Vielen Dank für die Tipps.
Einen habe ich mir besonders zu Herzen genommen, ich habe mit dem Staatsanwalt gesprochen.
Er darf zwar keine Rechtsberatung machen, das hat mir ausdrücklich erklärt. Aber er hat mir durch die Blume ein paar Tipps gegeben. Ich habe ihm meine Situation geschildert und er hat mir erklärt, dass ich ihm das so wie ich es geschildert habe, schriftlich mitteilen soll, das würde auf jeden Fall entlastend wirken.
Wichtig ist festzustellen, es wird erst gegen mich ermittelt, ob es überhaupt zur Anklage oder zu weiteren rechtlichen Schritten kommt, ist noch unklar.
Im Gespräch gab es einen wichtigen Punkt, auf den der Staatsanwalt angesprungen ist, ich habe die Blankobetriebserlaubnis nicht ausgefüllt und somit nie benutzt. Zu meiner Entlastung soll ich diese unbenutzte Erlaubnis eingeschrieben zur Staatsanwaltschaft schicken. So kann ich den ersten Teil des Vorwurfes „die Fälschung amtlicher Ausweise vorbereitet zu haben“ entkräften (unschuldig bin ich deswegen noch lange nicht). Aber die Beschaffung amtlicher Vordrucke hat bei mir nicht zur Fälschung geführt.
Indirekt (wie gesagt, er darf keine Rechtsberatung machen) habe ich interpretiert, dass die zu erwartende Strafe geringer sein wird als die Kosten des Anwalts (aber vielleicht interpretiere ich da zuviel). Jedenfalls geht es dem Staatsanwalt weniger um mich als um Gollmann256.
Ich werde heute mal das StGB studieren bevor ich einen Brief an den Staatsanwalt sende.