Ermittlungsverfahren wegen Ersteigerung einer Betriebserlaubnis

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  • wir wollen doch nicht unsachlich werden:


    1. Natürlich ist das KBA eine autoritative Behörde, die höchste ist jedoch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
    Auch ist es eine Tatsache, dass das KBA entsprechend von ABE-Abdrucken auf Datenbestätigungen umstellt.


    2. Niemand behauptet, dass Berliner Richter unfähig sind. Aber ein Richter hat hier gewiss keine Anzeige erstattet. Vielmehr ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft in Kooperation mit dem Gericht, das bei Erhebung einer öffentlichen Klage entscheiden muss.


    3. Das einige mit dem Registrierschein rumfahren ist wohl jedem klar.
    Hier ging es jedoch um die Erörterung der Gesetzeslage.


    4. Das stimmt ganz genau und 100 %: der Staatsanwalt entscheidet unter Berücksichtigung des Gesetzes einzig und allein über eine etwaige Einstellung des Ermittlungsverfahrens.



    Und wenn wir eine Angelegenheit wie diese diskutieren wollen: dann bitte doch sachlich und bitte mit Gesetzstext !!!!!!!!!!
    Lest doch bitte mal § 4 Absatz 5 und § 50 Fahrzeugzulassungsverordnung. Diese gilt ab dem 01.03.2007: ohne wenn und aber!



    Ich freue mich auf Eure fachlichen Beiträge.

  • Nagut, dann mal ganz sachlich:


    Du hast natürlich Recht, nicht der Richter ermittelt, sondern der Staatsanwalt. Mein Fehler! Aber auch der ermittelt nur bei dem Verdacht auf eine Straftat und sollte die Gesetzesgrundlagen kennen.


    Dann zu deinen angeführten Paragraphen:
    In § 4 abs. 5 FZV steht genaugenommen nur, das irgendein Zettel mitgeführt werden muß, der verbindlich über die Fahrzeugdaten aufklärt. Das ist im Fall einer Vorwende-Simme der Wisch vom KBA (im übrigen ist das eine Abschrift einer ABE, steht auch groß drauf) oder eben der orginal Registrierschein.


    § 50 FZV fällt ganz raus, beschäftigt der sich doch mit Übergangsregelungen für Kraftfahrzeugbriefe, -scheine, Anhängerscheine, und Zulassungsbescheinigungen. All das hat ne Simme nich und braucht das auch nicht. Hier kommt dann doch §50 ins Spiel - und zwar Abs. 1: Was bis zum 1.3.2007 zulassungsfrei war, bleibt das auch nach dem 1.3.


    Ferner wird aus einem Registrierschein erst durch Stempel und Unterschrift ein Dokument - und genau das ist der Knackpunkt. Die angebotenen Blankopapiere haben Stempel und unterschrift, das Blanko bezieht sich auf noch nicht eingetragene Fin und Fahrzeugdaten.


    Übrigens, ABE\'s von Westmopeds waren (hab keine aktuellen zur Hand) auch nur Datenblätter in die die Fin handschriftlich eingetragen wurde. Stempel und Unterschrift kamen vom Händler. Und selbstverständlich haben diese \"Papiere\" auch heute noch ihre gültigkeit. Nur besteht bei denen nicht die Möglichkeit, \"mal eben\" Neue vom KBA zu bekommen.
    Ein amtliches Dokument das als Besitznachweis gilt gab und gibt es für nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge nicht. Es gilt als Besitzer derjenige, der im Besitz der ABE oder vergleichbarem ist. In den KBA-Papiren gibt es beispielsweise garkeinen Besitzer/Halter Eintrag, nur den Zettel selbst.


    Chrom

  • Genau so- anhand der Gesetzestexte kommen wir weiter.



    Es ist richtig- der Staatanwalt muss bei einem entsprechenden Anfangsverdacht sogar ermitteln, weil es sich beim § 275 STGB um ein sog. \"Offizialdelikt\" handelt. Die genaue rechtliche Prüfung erfolgt dann innerhalb des Ermittlungsverfahrens.


