Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis

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  • Hallo,
    ich habe den Beitrag gelesen und kann nur den Kopf schütteln.
    In anderen Foren, postet ich bereits weil mein Moped keine Papiere und Typenschild hatte.
    Einige User meinten, ich sollte mir Blanko Papiere und Schilde besorgen. Schon damals wies ich darauf hin, dass es sich dabei um kein Kavaliersdelikt handelt und das man dafür richtig Ärger bekommen kann.
    Für diese Aussage machten ein paar witzige Bemerkungen.


    Naja, toll finde ich es nicht wenn jemand ärger mit dem Staatsanwalt hat. Aber ich hoffe, dass es andere abschreckt und sowas absolut unnötiges nicht tun. Was seind den schon 23,34€ für von KBA im Gegensatz zu dem Ärger und der Geldbuse?
    Nichts.


    Trotzdem viel Glück.


    Die-knalltuete

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

  • Tom


    na wenn du dich kugeln kannst ist das doch prima - lachen ist gesund!


    Ne, mal im Ernst:
    Mein Anliegen war das hier schon wieder der Eindruck entstehen könnte, irgendwas an diesen Dingern sei legal. Hat Mosaik ja auch wirklich überzeugend geschrieben. Und wenn irgendwas schon x mal in einem Internetforum steht, heißt das noch lange nicht das das auch richtig ist. Zumal, und darum ging es die letzten Seiten hier genaugenommen, die Stvo, Stvzo und sämtliche anderen Regelwerke zum Thema Straßenverkehr sich im Zuge der Angleichung an das EU-Recht geändert haben. Das letzte mal ganz massiv zum 1.3.2007, also garnicht so lange her. Seitdem gibts ne ganze Reihe echter Gesetzeslücken, weil ne ganze Menge § einfach mal ersatzlos gestrichen wurden.
    Nur ändert das alles nix an der Gültigkeit der alten Registrierscheine und an dem Umstand das die Ebaydinger illegal sind, sei es als Betriebserlaubnis oder als Weinachtsbaumschmuck.


    Na und das nu mal 2 Vielschreiber zusammengeprallt sind? Die meißten werden eh nich jedes Wort lesen, genauso wie du - also was solls? :b_wink:


    Chrom

  • Um es noch einmal ganz deutlich auszudrücken: Wenn jemand gültige!!!!! Papiere braucht, dann bekommt er sie nur beim KBA und nicht etwa bei ebay oder auf irgendeinem Flohmarkt.
    Ein Handel mit DDR-Blanko- Kärtchen-mit dem Anschein, dass man durch die Eintragungen der fehlenden Daten ein gültiges Fahrzeugpapier erlangt - ist strafbar(Betrug).
    Vor diesem Hintergrund ist ausdrücklich vor einem Erwerb dieser Kärtchen zu warnen.


    Wenn die alten DDR-ABE-Kärtchen auch noch derzeit unter den hier aufgeworfenen terminus technicus \" Bestandsrecht\" fallen würden, so müsste das zwangsläufig gesetzlich !!!! geregelt sein ( so wie der Einigungsvertrag - Kapitel XI, Sachgebiet B, Abschnitt III, Ziffer 2 Maßgabe 21 zur STVZO ( Bundesgesetzblatt 1990 II, S. 1101) mit dem Verweis auf § 18 V STVZO,: „Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn Sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gebracht werden“ den DDR -Kleinkrafträdern auch nach bundesdeutschem Recht den Status als Kleinkraftrad weiterhin sichert, obwohl sie nach bundesdeutschem Recht ex definitione schon als Kleinkraftrad geführt werden müssten.
    Der Einigungsvertrag ( s.o.) verweist also für DDR-Kleinkrafträder auf § 18 II Nr. 4 STVZO, dieser wiederum auf § 18 III und diese Vorschrift wiederum auf 18 V STVZO im Hinblick auf die konkrete Mitführungspflicht, d.h. die spezielle und konkrete Vorschrift 18 V STVZO und der darin genannte physische Nachweis „ Abdruck oder Ablichtung der ABE\" ist vorgeschrieben. Nun könnte man noch prüfen, ob die DDR-Kärtchen als \"Abdrucke oder Ablichtungen\" oder Ablichtungen anzusehen sind und sie damit nach § 18 V STVZO bis zum 28.02.2007 gültig waren. Das soll hier aber nicht behandelt werden. (Über die Schwierigkeiten des Einigungsvertrages- siehe \"15 Jahre Einigungsvertrag-Was wurde erreicht- was bleibt zu tun in: Neue Justiz- Zeitschrift für Rechtsentwicklung und Rechtssprechung in den neuen Bundesländern\"- 10/05).
    Hier soll wie gesagt nur die aktuelle neue Gesetzeslage geprüft werden. Seit dem 01.03.07 gibt es den bisher einschlägigen § 18 STVZO nicht mehr, auf den der Einigungsvertrag verwiesen hat.


