Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Das bedeutet aber auch das die originalpapiere aus der DDR wertloser müll sind nur das nur dem guten willen oder der unwissenheit der polizei zu verdanken ist das man damit in einer kontrolle durch kommt

  • Hier noch mal der Gesetzestext der DDR. Natürlich gab es Abschriften der ABE- eben die hier gegenständlichen ABE-Kärtchen. Diese waren aber kraft Gesetz nicht mitführungspflichtig ( lediglich bis 1977 waren die sog. Registrierscheine mitführungspflichtig). Gemäß § 10 IV, Satz 2 STVZO der DDR waren diese Bescheinigungen eben definitiv nicht mitführungspflichtig !! und können somit auch keine Ausweisfunktion haben!!!. Folglich kann es sich bei den DDR-ABE-Abschriftskärtchen auch nicht um amtliche Ausweise ( = öffentliche Urkunden mit erhöhter Beweiskraft, an der kein Zweifel besteht) handeln, da es bereits an der Eigenschaft der Zugäglichkeit fehlt.


    Der Einigungsvertrag hatte eine besitzstandswahrende Absicht und nicht etwa die Absicht, aus nicht mitführungspflichtigen Bescheinigungen auf einmal mitführungspflichtige Dokumente zu machen.
    Außerdem schützt die einschlägige Maßgabe 23 im Einigungsvertrag nur befristet die Weiterproduktion für den Hersteller. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut dieser Maßgabe, da aufgrund der ABE für ein einzelnes KKR überhaupt keine Herstelllung weiterer Kleinkrafträder dieses Typs erfolgen kann. Die nachfolgende Maßgabe 24 belegt dies eindeutig.


    Dies ist keinerlei Beratung, sondern nur eine individuelle Auffassung, die ja hier erörtert werden sollen.

  • Und was soll uns das so genau sagen?
    Ne Simme braucht garkeine Papiere?
    Oder man muß welche vom KBA haben?


    Also nach meinem bisherigem Wissen muss man seine Mopedpapiere (BE + Versicherungszettel) mitführen und von ner \"Tauschpflicht\" alte gegen neue Papiere is mir nix bekannt.


    Und auch \"Papiere\" alter Westmopeds sind keine hochamtlichen Dokumente sondern lediglich nen etwas dickerer Zettel vom Hersteller auf dem all das was nicht allgemeingültig war vom Händler - meißt mit Kuli und Sauklaue - per Hand eingetragen wurde. Dann noch nen Werkstattstempel drauf und fertig waren die Papiere. Und diesen Wisch muss man auch dabei haben.


    Ob die Trachtenträger das bei jeder Kontrolle auch wirklich sehen wollen ist nochmal was anderes...


    Ob das nu nen anerkanntes Dokument oder einfach nur nen Zettel is - dabeihaben muss mans.


    Na und die Frage ob Urkunde oder nich, ob man sowas juristisch gesehen überhaupt fälschen kann - ich denke da sprechen sämtliche Urteile für sich, straffrei gehen bislang doch nur die aus, die son Ebaydings nich ausgefüllt und als Fahrzeugpapiere genutzt haben...


    Warum schreib ich überhaupt noch was dazu?


    Wenn ich manches hier so lese, entsteht der Eindruck - ob vom schreiber nu gewollt oder nich - das diese Ebaydinger doch irgendwie ne Alternative zu den KBA-Papieren sein könnten.


    Den meißten müsste klar sein das dem eben nicht so ist, nur sind die Meißten eben nicht alle...


    Chrom

  • Von welcher Staatsanwaltschaft (StA) ist denn die Verfügung? Mich würden bitte Az und Sitz der StA interssieren. Wenn es nur ein Amtsgericht ist, kannst Du den Spruch nur auf den EINZELFALL anwenden - erst KG / LG haben bindende Wirkung - gar eine Verfügung der Bundesanwaltschaft besonders interessant.


    Na klar sind ABE der DDR Urkunden - siehe dazu: http://books.google.com/books?…otfI3Rc1ZSpU0Z9M#PPA72,M1


    Auch der Einigungsvertrag hat natürlich Rechtskraft - insoweit, dass die ABE der DDR weiterhin gültig sind. Ob sie dann aber mitgeführt werden müssen etc bestimmt sich aus den Gesetzen des gesamten D - sprich StVZO / StVO und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).


    Nach deinem Rechtsverständnis muss ich dann wohl eine versicherung für die Simson abschließen, aber kein Vers-Kz führen - war ja in der DDR nicht vorgeschrieben?


    Davon wissen auch die Angehörigen der Trachtengruppe.


    Alos VORSICHT mit erworbenen Blanko-ABE! Lieber die knapp 30€ investieren und eine ABE des KBA beantragen!







    :dance:

  • Ich bin doch eurer Meinung:
    Wer gültige Papiere braucht, bekommt diese nur beim Kraftfahrtbundesamt- die Blankos bei ebay- sind wertloser \"Müll\". Der Verkauf von Kopien als Originale ist grundsätzlich Betrug und das Eintragen von Daten in diese Blankos ist grundsätzlich Urkundenfälschung.
    Und natürlich sind die DDR-ABE auch Urkunden. Die Frage ist- welche Urkundenart. Auch der Einigungsvertrag hat natürlich Rechtskraft- aber hier findet man eben nur etwas in der o.g. Maßgabe über die ABE gegenüber dem Hersteller.
    Und natürlich hast Du recht:
    Nach § 4 Absatz 5 FZV braucht man genau die dort genannten Papiere sowie natürlich eine Versicherung und ein Kennzeichen.


