Technisches

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  • Sorry aber ich mag ja nicht streiten (ich finde es auch irgendwie gerade nicht)


    Das Gesetz ist am 28.02.1998 außer Kraftgetreten und sagt aus das man die Fahrzeuge der ehemaligen DDR mit der neuen Führerscheinklasse M 0fahren kann nicht über 50ccm 45 km/h und das es keine einige Richtlinie über anbauteile an diesen Fahrzeugen gibt da es zu Zeiten der damaligen DDR Leichtkrafträder mit oder ohne Blinker gebaut und in den Handel gegeben wurden.


    Nichts desto trotz gebe ich den anderen beiden Recht weil wenn du Blinker dran hast dann Batterie rein und Sie Funktionieren wieder dann musste auch nicht wie ein Dödel die Hand an jeder Ecke raushalten.


    MFG Maxe :D

    ...Ich Weiß nicht alles,ich lerne gern von anderen!!!...

  • Wieder sehr viel Blödsinn ;)


    Kurzes Statement:
    Das Fahrzeug muss im Zustand der Bauartgenehmigung des KTA im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden.
    Somit sind Blinker Pflicht, und eine Demontage bzw. Veränderung der Fahrichtungsanzeiger ist unzulässig.


    Eine ausführliche Erläuterung mit den entsprechenden Gesetzestexten und dem Irrglauben mit abgedrehten bzw. demontierten Blinkern kann ich auf Wunsch nachreichen.


    PS:
    Bitte keiene Dikussionen zu der Korrektheit meiner Aussage.
    Ich bin Angestellter der "bösen" Prüforganisation mit den 5 großen grünen Buchstaben.


    PSS:
    Zwecks rechtlichen Fragen ist es bereits mehrfach aufgefallen das dieses Forum die falsche Anlaufstelle ist.
    Bitte wendet euch an entsprechende Behörde, weder ich noch meine Kollegen beissen...

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Dann schraube Sie doch bitte ab und du gehst auf nummer sicher dann gehst du jedem Ärger mit der Fraktion in Uniform aus dem Weg


    MFG Maxe :lol:

    ...Ich Weiß nicht alles,ich lerne gern von anderen!!!...

  • Naja wenn du es sagst wird es wohl stimmen wenn du bei den arbeitest,darf ich denn garnicht fahren damit zur werkstatt zum direkteinbau

    Wer mich kennt der mag mich, wer mich nicht mag kann mich

  • MadMax bitte unterlasse es andere User zu einer Straftat zu animieren.
    Wie oben erwähnt ist eine Demontage unzulässig.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • wenn ich venturina richtig verstanden habe geht das mit einfach abschrauben nicht da es ja mit blinkern ausgeliefert wurde...

  • In der S51 Reihe wurden nur die N-Modelle mit einer Bauartgenehmigung ohne Blinker ausgeliefert.
    Natürlich ist es für den Beamten nicht zweifelsfrei zu ermitteln um welches Modell es sich handelt.
    Rein rechtlich ist eine Demontage der Fahrtrichtungsanzeiger nicht zulässig.


    PS:
    Bsp.: Es wurde auch ein Traband Cabrio produziert, trotzdem ist es unzulässig an einem Trabant Kombi das Dach abzuschneiden und mit Verweis auf die Genehmigung des Cabrio weiterzufahren.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • Hier ist der Auszug aus dem Gestzestext weil ich es nicht so gerne habe ein Thema einfach so abzutun ohne das ich mich bemüht habe entweder meinen Fehler einzusehen!!!


    StVZO
    (Straßenverkehrs-Zulassung-Oordnung) zum Thema Fahrtrichtungsanzeiger:
    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge III. Bau- und
    Betriebsvorschriften §54 Fahrtrichtungsanzeiger (1) Kraftfahrzeuge und
    ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die
    Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz
    von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) zwischen
    hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an
    Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken.
    Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der
    beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und
    Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre
    Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann.
    Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen,
    solange sie Warnblinklicht abstrahlen. [...] (5) Fahrtrichtungsanzeiger
    sind nicht erforderlich an 1.einachsigen Zugmaschinen, 2.einachsigen
    Arbeitsmaschinen, 3.offenen Krankenfahrstühlen, 4.Leichtkrafträdern,
    Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, 5.folgenden Arten von
    Anhängern: a. eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder
    forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden; b. angehängten land- oder
    forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des
    ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; c. einachsigen Anhängern hinter
    Krafträdern; d. Sitzkarren (§ 18 Abs. 2 Nr. 6 Buchstabe b). (6)
    Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben
    sind, müssen den Vorschriften entsprechen. (Quelle:
    http://www.verkehrsportal.de) Die Gesetzeslage ist also eindeutig. An
    Kleinkrafträdern (z.B. 50er Mokicks wie Simson) sind nach §54 Absatz 5
    Punkt 4 StVZO KEINE Blinker vorgeschrieben. Wenn sie aber verbaut
    werden, dann gilt Absatz (6), der vorschreibt, dass sie dann den Regeln
    (Absätze 1 bis 3) entsprechen müßen.


    So und nicht anders siehts aus.
    Alles andere sind Gerüchte, oder Halbwahrheiten. Oft behaupten auch
    Polizeibeamte was anderes. Zum Glück kennen wir uns als gebildete
    Staatsbürger ja aus...


    MFG Maxe

    ...Ich Weiß nicht alles,ich lerne gern von anderen!!!...

  • ;)


    Der Gesetzestext ist ja auch korrekt:
    Leichtkrafträder benötigen keine Blinker. Also hätten die Ingenieure keine Fahrtrichtungsanzeiger montieren brauchen.


    Sie haben dies aber getan und das Fahrzeug erhielt in diesem Zustand seine Bauaurtgenehmigung.
    Somit ist es unzulässig Teile des Fahrzeuges zu demontieren obwohl diese gesetzlich im allgemeinen verkehrsbetrieb nicht erforderlich sind.

    ...meinste nicht das dein original Fimmel nen bissel zu weit geht?? Ohne dich angreifen zu wollen, aber man kanns echt übertreiben...

  • darf ich denn zur werkstatt fahren zum einbau oder auch nicht :a_zzblirre: langsam werd ich irre,jeder sagt was anderes

    Wer mich kennt der mag mich, wer mich nicht mag kann mich

  • Ist OK wie gesagt du hast deine Meinung und sicher auch das fachwissen wenn du bei der DEKRA bist hast du ja mehr damit zu tun als ich.


    Ich wollte das mit der Straftat nur nochmal geklärt haben denn das war ja wohl Blödsinn denke ich das Gesetz gibt es ja her.


    Aber dennoch bleibe ich bei meiner ersten Aussage hier zu diesem Thema kauf dir bitte ne Batterie das ist ja nicht nur zu deiner Sicherheit sondern auch zur Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.


    MFG Maxe :D

    ...Ich Weiß nicht alles,ich lerne gern von anderen!!!...

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