Bundesstraßen und Kraftfahrtstraßen erlaubt für Simsons?

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  • § 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    (1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.


    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__18.html

  • Der Bekannte von nem Bekannten, dessen Kumpel sein Bekannter arbeitet bei der Polizei....



    Schon klar. ;)
    61km/h



    Jetzt weiß ich was du meinst. Mag ja sein, dass die Mindestgeschwinigkeit auf Autobahnen 60km/h ist. Diese muss aber dein Fahrzeug erreichen (und auch überschreiten können). Wenn also 60km/h als Höchstgeschwindigkeit in deinen Papieren steht, ist ausgeschlossen (rechtlich), dass dein Fahrzeug die 60km/h überschreitet, sprich darfst du mit 61km/h in den Papieren auf die Autobahn, da dein Fahrzeug die 60km/h MINDESTgeschwindgkeit erreichen kann.


    Verstehste, was und wie ich das meine?


  • Also wenn dein Fahrlehrer sowas behauptet dann würde ich ehrlich gesagt die Fahrschule wechseln :dash:


    Genau zwei Beiträge über deinem wurde es sogar nochmal Zitiert das eine Geschwindigkeit von mehr als 60 km/h nötig ist.
    So steht es im Gesetz und ich bin mir sicher dass es auch in deinem Lehrbuch so steht.


    Das Schlüsselwort ist hierbei: mehr

  • Gurke hat doch alles relevante gepostet..


    Mehr als 60km/h, so hab ich es in der FS gelernt, so wirds gehandhabt und gut.


    Wer mit 60 auf der Autobahn rumfährt, ist eh komisch.


    Grüße,


    Huj

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