Da werden wohl keine Exportkennzeichen an Typenschild und Rahmen sein.

Wurde ich betrogen?
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Dann sei doch froh , dass Du dafür Papiere bekommen hast . Die Anhaltspunkte kann man ja beheben , wenn sie Dir nicht gefallen .
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Das Moped wurde bereits zerlegt, fertig gemacht und fährt jetzt auch im täglichen Betrieb auf der Straße. Finde es nur schade, belogen worden zu sein.
Die Anhaltspunkte waren(damit auch andere vorsichtig sein können):
- Ziemlich schwieriger Zustand, Rost, verblichene Lackierung
- In meinem Falle: Der oben erwähnte Korken, ein Tshirt von Dino.bg in der rechten Seite des Herzkasten.
-Ölschlamm im Motor
-verschlissene Bowdenzüge
-extrem Desolate, rote Sitzbank
Dazu ist mir just gestern eine Reportage des mdr über die Youtube Startseite gerollt. Hieß irgendwie: Dubiose Geschäfte mit Import-Simsons. Ging um einen Laster voller Simsons aus Bulgarien. Am Ende (ab min 9:50) ist ein Händler retouchiert gezeigt worden, der meinem sehr ähnelt.
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Also von den aufgezählten Punkten spricht nicht einer für nen re-import. Nur für ein absolut ungepflegtes Fahrzeug im verbrauchten zustand...
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Sehe ich auch so wie Grandpa.
So was ähnliches habe ich zur Zeit auch stehen, ist deutsches Modell.
Moped wurde angeblich alles durchgeschaut/ paar Sachen neu gemacht, und als fahr fertig verkauft.
Sieht auf den ersten Blick gut aus, auf zweiten
Abgesehen von den 20 Jahre alten Reifen, 12V Akku und 6V Ladeanlage, billige 6V Nachbau E-Zündung,
Kabelbaum, angeblich neu, was ein gemurkse aus 2 adriges Gerätekabel ist und es wurde nicht mal das Tacholicht geschweige Blinkerkontrolle angeschlossen.
Motorgehäuse auf der Lima-Seite ausgebrochen und hat ein riss wo es nässt.
Beim Zerlegen des Motor, kam ockerfarbenes Getriebeöl
zum Vorschein, der neue 50er Zylinder entpuppte sich als ein Stino 60er mit 50er Zylinderkopf, billige 6V Nachbau E-Zündung und ein Getriebe was ein Fall für die Tonne ist. (Rumpfmotor fällig)
1. Gang und auch 2. Gang hat jeweils Losrad dermaßen auf der Welle Spiel und Zahnflanken haben Rostporen.Dazu ist mir just gestern eine Reportage des mdr über die Youtube Startseite gerollt. Hieß irgendwie: Dubiose Geschäfte mit Import-Simsons. Ging um einen Laster voller Simsons aus Bulgarien. Am Ende (ab min 9:50) ist ein Händler retouchiert gezeigt worden, der meinem sehr ähnelt.
Da meinst du sicherlich dieses hier https://www.simsonforum.net/th…ostID=1179425#post1179425
Ei wo kommen denn die vielen neu Aufgebauten Simsons her die da so zu sehen sind
Echt schade das da, ich sage mal Halbwahrheiten zum Teil da erzählt werden.
Die bulgarischen zb. haben keine Kennung auf Typenschild und sehen 1 zu 1 aus wie die DDR-Ausführungen.
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Danke für eure Rückmeldungen. Genau das Video meine ich ckich.
Wenn ihr ähnliche Erfahrungen habt, beruhigt mich das etwas. Dennoch bleibt halt der fade Beigeschmack, wenn man den Zustand gesehen hat und sowas dann per Doku erfahren muss.
