Käufer klärte mich nicht über Reimport auf!

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  • Oh man, ich will darauf hinaus, dass ich als Verkäufer argumentieren würde, dass die Eigenschaft Reimpot irrelevant ist,

    Die Eigenschaft ist sogar ziemlich relevant, da sich die DDR Inlands Fahrzeuge von den Ungarn Exporten technisch deutlich unterscheiden (40 km/h, Einsitzig, keine Papiere)


    Insgesamt eine arglistige Täuschung. Und wenns der Verkäufer nicht gewusst haben will, kann er das ja an denjenigen weiterreichen, von dem er beschissen wurde.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Du könntest den Verkäufer einfach mal auf das Problem ansprechen.

    Vielleicht ist er entgegenkommend und es findet sich eine Lösung.

    Möglichkeiten:

    - Er nimmt das Moped zurück und gibt Dir das Geld wieder.

    - 21er Abnahme versuchen, und der Verkäufer übernimmt die Kosten.

  • Ich würde auch eher versuchen mit dem Verkäufer so eine Einigung zu erzielen und evtl. noch eine Kaufpreisminderung rauszuholen. Daraufhin dann die 21er Abnahme durchführen und Papiere von der Zulassungsstelle holen. Ein Rechtsstreit würde sich wohl lange hinziehen und am Ende im Nichts verlaufen. Bei uns in DE gewinnt nicht derjenige der Recht hat sondern der mit dem besseren Anwalt :D da ja so gut wie jedes Gesetz oder § sehr Gummiartig formuliert ist und man das alles Sehen und Drehen kann wie man will. :)

  • Wäre eine Option wenn alles noch so wäre wie beim Kauf. Wenn da aber schon zig Arbeitsstunden und nen haufen Kohle versenkt wurde... hätt ich nicht so Lust drauf das gute Stück wieder abzugeben. Man hängt ja dann auch irgendwie dran, also bei mir ist das so bei Sachen wo ich dranrum Fummel... :D

  • Genau oh man, versteife dich nicht so auf den begriff Reimport, es ist ein Importfahrzeug und das ist Angabepflichtig .

    Sorry aber hast du gelesen was im link steht ?

    Da steht "Es muss über die Importeigenschaft eines Fahrzeugs aufgeklärt werden, da sich der Käufer auf einige Einschränkungen einstellen muss"Mit was du da argumentieren würdest, wäre im Prinzip das selbe

    wenn für den Käufer um die wichtige Eigenschaft eine bestimmte Abgasnorn, Steuernorm ginge, wie im link erwähnt wird.

    Davon steht im allgemein auch nichts im Kaufvertrag.


    Sogar bei eine Simson die vor 1989 in der BRD verkauft wird, muss der Verkäufer aufklären das es ein Importfahrzeuge ist.

    Die nicht der Hersteller exportiert wurden, sondern von "Privat" Importeuren wie Neckermann oder Paul Lange & Co importiert.


    Richtig eckig würde es sein, wenn sie vom Hersteller vor 1989 in die BRD exportiert worden wären.

    Dann gebe es jetzt zwei "deutsche Modelle" mit unterschiedlichen Eigenschaften was die km/h angeht.

    Die die so genannten BRD-Modelle haben/und hätten, je nach Ausführung nur eine 40 oder 50km/h BE bekommen.

    Hätte man dann so eine erwischt- Pech gehabt, ist ein deutsches Modell

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