Sorry aber ich mag ja nicht streiten (ich finde es auch irgendwie gerade nicht)
Das Gesetz ist am 28.02.1998 außer Kraftgetreten und sagt aus das man die Fahrzeuge der ehemaligen DDR mit der neuen Führerscheinklasse M 0fahren kann nicht über 50ccm 45 km/h und das es keine einige Richtlinie über anbauteile an diesen Fahrzeugen gibt da es zu Zeiten der damaligen DDR Leichtkrafträder mit oder ohne Blinker gebaut und in den Handel gegeben wurden.
Nichts desto trotz gebe ich den anderen beiden Recht weil wenn du Blinker dran hast dann Batterie rein und Sie Funktionieren wieder dann musste auch nicht wie ein Dödel die Hand an jeder Ecke raushalten.
MFG Maxe