der Meinung bin ich ja auch - aber wenns schon von den Blau-Weissen kommt ...
und dann noch mein bekannter ...
MfG
Die wissen auch nicht alles
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der Meinung bin ich ja auch - aber wenns schon von den Blau-Weissen kommt ...
und dann noch mein bekannter ...
MfG
Die wissen auch nicht alles
dann haben beide keine Ahnung!!!!!!!!
... und schon bin ich wieder genauso verunsichert wie vor 3 Stunden
§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.
schau mal in dein Lehrbuch was steht dort? 61KM/h oder 60km/h
... und schon bin ich wieder genauso verunsichert wie vor 3 Stunden
In der DDR durfte man, heute aber nich mehr.
Der Bekannte von nem Bekannten, dessen Kumpel sein Bekannter arbeitet bei der Polizei....
Schon klar.
61km/h
Jetzt weiß ich was du meinst. Mag ja sein, dass die Mindestgeschwinigkeit auf Autobahnen 60km/h ist. Diese muss aber dein Fahrzeug erreichen (und auch überschreiten können). Wenn also 60km/h als Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren steht, ist ausgeschlossen (rechtlich), dass dein Fahrzeug die 60km/h überschreitet, sprich darfst du mit 61km/h in den Papieren auf die Autobahn, da dein Fahrzeug die 60km/h MINDESTgeschwindgkeit erreichen kann.
Verstehste, was und wie ich das meine?
Alles anzeigensoo, auch wenn ich jezt 3 Jahre zu spät komme, will ich trotzdem mal meinen Senf dazugeben
...
Da ich zur zeit Fahrschule mache und mich diese Frage sehr interessiert,stellte ich sie meinem Fahrlehrer ...
Er meint (UND DAS STEHT AUCH IN MEINEN LEHRBÜCHERN) auf Autobahnen ist eingetragene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h !
Er sagte mir ausserdem, dass ein bekannter von Ihm bei den Blau-Weissen ist -- und dieser bestätigte wohl die aussage auch.!
Dazu kommt noch, dass ich jemanden persönlich kenne, der JEDEN TAG mit seiner Stion s51 über die Autobahn an die Arbeit fährt ...
--> Laut diesen Aussagen, dürfte man also auf die Autobahn
(auch wenn ichs aus sicherheitsgründen nicht machen würde ...)
MfG
Also wenn dein Fahrlehrer sowas behauptet dann würde ich ehrlich gesagt die Fahrschule wechseln
Genau zwei Beiträge über deinem wurde es sogar nochmal Zitiert das eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h nötig ist.
So steht es im Gesetz und ich bin mir sicher dass es auch in deinem Lehrbuch so steht.
Das Schlüsselwort ist hierbei: mehr
mindestens 60
Gurke hat doch alles relevante gepostet..
Mehr als 60km/h, so hab ich es in der FS gelernt, so wirds gehandhabt und gut.
Wer mit 60 auf der Autobahn rumfährt, ist eh komisch.
Grüße,
Huj
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