Käufer klärte mich nicht über Reimport auf!

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo,

    Ich habe mir letztens eine S50N per EBay Kleinanzeigen gekauft. Der Verkäufer war sehr seriös und nett, jedoch als ich bei ihm war, um sie abzuholen, war mir auch nichts aufgefallen, die typischen Merkmale eines Reimports konnte man nicht sehen, wie die Sozius Fußrasten oder ähnlichen. Habe sie also mit Kaufvertrag und polizeilicher Prüfung gekauft. Als ich aber die Papiere bei dem KBA anfragen wollte, konnte ich meinen Augen nicht trauen und sah, dass auf dem Typenschild oben Rechts CM50ccm steht. Ich habe es davor noch nie gesehen und mein Umbau ist bereits im vollen Gang. Der Verkäufer hatte mich davor nicht über einen Reimport aufgeklärt und auch nichts dazu gesagt. Was soll ich jetzt machen, oder was wäre das schlauste?


    Mit freundlichen Grüßen

  • das schlaueste es unter Lehrgeld zu verbuchen.

    Wenn da ein eindeutiges Merkmal zu sehen ist, in dem Fall cm50ccm, dann bist du selber Schuld und er hat sein Geld verdient...

    Du kannst natürlich versuchen mit dem Verkäufer zu reden, und versuchen den Kaufvertrag zurück zu nehmen, da du das Moped ja aber anscheinend auch bereits zerlegt hast, stehen die Chancen schlecht bis garnicht vorhanden.

  • Nein wieso sollte es die geben? Aufklärung hatte ich in Biologie als Schulstunde.


    Du müsstest dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen. Da du selbst schon daran geschraubt hast, ist das nicht mehr nachvollziehbar.


    Darf man fragen, wie hoch der Preis war?



    Übrigens: Normalerweise stellen sich neue User erst einmal vor, bevor sie hier nach Rat fragen. Das gehört zum guten Umgang in einem Forum dazu ;)

  • da wird sicherlich stehen das es sich "soweit ihm bekannt um kein importfahrzeug handelt". Richtig?

    Und schon bist du in der Situation ihm nachzuweisen das er das sehr wohl wusste...

  • Er hat angekreuzt beim Kaufvertrag, dass es sich um kein Importfahrzeug handelt.

    Damit hat der Verkäufer nicht Wahrheitsgemäße Angaben gemacht.

    Das Fahrzeug hat eine zugesicherte Eigenschaft laut Kaufvertrag nicht.

    Ich bin zwar kein Jurist, aber deswegen kann man schon den kauf rückgängig machen und eine Anglistische Täuschung liegt damit auch vor.


    Abgesehen davon, es gibt eine Aufklärungspflicht.

    https://www.anwalt24.de/fachar…-und-verkehrsunfall/29721

    4 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • weiß der Geier was da rechtens ist.

    irgendwo steht dann " gekauft wie gesehen" und schon is man selber der Blöde, weil man nich hingeguckt hat richtig.



    Wenn ich hier ein Urteil sprechen sollte als Justizia mit verbundenen Augen, würd ich sage: Pech gehabt, selber schuld.

    Papiere, Typenschilder, Rahmennummern inspizieren gehört wohl bei jedem Kauf ganz nach oben auf die Liste.

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann ()

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!