    1. Zum § 4 Absatz 5 FZV: Hier ist ja wohl ganz eindeutig geregelt, welche Papiere mitgeführt werden müssen. Die Aussage: \"irgendein Papier\" ist vollkommen falsch. \"Irgendein Papier hieße ja, dass ich mir selber ein solches ausstellen darf. Der Gesetzestext schreibt sehr genau vor, welche Papiere Gültigkeit haben: \"Werden Fahrzeuge nach § 3 Abs. 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen\".
    Also gibt es 3 verschiedene gültige Dokumente: 1. Die Datenbestätigung (Die Datenbestätigung ist zwingend formbedürftig nach dem Muster 2 d- daran scheitert der DDR-Registrierschein jämmerlich. So muss eine Datenbestätigung außerdem fälschungserschwerend sein und DIN A4 ( Die Formvorschriften sind genau gesetzlich vorgeschrieben- siehe folgender Link: http://www.gesetze-im-internet…2150937BJNE017519308.html
    2. Eine Übereinstimmungserklärung ist ebenfalls ein formgebundenes ( europäische Harmonisierung der Fahrzeugpapiere). Die COC (Certificate of Conformity) ist die EG-Übereinstimmungserklärung, die Neufahrzeugen zwingend seit dem 01.10.2005 in der formgebundenen Form ( z.B. Ziffer 32 = Basisbereifung) mitzugeben ist (EWG-Richtlinie 70/156/EWG in der Fassung der Richtlinie 92/53/EWG bzw. 98/14/EG). Auch diese Ansprüche kann die DDR-Karte nicht ansatzweise erfüllen. Bleibt die 3. und letzte Möglichkeit : eine Einzelgenehmigung scheidet sofort aus ( nur bei Entzug oder Erlöschen der ABE gemäß § 19 STVZO), da das Verwaltungsverfahrensgesetz ein sog. Übermaßverbot enthält, und eine bereits durch Tyggenehmigung erteilte ABE nicht noch einmal durch Einzelgenehmigung erteilt werden kann. Die DDR- Registrierkarte scheidet ganz eindeutig bei allen 3 Varianten aus.
    Weiterhin als gültig anzusehen ist jedoch der \"ABE-Abdruck\", der durch das KBA ausgegeben wird. Diese Bescheinigung kommt der Datenbestätigung sehr nahe und ist als solche zu werten ( fälschungserwerendes \"Elefantenhautpapier\" DIN A4, Konformitätsbestätigung mit dem genehmigten Typ). Dieses Dokument ist auch als solches erkennbar ( Bundesadler, ausstellende Behörde usw.- all das was die DDR-Karten an zwingend erforderlichen Formvorschriften nicht aufweisen konnten und weshalb sie eben kein Ausweispapier im Sinne des § 275 STGB mehr sind.
    Zum § 50 Absatz 3 FZV: Es ist falsch, dass dieser Paragraph rausfällt. Ganz im Gegenteil, dieser Parapraph regelt sehr genau, welche Papiere für alle !! Fahrzeugtypen auch weiterhin gültig sind. § 50 Absatz 1 FZV sagt nichts darüber aus, dass die DDR-Karte weiterhin gültig ist. Hier wird lediglich geregelt, dass zulassungsfreie Fahrzeuge auch zulassungsfrei bleiben. So ist es auch bei einem DDR-Kleinkrafrad. Im Absatz 1 wird aber nichts über die jeweils mitzuführenden Dokumente ausgesagt-dass geschieht iwie gesagt in § 4 Absatz 5 i.V. m. § 50 Absatz 3 FZV.
    Die Feststellung, dass man für ein DDR-Kleinkraftrad keine Zulassungsbescheinigung braucht ist natürlich richtig und so auch leicht dem eben erwähnten § 50 Absatz 1 zu entnehmen.


    Zu der Aussage, dass die bei ebay angebotenen Kärtchen, noch keine gesetzlich geschützten Dokumente, weil die FIn fehlt ist nicht ganz richtig. (Übrigens: so viel ich gerade gesehen habe, haben diese Kärtchen zwar einen Stempel, jeoch noch keine Unterschrift.


    § 275 STGB schützt nicht das Dokument an sich, sondern bekämpft das abstrakte Gefährdungspotenzial ( Vorbereitung !!!! der Fälschung amtlicher Ausweise) , dass irgendjemand, irgendwann mal diese Vordrucke nutzt, um eine Straftat nach § 267 STGB zu begehen.


    Insofern müsste jedoch das mögliche Ergebnis ( gefakte DDR-ABE-Karte) noch den Anschein eines gültigen Dokuments erregen. Wie oben aber bereits bewiesen, sind diese Kärtchen auch im Original nach der FZV nicht mehr in der Lage, eine amtliche Nachweisbeglaubigung zu erbringen.