    Um auch eine weitere Gültigkeit dieser Kärtchen anzunehmen, wäre wie gesagt- eine ausdrückliche neue Regelung in der ab dem 01.03.07 geltenden FZV nötig. Da § 50 die Übergangsregelungen( Besitzstandsawahrung) regelt, müsste hier auch die weitere Gültigkeit geregelt sein. Findet jemand eine solche Regelung ? Nein, weil sie es nicht gibt.
    Nun kann es aber trotzdem sein, dass eventuell in der Praxis diese DDR-Kärtchen weiter bei Kontrollen anerkannt werden. Rein rechtlich betrachtet ist dies aber nicht der Fall, da es keine entsprechende Gesetzesstelle gibt. Alle die etwas anderes behaupten möchten bitte die entsprechende Gestzesstelle benennen.
    Aber - wie auch bereits gesagt- wenn in der Praxis alle mit den alten DDR-Karten zufrieden ist, bleibt die Welt in Ordnung. Das muss die Praxis zeigen, wenn alle Polizisten ihre Schulung zur FZV verinnerlicht haben.
    So lange muss einfach jeder selbst entscheiden, welchen Nachweis er mitführt- ganz einfach.


    Und noch einmal, damit es keine Mißverständnisse gibt: Ein Kauf oder Verkauf von DDR-Blanko- Kärtchen-mit dem Anschein, dass man durch die Eintragungen der fehlenden Daten ein gültiges Fahrzeugpapier erlangt - ist strafbar(Betrug).
    Vor diesem Hintergrund ist ausdrücklich vor einem Erwerb dieser Kärtchen zu warnen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • Zitat


    Original von mosaik2064:


    Und noch einmal, damit es keine Mißverständnisse gibt: Ein Kauf oder Verkauf von DDR-Blanko- Kärtchen-mit dem Anschein, dass man durch die Eintragungen der fehlenden Daten ein gültiges Fahrzeugpapier erlangt - ist strafbar(Betrug).
    Vor diesem Hintergrund ist ausdrücklich vor einem Erwerb dieser Kärtchen zu warnen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    wir propagieren hier nichts anderes !!!
    du kannst gerne die suche benutzen das wurde schon mehrmals behandel
    ich hatte selber ebay angeschrieben und sie angemahnt das sie betrug ermöglichen , fazit nicht ist passiert der handel wurde nicht unterbunden...

  • Nunja, ich bin zwar nicht der Jurist, aber ich hatte mir schon gedacht, daß ich nicht nur hier im \"schwarzen\" Baden-Württemberg mit meinen DDR-Papieren nicht wirklich landen kann. Ich hab also schon länger KBA-Papiere. Zumal sicher ist, dass Recht und Behördenpraxis (inklusive Polizei) sehr oft zwei Paar Schuhe sein können.


    Nach meinem Rechtsgefühl, aber natürlich nicht die geltende Rechtslage, ist das Mitführen eines amtlichen Nachweises \"Betriebserlaubnis erteilt\" o.ä. in Originalform überflüssig, wenn für den Fahrzeugtyp einmal eine allgemeine(!) Betriebserlaubnis erteilt wurde.
    Trotzdem kann man mit der jetzigen Regelung doch sehr zufrieden sein: Schließlich kosten neue Papiere beim KBA nicht die Welt und sind schnell besorgt!


