Er meinte das Versicherungskennzeichen!
Bundesstraßen und Kraftfahrtstraßen erlaubt für Simsons?
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hallo stege hats doch eindeutig dargelegt?! wieso werden hier leichen geschändet?
Alles anzeigenHalbwissen ist immer gefährlich. Warum lest Ihr das nicht einfach in der StVO nach ???
"§18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen
1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. ..."
Damit ist die Sache doch eindeutig und jede Spekulation aus der Welt geschafft.
Gruss von Frank

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Ich hab mir jetzt nicht alles durchgelesen also nicht gleich hauen wenns schon gesagt wurde.
Hauptgrund warum Simson Mokicks überhaupt 60 fahren, ist das man in der DDR erreichen wollte, das man mitm Moped auch auf die Autobahn und auf die Kraftfahrstraße fahren darf. ( Man hat sich erhofft, daß sich dann weniger leute ein Auto kaufen ) - damals waren die Autobahnen aber auch noch sehr leer und wurde max 100 gefahren!
Heute ist man das umgangen mit den 61 km/h
Ich muss ehrlich sagen: ich würde niemals mitm Moped auf die Autobahn fahren ...Aber auf die Kraftfahrstraße - dat kommt schon mal vor.

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soo, auch wenn ich jezt 3 Jahre zu spät komme, will ich trotzdem mal meinen Senf dazugeben
...Da ich zur zeit Fahrschule mache und mich diese Frage sehr interessiert,stellte ich sie meinem Fahrlehrer ...
Er meint (UND DAS STEHT AUCH IN MEINEN LEHRBÜCHERN) auf Autobahnen ist eingetragene Mindestgeschwindigkeit 60 km/h !
Er sagte mir ausserdem, dass ein bekannter von Ihm bei den Blau-Weissen ist -- und dieser bestätigte wohl die aussage auch.!
Dazu kommt noch, dass ich jemanden persönlich kenne, der JEDEN TAG mit seiner Stion s51 über die Autobahn an die Arbeit fährt ...--> Laut diesen Aussagen, dürfte man also auf die Autobahn
(auch wenn ichs aus sicherheitsgründen nicht machen würde ...)MfG
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Dann steht was falsches drin.
61km/h müssen in den Papieren eingetragen sein.

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der Meinung bin ich ja auch - aber wenns schon von den Blau-Weissen kommt ...
und dann noch mein bekannter ...MfG
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der Meinung bin ich ja auch - aber wenns schon von den Blau-Weissen kommt ...
und dann noch mein bekannter ...MfG
Die wissen auch nicht alles

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dann haben beide keine Ahnung!!!!!!!!
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... und schon bin ich wieder genauso verunsichert wie vor 3 Stunden

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§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. -
schau mal in dein Lehrbuch was steht dort? 61KM/h oder 60km/h
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... und schon bin ich wieder genauso verunsichert wie vor 3 Stunden

In der DDR durfte man, heute aber nich mehr.
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