Nun ja, zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Mopete, Gott sei Dank, nicht mehr so jämmerlich aus und wurde mit Ori-DDR Teilen in Stand gesetzt. (Ausnahme Akku und Reifen ;D)
Beste Grüße
Niko
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1. Gang und auch 2. Gang hat jeweils Losrad dermaßen auf der Welle Spiel und Zahnflanken haben Rostporen.
gutes stichwort, hab hier auch gerade nen kandidaten.
losrad 1 gang is klar, hat zahnausfall. aber wo isn beim spiel auf der welle der grenzwert? ich bekomm ne 0,1mm fühllehre zwischen, ich denke mal das is ausschuss oder?
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Habe auch eine DDR KR51/2 bekommen nur haben über die Jahre Kids und "Tuner" das komplette Fahrzeug verbastelt aber nicht gepflegt.
Habe vor dem Zerlegen noch ein paar Bilder gemacht und KBA Papiere beantragt und innerhalb von 24 Stunden habe ich die Nachricht bekommen das der Antrag bestätigt wurde und nach 5 Tagen lagen die Papiere im Briefkasten
Es sind nicht immer Bastelfahrzeuge die nur aus Ungarn kommen
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Warum belogen? du hast ein Moped mit Papieren gekauft und eins mit Papieren bekommen.
in meinen Augen alles korrekt.
Den Zustand konntest du dir beim Kauf anschauen...
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Weil mir beim Telefonat, vor dem Kauf gesagt wurde, dass man nur deutsche Mopeds kaufen und verkaufen würde. Keine Reimporte oder ähnliches.
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Weil mir beim Telefonat, vor dem Kauf gesagt wurde, dass man nur deutsche Mopeds kaufen und verkaufen würde. Keine Reimporte oder ähnliches.
Die chance das man für ein reimport heute noch kba papiere bekommt ist garnicht nehr so groß.
Und wie gesagt, die von dir genannten "merkmale" sind keine.
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gutes stichwort, hab hier auch gerade nen kandidaten.
losrad 1 gang is klar, hat zahnausfall. aber wo isn beim spiel auf der welle der grenzwert? ich bekomm ne 0,1mm fühllehre zwischen, ich denke mal das is ausschuss oder?
Wo dazwischen ?
Zwischen Zahnrad und Welle, das Radialspiel oder meinst das Axialspiel, das was am Sicherungsring an der Seite von der Schurfeder misst und ber Ausgleichsscheiben einstellen kannst , also das hier im Vidio Minute 20:18
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.Also von den ich geredet habe, hat Haufen Radialspiel, zwar auch Axial aber das ist ja nicht das Problem, das kann man ja verkleinern
Keine Ahnung obs Radial ein Messwert gibt, mir jedenfalls noch keiner begegnet.
Ich entscheide da nach meinen Ermessen/Erfahrung was ich als zu viel ansehe.
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Hallo ich bräucht ein MAL EIN RAT !! Ich habe eine Simson gekauft mit kaufvertrag ohne Papiere!! das fahrzeug bei der Polizei überprüfen lassen es war sauber!! KBA Papiere beantragt und habe sie bekommen. nach 2 wochen meldete sich der verkäufer und will den verkauf rückgängig machen! da er mir aus versehen das Fahrzeug aus der Verwandtschaft verkauft haben will. Die es wiederhaben wollen und auch die orginalen papiere besitzen angeblich! Wie ist die Rechtslage da ich das Fahrzeug polizeilich prüfen lassen hatte gleich nach den kauf und es wurde durch die Beantragung der kba nochmal überprüft!! welche chanchen habe ich das fahrzeug zu behalten
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In jedem Muster-Kaufvertrag steht normal drin, dass der Verkäufer erklärt, dass das Fahrzeug sein unbestrittenes Eigentum ist.
Steht das auch in Deinem Kaufvertrag?
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ja das steht drin da der verkäufer versicht das es sein eigentum ist
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Es gibt beim privaten Gebrauchtfahrzeugkauf kein Widerrufsrecht. Ich würde daher das Fahrzeug behalten, mit Hinweis auf seine Erklärung im Kaufvertrag.
Ob da noch Jemand Anderes eine Betriebserlaubnis hat, spielt - so meine ich, bin kein Jurist- keine Rolle. Heutzutage sind sowieso sehr viele Fälschungen in Umlauf.