    Das Thema:


    Ich würde mich Flix anschließen: \"Die Wahrscheinlichkeit, dass es bei diesem Tatbestand, bei dem ja noch nicht mal Urkundenfälschung nachgewiesen werden kann, eine Anklage erhoben ist ist gleich null.\"


    An Fellinis Stelle würde ich auch wie schon gesagt schreiben was er sich (nicht) gedacht hat, entschuldigen und den Zettel mit an die Staatsanwaltschaft schicken. Das sollte es dann mit ziemlicher Sicherheit gewesen sein.


    Yep. Stefan

  • Vor x Jahren so ca. 93-94 habe ich solche blanko ABE richtig beim Händler gekauft. Gut was ich nicht mehr weis ob die schon gestempelt war, ich finde die auch nicht mehr. Damals wusste es noch keiner das man beim KBA einfach neue ABE´s bestellen kann, da sollte man immer zum Tüv.

    Ohne mich wird allet besser

  • @ simsonsucht.


    Auch wenn die Papiere Original sind und selbst wenn sie gestempelt sind. Es bleibt trotzdem strafbar.
    Besonders wenn Du sie ausfüllst.


    Ciao


    Die-knalltuete


    P.S.: Und wenn Du Pech hast und das einer von der Staatsanwaltschaft hier liest, dann kann selbst im nach hinein noch ein Brief kommen, da du hier schreibst, dass du die damals erwarbst.

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

  • Hallo,


    ich wusste gar nicht, dass man so emotional mit Gesetzestexten um sich werfen kann.


    Aber es gibt eine gute Nachricht: ich habe heute wieder einen Brief vom Staatsanwalt erhalten. Ich zitiere:


    Das Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen habe ich gemäß § 153 Abs. 1 der Strafprozessordnung eingestellt, weil Ihre Schuld als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an Ihrer strafrechtlichen Verfolgung besteht.


    Im Wiederholungsfall (also wenn ich wieder eine Blankoerlaubnis ersteigere) können Sie mit einer nochmaligen Einstellung des Verfahrens nicht mehr rechnen.


    Danach wird mitgeteilt, dass die Blankobetriebserlaubnis „außergerichtlich“ eingezogen wird und weitere Erläuterungen über Fristen.


    Somit wird jetzt nicht geklärt, ob ich wirklich schuldig bin, da das Verfahren eingestellt wird. Aber falls es zu Verfahren gekommen wäre, so wäre meine Strafe sehr gering gewesen. Das bedeutet aber auch, dass nicht geklärt ist, ob der Erwerb eine Blankobetriebserlaubnis, ob für Sammlerzwecke oder nicht, eine Strafttat ist (was für Konsequenzen das Ausfüllen einer Blankobetriebserlaubnis hat, wird hier nicht besprochen). Die Rechtslage ist unklar.
    Auf jeden Fall werde ich kein Betriebserlaubnis mehr ersteigern, denn dann wird das Verfahren nicht eingestellt. Aber ich muss hier hinweisen, dass ich Glück hatte, dass es bei anderen in einem ähnlichen Fall nicht auch automatisch zum Einstellen des Ermittlungsverfahrens führen muss.


    Aber was mit Sicherheit festgestellt werden kann:


    Der Erwerb von einer Blankobetriebserlaubnis kann zu einem Ermittlungsverfahren und zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen.


    Oder anders formuliert: es kann sein, dass man sich durch die Ersteigerung einer Betriebserlaubnis strafbar gemacht hat. (die Verurteilung findet durch einen Richter statt nicht durch den Staatsanwalt)


    Also lasst die Finger von den Dingern, nicht jeder Staatsanwalt stellt ein Verfahren so schnell ein. Nicht darauf verlassen, nur weil ich jetzt davon gekommen bin, dass jeder davonkommt. Ich habe mit dem Staatsanwalt länger telefoniert, bevor ich eine schriftliche Erklärung abgegeben habe. Meine Hauptentlastung war: ich habe die Betriebserlaubnis nicht ausgefüllt!!!!!
    Den Staatsanwalt hat es nicht interessiert, ob ich das Dokument für Sammlerzwecke gekauft habe oder nicht!!!
    :rotate:

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