    Das es auch Westmopeds gibt, auf deren ABE-Abdrucke eine Fahrzeugidentnummer( FIN) handschriftlich eingetragen ist, ist für die Gültigkeit nicht entscheidend, da sich der sog. \"öffentliche Glaube\" nicht einmal bei einem zulassungspflichtigen PkW zum Beispiel im gestzlich eindeutig geregelten Fahrzeugschein ( Zulassungsbesscheinigung Teil I) auf die Richtigkeit der FIN erstreckt. Hierzu gibt es zahlreiche einschlägige Gerichtsurteile( BGHSt 20,186 (188), ( BGH VRS 5,135; OLG Koblenz VRS 55, 428).
    Das Dokument per se ist entscheidend.


    Von einem Besitznachweis war hier übrigens nie die Rede. Das hat auch mit der Klassifizierung als amtlicher Ausweis überhaupt nichts zu tun. Insofern stimmt aber die Aussage, dass es für zulassungsfreie Fahrzeugekeine besitzanzeigenden Dokumente ( als amtlichen Ausweis) gibt. Entsprechend ist auch die Aussage richtig, dass beim KBA-Abdruck kein Halter eingetragen ist. Die Angaben zum Halter in einer ABE werden ohnehin als nichtamtliche Eintragungen gewertet.
    Aber das ist sowieso klar und ändert nichts an der Tatsache, dass diese DDR-Kärtchen keine amtliche Ausweisfunktion im Sinne des § 275 STGB i.V.m. § 276 a STGB innehaben.



    Ich freue mich auf Eure fachlichen !!! Beiträge.

  • seit wann ist der KBA-Abdruck in DIN A4 ?


    meine sind alle kleiner

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Ich will mich garnich streiten, von mir aus hast du in allen Punkten sogar recht - mit persönlich völlig Wurscht!


    Mir gehts nur um eins:
    Du vermittelst schon wieder den Eindruck, diese Ebay-Papiere seien legal. Zu welchem Zweck auch immer. Und wieder wird es Leute geben, die sich den Mist kaufen.
    Wer auch immer Recht hat, die Benutzung, der Handel und sogar der Besitz kann und hatte auch schon in einigen Fällen strafrechtliche Konsequenzen (ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren ist ja bereits eine Konsequenz).


    Also nochmal in aller deutlichkeit: Finger weg von diesem Mist!


    Mehr will ich eigentlich garnicht sagen.


    Vielleicht noch folgendes: Müssen jetzt deiner Meinung nach alle mit nem orginal Registrierschein sich neue Papiere Besorgen? Dann gilt das auch für die KBA-Papiere, denn in irgendeiner Form fälschungssicher sind die auch nicht. Und die Daten die Drinstehen - naja, also mein Duo ist laut dem Wisch sowohl dreirädriges Kleinkraftrad, Versehrtenfahrzeug oder auch Kraftrad, es darf 55 oder 60 Km/h schnell sein, Hersteller ist Robur oder Brandis usw. Wie gesagt, steht so alles in meinen Papieren vom KBA.
    Und wenn nu alles ungültig ist - wo zum Henker bekomm ich gültige, fälschungserscherte hom***logisierte EU-Papiere her?
    Na, merkst du was? Kann alles so garnich sein...


    Chrom

  • Hallöchen


    was hier einfach mal fehlt, ist die orginal ebay verkaufs-seite dieser auktion, denn das was dort angeboten und beschrieben wurde, würde mal interessieren.


    einfach mal den link eingeben ?



    denn der o.a. name ist nicht auf ebay zu finden !

  • Ach Leute, was macht ihr denn ewig rumm? Es kann nur einen geben der Recht hat. Der nette Herr vom KBA: Telefon: +49 (4 61) 3 16-0


    Der weiß es sicher! :b_wink:


    :b_wink:

  • Ich stimme vollkommen !!!! zu, dass ein Handel mit solchen Kärtchen-mit dem Anschein, dass man durch die Eintragungen der fehlenden Daten ein gültiges Fahrzeugpapier erlangt - strafbar ist. Das ist eindeutig Betrug, da dies nicht so ist. Und ich weiß auch, dass es diese Blanko-Kärtchen zu DDR-Zeiten wirklich gab und es noch einige solcher Relikte gibt. Aber wenn mann sich die Massen ansieht, die übrigens nicht nur bei ebay angeboten werden, dann liegt schon der Verdacht nahe, dass diese Kärtchen sogar nicht mal als DDR-Erinnerung taugen und einfach unecht sind.


    Insofern kann ich wiederum nur zustimmen: Wenn jemand wirksame !!!!!Papiere braucht, dann bekommt er sie nur beim KBA und nicht etwa bei ebay oder auf irgendeinem Veteranenmarkt !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    Es ist auch richtig, dass die ABE-Abdrucke vom KBA leider noch kleiner als DIN A4 sind. Aber - wie gesagt- das KBA stellt darauf um, nur noch Datenbestätigungen auszugeben.