    Ich kann nur zustimmen: Lasst Die Finger von irgendwelchen Blanko-ABE´s, da das Eintragen von Daten in diese Blankos grundsätzlich Urkundenfälschung ist !!!!!!!!

  • Zur Frage selbst kann ich hier nichts beitragen.


    Doch allgemein ist festzustellen, daß Staatsanwälte nur nach ihrer Einschätzung und ihrer Auslegung der Gesetze handeln.
    Was ein Staatsanwalt von sich gibt oder schreibt, muß also nicht bindend sein (das gilt natürlich auch für Polizisten).


    Ein Richter kann Urteile machen. Wenn die rechtskräftig werden, gelten sie erst einmal nur für den Verurteilten.
    Aber auch Richter können sich bei der Auslegung der Gesetze irren.
    Es heißt also nicht, daß grundsätzlich ein rechtskräftiges Urteil für alle anderen in alle Ewigkeit Gültigkeit hat.


    Liegt ein obergerichtliches Urteil vor (Oberlandesgericht, Kammergericht oder Oberstes Landesgericht), so gilt dies allerdings erst einmal für alle.
    Aber das muß auch nicht für die Ewigkeit sein.
    Sieht nämlich ein anderes Obergericht den Fall irgendwann einmal anders, kann es den Bundesgerichtshof anrufen zur Klärung.
    Erst ein Urteil des Bundesgerichtshofes gilt dann wirklich dauerhaft für alle.


    Urteile von Amts- oder Landgerichten sind also absolut nicht maßgeblich!


    Im übrigen soll wohl ab irgendwann im Sommer das Rechtsberatungsverbot für Laien wegfallen.
    Wenn dem so sein sollte, können auch Nicht-Rechtsanwälte hier und anderswo Rechtsberatung durchführen, ohne sich damit strafbar zu machen (wie es derzeit leider noch ist).


    Was das grüne Kärtchen angeht, so bekam ich beim Kauf meiner Schwalbe einen Umschlag vom Simson mit, in dem sich die Betriebsanleitung befand. Sieht alt aus.
    Dann noch eine Garantiekarte für eine nicht mehr vorhandene Batterie. Auch alt.
    Dann das abgegriffene Versicherungskärtchen mit Aufklebern von 1981 bis 1989. Auch alt.
    Und dann ein ziemlich neu aussehendes grünes Kärtchen mit Stempel, auf das mit Kinderschrift die Rahmennummer eingetragen ist.


    Da ich das alles zusammen mit der Schwalbe bekommen habe, ging ich davon aus, daß das grüne Kärtchen auch orginal dazugehört.
    Der Verkäufer will die Schwalbe von seinem Opa geerbt haben.
    Augenscheinlich aber handelt es sich bei dem grünen Kärtchen aber wohl um so ein Ebay-Ding ...
    Evtl. war das orginale Kärtchen so unansehnlich oder ging verloren, daß der Vorbesitzer sich das Ebay-Ding dafür angeschafft hatte.


    Nun werde ich als Ohne-Helm-Fahrer vergleichsweise sehr oft angehalten.
    Meistens wird nur nach dem Versicherungsschein gefragt.
    Manchmal aber auch nach der Betriebserlaubnis.
    Und noch nie!!!!! hat sich irgendeine Mehlmütze an dem neu aussehenden grünen Kärtchen gestört.
    Da waren auch welche darunter, die es auf Simson abgesehen hatten.
    Ich hatte auch schon einen Unfall, wo ich das Kärtchen vorzeigte.
    Nur ein einziges Mal fragte mich einer, ob das bei einer \"bekannten\" Gestalt \"in Neukölln\" gekauft hätte ... Offenbar ist da einer weggeplatzt, der gefälschte Kärtchen verkauft hatte. Als ich verneinte, war das in Ordnung.


    Ich mache mir da keinen Kopf, weil ich in dem guten Glauben bin, daß es sich bei dem grünen Kärtchen in meinem Besitz, das ich vom Verkäufer zusammen mit der Schwalbe bekommen habe, um eine \"gültige Betriebserlaubnis\" handelt.
    Daß dem wohl nicht so ist und ich damit eigentlich dafür \"bestraft\" werden müßte, ist zwar richtig. Aber für diesen Fall gibt es im Gesetz den sog. \"Verbotsirrtum\": d.h. ich werde trotzdem nicht bestraft werden, obwohl ich bestraft werden müßte, weil ich fest davon überzeugt war, keine Straftat begangen zu haben.


    Habe einfach kein Geld für diesen KBA-Wisch übrig.
    Außerdem stört es mich, daß da massenhaft Daten draufstehen, die einen Polizisten auf der Straße überhaupt nichts angehen sollten (eine technische Prüfstelle hat diese Daten doch sowieso in ihrem Rechner).
    Auf den grünen West-ABE-Kärtchen der Mokicks stehen derartige Daten nicht.
    Weshalb sollte ich also benachteiligt werden, nur weil ich ein DDR-Fahrzeug fahre, indem jede Mehlmütze auf der Straße mit dem Wisch massenhaft Daten in die Hand bekommt, die sie vor Ort kontrollieren und mich damit stressen kann?

  • Ohne-Helm-Fahrer??
    Wieso das? Sorry für off-topic.

    - KR 51/2 N seit 2002
    - 2 x S51, 1 x S 50 - CKD
    - SR 50 B4
    - Escort VII
    - 2 x Golf 2
    - Jetta 2
    - Polo 2
    - Rekord D
    - Piaggio Ciao
    - Honda PX
    - Solo 713


    :a_zzblirre: :cursing: 8) :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!