wir wollen doch nicht unsachlich werden:
1. Natürlich ist das KBA eine autoritative Behörde, die höchste ist jedoch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Auch ist es eine Tatsache, dass das KBA entsprechend von ABE-Abdrucken auf Datenbestätigungen umstellt.
2. Niemand behauptet, dass Berliner Richter unfähig sind. Aber ein Richter hat hier gewiss keine Anzeige erstattet. Vielmehr ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft in Kooperation mit dem Gericht, das bei Erhebung einer öffentlichen Klage entscheiden muss.
3. Das einige mit dem Registrierschein rumfahren ist wohl jedem klar.
Hier ging es jedoch um die Erörterung der Gesetzeslage.
4. Das stimmt ganz genau und 100 %: der Staatsanwalt entscheidet unter Berücksichtigung des Gesetzes einzig und allein über eine etwaige Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Und wenn wir eine Angelegenheit wie diese diskutieren wollen: dann bitte doch sachlich und bitte mit Gesetzstext !!!!!!!!!!
Lest doch bitte mal § 4 Absatz 5 und § 50 Fahrzeugzulassungsverordnung. Diese gilt ab dem 01.03.2007: ohne wenn und aber!
Ich freue mich auf Eure fachlichen Beiträge.