Was ist es denn für ein Baujahr? Ab 1983, soweit ich mich erinnere, gab es nicht mehr die Faltkarte, wo der Name des Halters beim Kauf eingetragen wurde.
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ich sehe das wie PAN-Mann
Das die "Verwandtschaft" sich erst nach 14 Tagen meldet ist doch sehr verwunderlich.Außerdem hast du einen gültigen Kaufvertrag.
Da wird er mit dem Verkauf geprahlt haben und dann wollte ein Verwandter das Ding haben.
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Es gibt beim privaten Gebrauchtfahrzeugkauf kein Widerrufsrecht. Ich würde daher das Fahrzeug behalten, mit Hinweis auf seine Erklärung im Kaufvertrag.
Kannst aber nicht wenn der Verkäufer nicht der rechtmäßig Eigentümer ist.
Man kann an Hehlerware kein Rechtmäßig Eigentum erwerben.
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Man kann an Hehlerware kein Rechtmäßig Eigentum erwerben.
stimmt auch wiederum
aber komisch ist die ganze Sache trotzdemich denke immer noch das er es entweder zu billig verkauft hat oder jemand möchte es in der Verwandtschaft haben
würde mir die ominösen Papiere erst zeigen lassen
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stimmt auch wiederum
aber komisch ist die ganze Sache trotzdemich denke immer noch das er es entweder zu billig verkauft hat oder jemand möchte es in der Verwandtschaft haben
würde mir die ominösen Papiere erst zeigen lassen
Nicht ominöse Papiere, sondern ein Eigentumsnachweis des "angeblichen" Eigentümers von diesen Persönlich.
Schießlicht hatte ja der Verkäufer laut Kaufvertrag versichert, das es sein Eigentum wäre und dem kann man glauben, es sei denn da kommt eine dritte Person und belegt das so nicht ist und nachweist das diese rechtmäßiger Eigentümer ist und die Herausgabe seines Eigentums fordert.
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wie will das die dritte Person nachweißen da diese ja ein Kaufvertrag haben müsste bzw. der ursprüngliche Käufer war.
In Mopedpapieren ist ja selten der Käufer hinterlegt
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In Mopedpapieren ist ja selten der Käufer hinterlegt
Da steht, wenn der Halter drin wie auch in ein Kfz-Brief, beides ist kein Eigentumsnachweis.
Halter und Eigentümer können zwei verschiedene Personen sein, daher ist selbst ein Kfz-Brief kein Eigentumsnachweis.
Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat, also der im Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag seht.
Zitatwie will das die dritte Person nachweißen
Na mit einen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschein usw.
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Ich glaube die vorraussichtlichen Anwaltskosten übersteigen gerade den Wert des Mopeds...
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Den Rechtsweg, basierend mit altem Kaufvertrag ganz durchgezogen muss das moped wahrscheinlich zurück. Allerdings bedeutet das auch einen Dieb und Hehler offiziell durch einen Verwandten zu benennen. Spannend.
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Da steht, wenn der Halter drin wie auch in ein Kfz-Brief, beides ist kein Eigentumsnachweis.
Halter und Eigentümer können zwei verschiedene Personen sein, daher ist selbst kein Kfz-Brief Eigentumsnachweis.
Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat, also der im Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag seht.
Na mit einen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Erbschein usw.
Ich geh mal davon aus, dass beim zweiten Satz ein "k" fehlt
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wie will das die dritte Person nachweißen da diese ja ein Kaufvertrag haben müsste bzw. der ursprüngliche Käufer war.
In Mopedpapieren ist ja selten der Käufer hinterlegt
Das könnte es schon beweisen, wenn dieser irgendwann zuvor eine Versicherungskennzeichen erworben hatte.