    Dass die durch das KBA ausgegebenen \"ABE-Abdrucke\" noch gültig sind, wurde nie bestritten. Sie sind der Datenbestätigung viel näher, enthalten die erforderliche Konformitätsbestätigung, die maßgeblich ist.
    Und das KBA stellt wie gesagt auf die Ausgabe von Datenbestätigungen um.


    Übrigens wäre gemäß § 5 Straßenverkehrsgesetz(STVG) bei Neubeantragung von gültigen, verloren gegangenen Fahrzeugpapieren eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der ABE nötig, um eine neue zu beantragen. Jedoch muss niemand eine solche eidesstattliche Erklärung abgeben. Würde man also davon ausgehen, dass die DDR-Kärtchen noch gültig sind, hätte man also die Möglichkeit, mehrere gültige Fahrzeugpapiere für ein und dasselbe Fahrzeug nebeneinander zu haben und würde so verleitet, Mißbrauch zu treiben.


    Merkst Du dass es doch so sein kann.


    Nochmals möchte ich - wie Chrom das bereits beschrieben hat- bestätigen, dass es gültige Papiere für DDR-Kleinkrafträder nur !! beim KBA gibt.

  • Zitat


    Original von mosaik2064:
    Und ich weiß auch, dass es diese Blanko-Kärtchen zu DDR-Zeiten wirklich gab und es noch einige solcher Relikte gibt.



    alle diese sogenannten relikte die heut zu tage angeboten werden sind repros , fakes , schmuhh ,pfusch , ne kopie...



    Zitat


    Original von mosaik2064:


    Nochmals möchte ich - wie Chrom das bereits beschrieben hat- bestätigen, dass es gültige Papiere für DDR-Kleinkrafträder nur !! beim KBA gibt.


    wer aber noch seine orginalen ddr papiere hat de braucht keinen ersatz... :censored:

  • Zitat


    Original von mosaik2064:
    Würde man also davon ausgehen, dass die DDR-Kärtchen noch gültig sind, hätte man also die Möglichkeit, mehrere gültige Fahrzeugpapiere für ein und dasselbe Fahrzeug nebeneinander zu haben und würde so verleitet, Mißbrauch zu treiben.


    Merkst Du dass es doch so sein kann.


    Eigentlich will ich mich ja garnicht streiten, aber behauptes du allen ernstes die orginalen Papiere, sofern man welche hat, seien allesamt ungültig?
    Das würde bedeuten das alle neue bräuchten. Und wo gibts neue? Richtig, beim KBA - und das ganz ohne Eidesstattlicher Versicherung! Aber irgendwie drehen wir uns im Kreis :laugh:


    Chrom

  • 1. Diese Kärtchen gab es zu DDR-Zeiten definitiv. Dies bestätigten ehemalige Mitarbeiter des Simson-Vertriebs und der Vertragswerkstätten. Es ist ja auch logisch: Wohin sonst sollten die dortigen Mitarbeiter denn sonst die entsprechenden Angaben bei Verkauf eines Kleinkraftrades eintragen. ? Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass - wie gesagt- aufgrund der Massen- die meisten unecht sind. Aber das müsste rechtlich geprüft werden. Dann wäre eine ordentliche Aussage dazu möglich.
    2. Zur Frage der Gültigkeit der DDR- Kärtchen:
    Es muss jeder mit sich selbst ausmachen, ob er noch mit den alten DDR-Kärtchen rumfährt und diese noch für gültig hält oder nicht. Hier wurde nur der Versuch unternommen, die neue Gesetzlichkeit zu bedenken. Sicherlich gilt der alte Grundsatz: \"Wo kein Kläger, da kein Richter. \" Und so lange bei Kontrollen sich niemand beschwert, ist sowieso alles in Ordnung. Aber... Genauso muss jeder selbst entscheiden, ob er die bei ebay angebotenen Kärtchen kauft. Von dieser Seite die eindeutige Empfehlung, es zu unterlassen.

  • Also die ORGINALEN Alt Papiere sehen so aus:


    http://www.directupload.net/file/u/8019/ljfB6eZF_jpg.htm


    Und das sind halt die neuen:


    http://www.directupload.net/file/u/8019/mO2B253o_jpg.htm


    Aus Sicherheitsgründen nicht alle Eintragungen sichtbar ! :biglaugh:

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