Genau oh man, versteife dich nicht so auf den begriff Reimport, es ist ein Importfahrzeug und das ist Angabepflichtig .
Sorry aber hast du gelesen was im link steht ?
Da steht "Es muss über die Importeigenschaft eines Fahrzeugs aufgeklärt werden, da sich der Käufer auf einige Einschränkungen einstellen muss"Mit was du da argumentieren würdest, wäre im Prinzip das selbe
wenn für den Käufer um die wichtige Eigenschaft eine bestimmte Abgasnorn, Steuernorm ginge, wie im link erwähnt wird.
Davon steht im allgemein auch nichts im Kaufvertrag.
Sogar bei eine Simson die vor 1989 in der BRD verkauft wird, muss der Verkäufer aufklären das es ein Importfahrzeuge ist.
Die nicht der Hersteller exportiert wurden, sondern von "Privat" Importeuren wie Neckermann oder Paul Lange & Co importiert.
Richtig eckig würde es sein, wenn sie vom Hersteller vor 1989 in die BRD exportiert worden wären.
Dann gebe es jetzt zwei "deutsche Modelle" mit unterschiedlichen Eigenschaften was die km/h angeht.
Die die so genannten BRD-Modelle haben/und hätten, je nach Ausführung nur eine 40 oder 50km/h BE bekommen.
Hätte man dann so eine erwischt- Pech gehabt, ist ein deutsches Modell