Zitat
Original von Simsonsucht:
Der Besitz und Verkauf von ungestempelten blanko ABE´s ist vermutlich jetzt nicht Strafbar. Denn ich habe mich persönlich mit Tassilo unterhalten. Ihr hab richtig gelesen unser Tassilo.
Ihm haben sie einen großen Stapel dieser ABE´s beschlagnahmt, es ging vor Gericht. Und was war?? Nix nur heiße Luft, er hat alle ABE´s anstandslos wieder bekommen, da kein Verstoß vorliegt. Er hat mir seine Tüte gezeigt, da steht sogar noch die Nummer von der Beschlagnahme drauf. Die Karten zu beschriften, bestempeln und gar zu benutzen ist dann erst eine Straftat.
ich habe vor 10Jahren auch so eine ABE von Tassilo bekommen, ist aber noch nix eingeragen. Schwein gehabt.
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Nur weil augenscheinlich der damalige Richter etwas unaufmerksam war, ist das trotzdem nicht Recht gemäß StGB!