ja, man müsste den Vertrag sehen, was da wirklich draufsteht. Alles andre is stochern im Nebel.
Käufer klärte mich nicht über Reimport auf!
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TE schreibt doch das im Kaufvertrag steht.
Allerdings hat er ja Offenbar Kohle und Zeit investiert, die bekommt er nicht erstattet
Wenn er pech hat muss er das Moped auch noch in den Zustand versetzen, in den es beim Kauf war.
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Hallo,
Ich habe mir letztens eine S50N per EBay Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer war sehr seriös und nett, jedoch als ich bei ihm war, um sie abzuholen, war mir auch nichts aufgefallen, die typischen Merkmale eines Reimports konnte man nicht sehen, wie die Sozius Fußrasten oder ähnlichen. Habe sie also mit Kaufvertrag und polizeilicher Prüfung gekauft. Als ich aber die Papiere bei dem KBA anfragen wollte, konnte ich meinen Augen nicht trauen und sah, dass auf dem Typenschild oben Rechts CM50ccm steht. Ich habe es davor noch nie gesehen und mein Umbau ist bereits im vollen Gang. Der Verkäufer hatte mich davor nicht über einen Reimport aufgeklärt und auch nichts dazu gesagt. Was soll ich jetzt machen, oder was wäre das schlauste?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn er Dir das gesagt hätte, hättest Du sie entweder nicht gekauft, oder nur die Hälfte bezahlt. Ob seriöser Verkäufer oder nicht, das Bescheissen ist inzwischen völlig normal. Auch das Familenerbstück kann aus Ungarn stammen, oder die Scheune vom Scheunenfund in Rumänien stehen ...
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Wenn er pech hat muss er das Moped auch noch in den Zustand versetzen, in den es beim Kauf war.
Ähm nein, tatsächlich kann er die Aufwendungen sogar ersetzt bekommen.
Aber nochmal zum eigentlichen, ohne den kompletten Kaufvertrag zu kennen ist es tatsächlich im Nebel stochern.
Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob die Definition Importfahrzeug überhaupt auf ehemalige DDR-Fahrzeuge anzuwenden ist. Nicht vergessen, das Ende der DDR läuft zwar allgemein unter Wiedervereinung, ist aber eher eine Integration in die Bundesrepublik gewesen. Das wir die Simsen jetzt so einfach fahren dürfen, entstammt nicht etwa eine Verordnung, sondern dem Einigungsvertrag (Kap. XI).
Jetzt ist aber auch die Frage, ob der TE eine Rechtschutz und, wenn ja, mit welcher SB hat? Falls die SB nicht allzuhoch ist, würde ich es aus pers. Erfahrung heraus, vorbehaltlich das es eben nicht doch noch eine Einschränkung der zugesicherten Eigenschaft Importfahrzeug im Kaufvertrag gibt, zumindest mal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Da gibt es vorher üblicherweise eine Güteverhandlung, wo dann doch noch der ein oder andere Euro Nachlass herausspringt.
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Ob seriöser Verkäufer oder nicht, das Bescheissen ist inzwischen völlig normal.
Seriöser Verkäufer der bescheißt,
Jemand der bescheißt ist alles andere aber nur kein seriöser Verkäufer.
Ähm nein, tatsächlich kann er die Aufwendungen sogar ersetzt bekommen.
Wenn der Verkäufer da nicht mit macht, läuft dann auf einen Vergleich hinaus oder einen längen Rechtsstreit.
Und da lassen dann beide in der Regel Federn.
Wenn der Verkäufer das Moped zb. zerlegt hat, muss er es in den Zustand versetzen, in den es zum Zeitpunkt der Kaufs war.
Ich gehe davon aus das TE eine Vorgedruckten Kaufvertrag genommen hat, wenn TE von an ankreuzen schreibt.
Es gibt Exemplare wo man bei verschiedenen Eigenschaften nur entsprechend ankreuzen muss, wie bei der Frage ob es ein Reimport/Import ist, zb. wie bei diesen https://www.adac.de/-/media/ad…/kaufvertrag-motorrad.pdf,
https://www.mobile.de/magazin/…g-pkw-von-privat-data.pdf
Wobei ich mir nicht mal sicher bin, ob die Definition Importfahrzeug überhaupt auf ehemalige DDR-Fahrzeuge anzuwenden ist. Nicht vergessen, das Ende der DDR läuft zwar allgemein unter Wiedervereinung, ist aber eher eine Integration in die Bundesrepublik gewesen. Das wir die Simsen jetzt so einfach fahren dürfen, entstammt nicht etwa eine Verordnung, sondern dem Einigungsvertrag (Kap. XI).
