Mehrspurige bedeutet aber nicht zwangsweise Autobahn/Kraftfahrstraße, wenn dann kein Schild "Mindestgeschwindigkeit" steht dürfen sie befahren werden, weil ganz normale Straße.
Bundesstraßen und Kraftfahrtstraßen erlaubt für Simsons?
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ich habe gehört auf einer kraftfahrstrasse mindestens 61kmh und auf autobahn mind 60kmh eingetragen..
info ohne gewaehr

Halbwissen ist immer gefährlich. Warum lest Ihr das nicht einfach in der StVO nach ???
"§18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen
1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. ..."
Damit ist die Sache doch eindeutig und jede Spekulation aus der Welt geschafft.
Gruss von Frank
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naja aber im Bußgeldkatalog steht:
ZitatBenutzung mit einem bauartbedingt nicht zulässigen Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h oder Höchstabmessungen zusammen mit der Ladung überschritten)
--> es gibt auch keine Strafe wenn mans macht, weil die Simsons ja auf "genau" 60 eingetragen sind:smokin: :smokin:
--> "grauzohne" -
Nix Grauzone! Es muß heißen, mehr als 60 km/h bbH. Die Betonung liegt auf mehr.
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Die Erläuterung von Mutschy trifft zu 100% zu.
Es gilt das was in den Papieren steht und nicht was die Maschine wirklich fährt.
Wenn die Stvo sagt mehr als 60km/h dann muss in den Papieren mindestens 61km/h stehen.In Deutschland wird bsw. immer in vollen km/h gerechnet. Eintragungen wie z.B. 60,1km/h werden nicht gemacht. Es wird auch nicht gerundet.
Wenn also ein Fahrzeug laut Entwicklung und Test's 60.9km/h fahren kann wird in den Papieren immer 60km/h stehen.Wie es aussieht wenn man den Menschen bei der Bauartprüfung persönlich kennt, kann man natürlich nicht sagen!
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naja aber im Bußgeldkatalog steht:
--> es gibt auch keine Strafe wenn mans macht, weil die Simsons ja auf "genau" 60 eingetragen sind:smokin: :smokin:
--> "grauzohne"früher gings -jetzt nicht mehr!
diese lücke ist am 1.1. 2009 durch novellierung des bussgeldkatalogs abgeschafft worden.
im aktuellen steht die gleiche formulierung wie in der stvo, hat mir ein freundlicher motorrad-fahrer in grün-weiss im frühjahr 09, nachdem ick den alex-tunnel in berlin durchquert hatte, gezeigt.
in dem tunnel ist zwar höchstgeschwindigkeit 50 --aber auf beiden seiten n kraftfahrstrassenschild, also für simmen tabu. -
So "dumme" Straßen innerhalb einer Stadt, die auf der einen Seite als Kraftfahrstraßen deklariert sind, auf der anderen Seite aber eine Höchstgeschwindigkeit von 60 oder sogar nur 50 km/h haben, gibt es auch zum Beispiel in München.
Doof wenn man kein Einheimischer ist, und dann "außen rum" fahren muss, und mangels Ortskenntnis dann für eine Strecke statt 5 Minuten 30 Minuten braucht. -
Aber da kann man nix machen. Is doch genauso wie mit den beknackten Umweltzonen. Statt 10 min durch die Innenstadt (u damit an Messpunkten vorbei) braucht man halt mit nem Auto, was nich für Umweltzonen "taugt", 30...60 min aussenrum. Ich frage mich nur "Wo liegt da der Sinn?" Umweltschutz is immer mit Kosten verbunden, DAS is der Knackpunkt. Und für ein reines Gewissen kann man halt auch einen 12...15l-Spritfresser mit ner grünen Plakette versehen u der 20 Jahre alte Kleinwagen mit nem Verbrauch von 5...6 l u trotzdem roter Plakette sieht zu, wo er bleibt...
Gruss
Mutschy
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Die Umweltzonen sind auch ein Witz. Oder sieht der Feinstauzb auch wo die Grenze ist und bleibt dann draußen?
Gesetze werden leider von Politikern gemacht die von der Materie keine Ahnung haben, und deren Sekrätere ebensowenig. -
Man munklet doch auch, dass die Benutzung von Kraftsraßen und Autobahnen Fahrzeugen mit dem kleinen Nummernschild verboten sind (korigiert mich wenn ich falsch liege)
das ist vollkommen richtig das du mit dem Klein.-Nr nicht rauf darfst.
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ich hab noch kein KFZ mit kleinem Nummernschild gehabt

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