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Aber schlussendlich ist vorhandener Kaufvertrag das rechtlich sichere Argument. Im Moment muss der Verkäufer nachweisen können, dass der verkaufte Gegenstand anhand eines vertraglich Dokument in seinem Eigentum war. Wenn dem so ist und der verkaufte Gegenstand vollständig bezahlt wurde, ist das Eigentum auf den neuen Eigentümer übergegangen. Daran kann man privat nur schwer rütteln.
"Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist." Quelle: § 932 BGB - Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten - dejure.org
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Ich geh mal davon aus, dass beim zweiten Satz ein "k" fehlt
Da liegst du richtig mit deiner anmahne - Sorry fürs fehlende "k"
Das könnte es schon beweisen, wenn dieser irgendwann zuvor eine Versicherungskennzeichen erworben hatte.
Kann es ebnend nicht.
Wie schon erwähnt wurde, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter können zwei verschiedene Person sein,
daher kann das Versicherungskennzeichen auch der Halter, die Oma oder jede andere Person erworben haben.
15 Jähriger Fahrzeugbesitzer oder Halter, kann selber kein Versicherungsvertrag abschließen, also muss das Fahrzeug von jemand anders, der volljährig ist versichern werden.
Und wenn die Oma, Onkel, Bruder, Schwester, Tante, Schwager, Nachbar dies machen, sind die weder Fahrzeughalter noch Fahrzeugbesitzer, nur Versicherungsnehmer.
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Da liegst du richtig mit deiner anmahne - Sorry fürs fehlende "k"
Kann es ebnend nicht.
Wie schon erwähnt wurde, Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughalter können zwei verschiedene Person sein,
daher kann das Versicherungskennzeichen auch der Halter, die Oma oder jede andere Person erworben haben.
15 Jähriger Fahrzeugbesitzer oder Halter, kann selber kein Versicherungsvertrag abschließen, also muss das Fahrzeug von jemand anders, der volljährig ist versichern werden.
Und wenn die Oma, Onkel, Bruder, Schwester, Tante, Schwager, Nachbar dies machen, sind die weder Fahrzeughalter noch Fahrzeugbesitzer, nur Versicherungsnehmer.
Du hast in diesem Falle ja recht, aber bleibt dennoch die Frage: Wie alte war bzw. ist der Verkäufer in diesem Fall? Ich ging somit davon aus, dass wenn das Fahrzeug angemeldet, also versichert war und der Besitzer älter als 15, dann sollte sich auch hier zumindest der Eindruck herstellen lassen, dass das Fahrzeug ihn gehören würde. Alles andere ist weiter oben bereits durch LordHelmchen geschrieben worden.
Und noch etwas. Für Denny35 gilt, solange die angebliche Verwandtschaft nicht beweisen kann, dass denen bzw. einen von denen das Fahrzeug tatsächlich gehörte, ist der Vertrag bindend. Sicher könnten diese es rechtlich anfechten, do auch da gilt die Beweispflicht des Eigentumsnachweises. Vorlage eines Kaufvertrages oder Versicherungsnachweises oder sonstiges, was das beweist. Ich glaube so schwer ist dues nicht zu verstehen.
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Ihr bezieht euch mMn viel zu sehr auf schriftliches. Insbesondere bei einem zulassungsfreiem Fahrzeug, ist das nur ein Bausteinchen. Zur möglichen Beweisführung des Eigentums lasse ich mich jetzt ausdrücklich nicht aus.
Im übrigen habe ich mir mal erlaubt die rechtlichen Situation im inzwischen vorhandenen separaten Thema des Fragestellers zu beleuchten.
Wer zu den dortigen Ausführungen noch die Urteile haben möchte, bitte per pn.
Ein Kaufvertrag selbst hat aber, auch unter Berücksichtigung der mutmaßlich vorformulierten Klausel zum Eigentum des Verkäufers, wenig Aussagekraft. Ergänzung zur Abgrenzung: Aussagekraft hinsichtlich Herausgabeanspruch ist gering - denn der Kaufvertrag regelt ja nur zwischen dem Käufer und dem evtl. nicht berechtigten Verkäufer. Allerdings ist der Kaufvertrag aber def. wichtig für Schadensersatzansprüche.
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