Als Reimport bezeichnet man Waren die für den ausländischen Markt hergestellt werden, dann exportiert und wieder importiert werden.“Führe dir mal zu gemühte was der begriff Reimport steht.
Als Reimport bezeichnet man Waren die für den ausländischen Markt hergestellt werden, dann exportiert und wieder importiert werden.“Und dann lese doch mal hier
https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721 da steht der Grund drin warum man diese Aufklärung machen muss.
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CM...ja? Noch nie gesehen...ja? Wie doof muss man sein?,wenn das nischt klingelt kann auch keiner helfen.
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steht ja nicht umsonst in jedem seriösen kaufvertrag für gebraucht-kfz "gekauft wie gesehen."
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Als Reimport bezeichnet man Waren die für den ausländischen Markt hergestellt werden
Eben, genau darauf wollte ich hinaus! Kauf findet jetzt in der Bundesrepublik statt, die Simsen wurden aber nicht für den Markt der Bundesrepublik hergestellt. Ist letztendlich eine Frage der genauen rechtlichen Einordnung des Einigungsvertrages - und die ist, soweit meine Info unter Juristen umstritten. Nicht falsch verstehen, nicht die Wirksamkeit, sondern allein die Bewertung und die Folgen daraus.
Und das mit dem Ursprungszustand hab ich vor Gericht genau anders erlebt. Da hat der Käufer vor Gericht sämtliche Aufwendungen geltend gemacht (neue Bremsen z.B.) und dies in der ersten Instanz auch bekommen. Der Punkt wurde auch in der Berufung nicht mehr angegriffen.
Aber, was ist denn am Vergleich schlecht? Wenn der TE alles auf sich beruhen lässt, hat er das Moped. Einigt man sich, dass er VK vielleicht noch 200-300 zurück gibt, hat er Moped und ein wenig Rückerstattung.
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steht ja nicht umsonst in jedem seriösen kaufvertrag für gebraucht-kfz "gekauft wie gesehen."
Und das ist so ein Spruch, wo die meisten denken, das ihnen keiner was kann und genau so ist es nicht.
Alle Angaben die im Kaufertrag stehen sind zugesicherte Eigenschaften und wenn es sich herausgestellt das die Sache diese nicht hat, kann der Käufer auf eine Kauf-Rückabwicklung bestehen oder auf eine Teilerstattung der Kaufpreis.
Genauso verhält es auch, wenn der Verkäufer Mängel verschwiegen hat.
Davon abgesehen steht der Spruch, wie man in den zwei verlinkten weiter oben sehen kann, auch nicht im Kaufvertrag.
Eben, genau darauf wollte ich hinaus! Kauf findet jetzt in der Bundesrepublik statt, die Simsen wurden aber nicht für den Markt der Bundesrepublik hergestellt.
Aber auch nicht fürn Markt der DDR.
Kannst es drehen und wenden, es bleibt ein Import-Fahrzeug.
Und das mit dem Ursprungszustand hab ich vor Gericht genau anders erlebt. Da hat der Käufer vor Gericht sämtliche Aufwendungen geltend gemacht (neue Bremsen z.B.) und dies in der ersten Instanz auch bekommen. Der Punkt wurde auch in der Berufung nicht mehr angegriffen.
Tja und ich genau anders, auch verschiedene Urteile dazu gelesen.
Aber es ist auch nicht ein Fall wie der andere.
Aber, was ist denn am Vergleich schlecht? Wenn der TE alles auf sich beruhen lässt, hat er das Moped. Einigt man sich, dass er VK vielleicht noch 200-300 zurück gibt, hat er Moped und ein wenig Rückerstattung.
Hatte ich was von schlecht geschrieben
das beide Federn lassen-ja.
So wie du beschreibst,
hätte der Käufer ein Reimport für den er eine 21er Abmahne fällig ist und es nicht aus ist ob der die mit 60km/h bekommt.
Der Verkäufer halt "nur" was weniger Geld.
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