen Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren von 60km/h wird das nichts. (rein rechtlich gesehen. Die reelle Situation sei jetzt mal dahingestellt.)


    min. 61 km/h laut Gesetz.


    Jein. Wie oben schon gepostet, mehr als 60km/h. Von 61km/h steht zwar nirgends was, ergibt sich aber, denn 61>60 und somit sind 61 mehr als 60 und somit i.O.

  • Dein Fahrzeug muss in der Lage sein, SCHNELLER als die 60km/h MINDESTgeschwindigkeit zu fahren. Und mit einer angegebenen Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren von 60km/h wird das nichts.


    Ersten das, und zweitens muss man das auch tun. Wer mit Ferrari mit 50 tuckert macht sich auch strafbar.

  • Ersten das, und zweitens muss man das auch tun. Wer mit Ferrari mit 50 tuckert macht sich auch strafbar.


    und das sind solche sinnlos Strafen ... das man mit 10 kmh nicht über ne autobahn fahren kann ist verständlich, aber wenn ein Fahranfänger hinterm steuer sitzt und noch nicht so vertraut ist mit dem Fahrzeug ...

  • Ersten das, und zweitens muss man das auch tun. Wer mit Ferrari mit 50 tuckert macht sich auch strafbar.


    Wenn es einen nachweißbaren Grund dafür gibt, sei es durch witterungs oder verkehrsbedingte Umstände, nicht.
    Wenn du allerdings ohne ersichtliche Gründe 50km/h fährst (dabei ist es egal ob Fahranfänger oder nicht), ist es Behinderung des Straßenverkehrs und evtl. (bin mir aber nicht sicher also nur lesen, nicht speichern :D )), gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
    Und wenn du als Fahranfänger dich nicht traust schneller zu fahren, kannste halt keine BAB fahren, so einfach ist das. :a_bowing:

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