Nur ein Hinweis:
Niemals vom Kaufvertrag zurücktreten! Das heißt nicht, daß der Kauf rückgängig gemacht wird. Sondern daß man auf alle Rechte aus dem Vertrag verzichtet. Fataler Fehler.
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Nur ein Hinweis:
Niemals vom Kaufvertrag zurücktreten! Das heißt nicht, daß der Kauf rückgängig gemacht wird. Sondern daß man auf alle Rechte aus dem Vertrag verzichtet. Fataler Fehler.
Wie alt is der Käufer, wenn man fragen darf. Vlt. gibs noch nen andern Weg.
du hast jura studiert?
Ich hatte bereits geschrieben, das ich kein Jurist bin,
aber wer sich damit mal beschäftigt, kommt schnell darauf das man trotz solcher "Sprüche" halt nicht fein raus ist.
Oh man, ich will darauf hinaus, dass ich als Verkäufer argumentieren würde, dass die Eigenschaft Reimpot irrelevant ist, evtl. sogar alle Simson nach der Definition Reimporte. Die für den Käufer wichtige Eigenschaft ist, dass das Fahrzeug unter kap XI Einigungsvertrag fällt und eben auf dem gebiet der ehemaligen DDR vor dem Stichtag erstmalig in Betrieb genommen wurde. Und genau dazu steht sicher nichts im Kaufvertrag.
Dazu gehe ich einfach mal davon aus, dass der Verkäufer kein gewerblicher Anbieter war, dann werden bei gekauft wie gesehen, offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Also Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei Untersuchung hätte sehen können. Auch da würde ich als Verkäufer einhaken.
Genau deswegen ist die Einordnung, dass eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorliegt, hier nicht so einfach.
Oh man, ich will darauf hinaus, dass ich als Verkäufer argumentieren würde, dass die Eigenschaft Reimpot irrelevant ist,
Die Eigenschaft ist sogar ziemlich relevant, da sich die DDR Inlands Fahrzeuge von den Ungarn Exporten technisch deutlich unterscheiden (40 km/h, Einsitzig, keine Papiere)
Insgesamt eine arglistige Täuschung. Und wenns der Verkäufer nicht gewusst haben will, kann er das ja an denjenigen weiterreichen, von dem er beschissen wurde.
Du könntest den Verkäufer einfach mal auf das Problem ansprechen.
Vielleicht ist er entgegenkommend und es findet sich eine Lösung.
Möglichkeiten:
- Er nimmt das Moped zurück und gibt Dir das Geld wieder.
- 21er Abnahme versuchen, und der Verkäufer übernimmt die Kosten.
Als ich aber die Papiere bei dem KBA anfragen wollte, k
geht daraus etwa hervor, daß keine Papiere dazu waren? somit wärs nur eine Gerät
Ich würde auch eher versuchen mit dem Verkäufer so eine Einigung zu erzielen und evtl. noch eine Kaufpreisminderung rauszuholen. Daraufhin dann die 21er Abnahme durchführen und Papiere von der Zulassungsstelle holen. Ein Rechtsstreit würde sich wohl lange hinziehen und am Ende im Nichts verlaufen. Bei uns in DE gewinnt nicht derjenige der Recht hat sondern der mit dem besseren Anwalt da ja so gut wie jedes Gesetz oder § sehr Gummiartig formuliert ist und man das alles Sehen und Drehen kann wie man will.
Nein, Ware zurück, Geld zurück. Das is das Einzige was außergerichtlich funzt.
Wäre eine Option wenn alles noch so wäre wie beim Kauf. Wenn da aber schon zig Arbeitsstunden und nen haufen Kohle versenkt wurde... hätt ich nicht so Lust drauf das gute Stück wieder abzugeben. Man hängt ja dann auch irgendwie dran, also bei mir ist das so bei Sachen wo ich dranrum Fummel...
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