Bundesstraßen und Kraftfahrtstraßen erlaubt für Simsons?

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  • Moin,
    soweit ich weiß darf ich auf Bundesstraßen fahren da dort keine Mindestgeschwindigkeit gefordert ist, auf Kraftfahrtstraßen gilt die Regel "alles ab zugelassenen 60km/h". Die Simson sind auf 60Km/h zugelassen, also darf ich diese nicht fahren? Habe mindestens 10 verschiedene Meinungen gehört dazu...

  • ich habe gehört auf einer kraftfahrstrasse mindestens 61kmh und auf autobahn mind 60kmh eingetragen..


    info ohne gewaehr :P

  • ich habe gehört auf einer kraftfahrstrasse mindestens 61kmh und auf autobahn mind 60kmh eingetragen..


    info ohne gewaehr :P


    so kenne ich das auch :D

  • Bundesstraße is ok, aber auf die Kraftfahrstrasse darfst du erst wenn mindesten 61 Kmh als Höchstgeschwindigkeit in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind. Davon ab macht Simson auf der Kraftfahrstrasse auch absolut garkeinen Spaß, bin mal versehentlich auf einer gelandet und war heilfroh als ich da heile wieder runter war.

  • Dann darf ich auf eine Autobahn?! :rolleyes:


    Edit/: Joa, war sowohl Kraftfahrtstraße wie auch Autobahn... ist echt bissel gefährlich, war auch nen Versehen.

  • Soweit ich das weiß erst ab 61 Km/h.


    Da haste ja dann auch ein "richtiges" Kennzeichen.


    Außerdem, is doch kacke mit 60 von 120 Sachen schnell Autos überholt zu werden :cursing::D:D

    Zitat

    Ne Kampfschwalbe bleibt net liegen - das muss ein Bedienungsfehler sein! :D



    Du bist Simsonfahrer? In Marburg und Umgebung?


    Dann meld dich doch mal hier:


    [email protected]

  • nein außer du hast simson s70 :D

  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit G-R-Ö-S-S-E-R-!-!-! als 60km/h, d.h. 60,00000000000000000000000000000000n1 würde reichen! Ergo: 60km/h reicht nicht!


    MfG

  • Zitat

    Dann darf ich auf eine Autobahn?! :rolleyes:


    Edit/: Joa, war sowohl Kraftfahrtstraße wie auch Autobahn... ist echt bissel gefährlich, war auch nen Versehen.




    da (glaube ich) man nur ueber eine kraftfahrstrasse(mind 61kmh) auf eine autobahn (60kmh)kommt, hat man also keine moeglichkeit, mit der "normalen" simme auf die autobahn zu kommen

  • meines wissens dürfen wir, wie schon oft gesagt, nur auf die bundesstraße und auch die landstraße. auf die kraftfahrstraße nicht und auf die autobahn ebenso nicht. es wird zwar gesagt erst am 61kmh in der versicherung aber auch dann würde man herausgewunken, da man eindeutig zu langsam ist und wenn ich würde mir das nicht antun und vor allem nicht meinem motor.

  • Was erzählt ihr denn alle?


    Zitat

    Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit G-R-Ö-S-S-E-R-!-!-! als 60km/h, d.h. 60,00000000000000000000000000000000n1 würde reichen! Ergo: 60km/h reicht nicht!


    MfG


    Gilt auf beiden!

  • Ums kurz zu machen: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen, deren bbH (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) grösser als 60 km/h is, befahren werden. Punkt. Mehrspurige Landes-/Bundesstraßen können aber durchaus auch ne Mindestgeschwindigkeit >60 km/h besitzen (weisse Zahl auf rundem blauem Schild); diese sind dann ebenfalls für unsere Simmen mit ihrer bbH von exakt 60 km/h tabu. Was die Karre läuft, is im Endeffekt total wurscht, da es um die bbH geht.


    Gruss


    Mutschy

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