also erst mal hallo so ich hab meine batterie bei louis gekauft 6v 4ah preis 4.95 schau doch a mal beim shop in deiner nähe nach o unter www.louis.de hofe damit is geholfen

Technisches
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Na eben ... für 5 Euro macht man sich doch nicht zum Hampel.
Säure einfüllen aber nicht vergessen
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genau und dan alles auf die batterie schieben wenns nicht funkt
hab sie jezt scho 2 monate und hab keine probleme damit is top
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Fakt ist doch. Wenn die Blinker drann sind müssen sie auch funktionieren runtergedreht oder nicht spielt da keine Rolle. Wird man angehalten mit demontierten Blinkern und der Beamte geht auf nummer sicher. Prüft er das Typenschild. Steht darauf S50/51 - N hat man glück. Steht drauf S50/51- B2 etc. kann er einen auch belangen weil veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.
Mich interessiert jetzt nur, meine Blinker blinken recht schnell ist das bei euch auch so? Also schneller als beim Auto auf jedenfall. Das hängt mit den Leuchtmitteln zusammen die mir dafür verkauft wurden. Die alten (ich hab nurnoch eins) haben wohl nen anderne Widerstand und Blinken langsamer.
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Da hast du wohl recht. Es wird eine andere Leistung sein. Mußt mal gucken was drauf steht. evtl 10Watt? Aber das ist eigentlich ein neues Thema.
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Rechtlich: Blinkfrequenz StVo 1,5 Hz +- 30 Impulse
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@ Falcrum bezüglich deiner Frage benutze entweder die Suchfunktion oder erstell en neues Thema in nem anderen Topic.
Liebe Grüße Steffi
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MadMax bitte unterlasse es andere User zu einer Straftat zu animieren.
Wie oben erwähnt ist eine Demontage unzulässig.
Was bist denn Du für ein komischer/inkompetenter Polizist?
Du hast zwar recht, daß man nicht "einfach" Blinker, die bei der Erteilung der Betriebserlaubnis serienmäßig dran waren, abschrauben darf. Aber eine "Straftat" ist das nun ganz bestimmt nicht, sonder leglich eine Ordnungswidrigkeit, so man diese Änderung nicht hat eintragen lassen!
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Die anderen haben - wie Du auch zugibst - natürlich ebenfalls recht, daß das Gesetz keine Blinker vorschreibt.
Bis März 2007 konnten Deine Kollegen den Leuten auch noch richtig Streß machen, wenn sie mit einem Fahrzeug "mit erloschener Betriebserlaubns" und damit ohne eine solche unterwegs waren, weil irgendetwas nicht mehr original und nicht eingetragen war.
Theoretisch müßte man sich also eintragen lassen, daß die serienmäßigen Blinker entfernt wurden, weil gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Tatsächlich wird das vermutlich kein Sachverständiger machen, weil eine "Verschlechterung" der Sicherheit (eigentlich Blödsinn, weil man ja den Fahrtrichtungswechsel mit der Hand anzeigen kann; und dazu ist bei der Simson i.d.R. möglich, daß der Gasgriff nicht zurückgeht, wenn man ihn losläßt).
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Was also passiert (jetzt, nach März 2007), wenn man mit einem Krad ohne Blinker herumfährt, für das vom Gesetz her keine Blinker vorgeschrieben sind, diese aber Teil der ursprünglich ausgestellten Betriebserlaubnis waren und man die Änderung nicht hat eintragen lassen?:
Man bekommt eine Mängelbericht, sodaß man innerhalb einer bestimmten Zeit den Mangel beheben muß. Entweder durch Wiederanbringung der Blinker oder durch Eintragung der Entfernung, also Wiederherstellung der erloschenen Betriebserlaubnis.
Evtl. können Deine Kollegen noch ein kleines Verwarnungsgeld verhängen (25 Euro?).
Mehr aber nicht!
Von "Straftat" keine Spur!!!
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Natürlich ist man vom Gesetz her verpflichtet, den Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen. Entweder durch Blinken oder mit der Hand.
Ich mache das so gut wie nie! - Und ich lebe immer noch und wurde deshalb noch nie "umgesemmelt"!
Die Blinker habe ich zwar dran; aber beim größeren Moped nur wegen TÜV (Ochsenaugen, hinten keine) und bei der Schwalbe, weil sie halt dran waren.
Sollte bei der Schwalbe ´mal wieder ein Blinker abbrechen, werde ich keinen neuen mehr kaufen, sondern den anderen auch noch entfernen.
Damit gehe ich halt das Risiko ein, daß ich von einem Kollegen in grün, der weiß, daß an der Schwalbe original Blinker dranwaren, einen Mängelbericht und evtl. ein Verwarnungsgeld auferlegt bekomme.
Aber ein solches Risiko (Verwarnungsgeld) gehe ich ohnehin täglich ein, da ich so gut wie nie blinke (außer es ist wirklich ´mal nötig).
Von daher ist mir das dann auch wurscht.
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Also immer schön den Ball flach halten ...__________________________________________________________________
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also ich hab bei uns so gut wie nieeee ne 50er mit blinker gesehen....keine züdapp keine kreidler keine hercules......ab und an mal ne simson aber selbst die meist ohne
was du dich traust is dein ding
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Wir fahren alle mit
Ist einfach sicherer zudem sehen die gut aus
Ist irgendwie auch affig die Hand rauszustrecken -
Moinsen... hallo zusammen!
Da ich N fahre hab ich selbstverständlich auch keine Blinker. Na links anzuzeige ist ja keine Kunst. Nach rechts hebe ich den linken Arm senkrecht nach oben. So in der Fahrschule gelernt. Kennt aber keene Sau habe ich festgestellt. Weiß jemand dazu die richtige Stelle in der StVO?
Gruß, Gregor.
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Hey Leutz!
§9 StVO schreibt eindeutig vor, das Abbiegen "rechtzeitig und deutlich ankündigen". Für S50- und S51N-Fahrer bedeutet dies mangels Fahrrichtungsanzeiger, daß sie das irgendwie tun müssen. Das Handzeichen hat sich dabei zwar als praktisch erwiesen, ist aber nicht obligatorisch, nicht einmal per Gerichtsentscheid. Wenn die Fahrsicherheit es erforderlich macht, gehören beide Hände an den Lenker, d.h.man liegt bei manchen Fahrsituationen mit dem Handzeichen als Abbiegesignal falsch. Das wäre z.B. bei unsicherem Untergrund mit Sturzgefahr der Fall.
Insofern wäre es schon eine Hilfe, Fahrtrichtungsanzeiger der Simson zu montieren, weil ein Simsonist eben immer in dem Dilemma steckt, einerseits das Fahrzeug jederzeit sicher führen und beherrschen zu müssen, andererseits manche Fahraktionen eben Abstriche davon verlangen. Hier zeigt sich mal wieder deutlich, daß die StVO und StVZO vorzugsweise auf den Auto-Verkehr und dessen optimale Bedienung ausgerichtet sind, alle anderen Verkehrsarten gelten als bestenfalls marginal, wenn nicht sogar lästig!
Umgeschrieben aus: http://www.trikeforum.de/forum/showthread.php?t=19659
Greetz
FOXX
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