Dazu hätte ich gerne eine Quelle.
Vermutlich, weil das „Moly“ im Namen ist😉
Dazu hätte ich gerne eine Quelle.
Vermutlich, weil das „Moly“ im Namen ist😉
Alles anzeigenMein Fuhrpark:
Ducati Monster 900 i.e. Stillgelegt seit ca. 10 Jahren muss ich ebenfalls wieder zurecht machen
S51 mit 5 Gang und VAPE mit 60er/4Kanal aus der guten alten DDR Tuning Abteilung (von einem ehemaligen Mitarbeiter aus Suhl) / schon lange nicht mehr gefahren ca. 20 Jahre
Habicht muss mal restauriert werden / schon lange nicht mehr gefahren ca. 25 Jahre
Derzeit im Aufbau:
S51 Enduro; original 50ccm neu geschliffen; 4Gang Motor überholt mit RZT Kurbelwelle; RZT Delta 21; RZT Vario 28; RZT RVFK 16er Vergaser
S50 Rahmen in Projektierung; Originalmotor vorhanden
S50 Rahmen in Projektierung; Originalmotor vorhanden
Danke für Deine kurze Fahrzeugvorstellung
Deine S51 klingen jetzt nicht so, als würden Sie der DDR-Betriebserlaubnis entsprechen.
Hast Du die als Leichtkraftrad angemeldet?
Oder soll Deine Frau mit einer ungültigen Betriebserlaubnis ihre Motorradkarriere starten?
Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.
Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist.
Hier ein paar(sinngemäße) Auszüge aus der FZV:
Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200mm
verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für
land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge vorgesehen.
verkleinerte Mittelschrift (49 mm) ist nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen vorgesehen.
Ergo wollen Sie mir ein großes zweizeiliges Kennzeichen wie für ein großes Straßenquad geben. Da unser Landkreis drei Buchstaben im Kennzeichen führt, wird das dann mindestens 280mm breit und damit fast so groß wie ein A4-Blatt.
Ich meine, die sollen mal die Kirche im Dorf lassen.
Aber wenn ich Pech habe, kommen die auch noch drauf, dass man ja nur bei Krafträdern vorn kein Kennzeichen braucht (§12 Abs 5), oder sie geben mir ein grünes Kennzeichen, weil der Halter von der Steuer bereit ist (§10 Abs. 2).
Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen, und muss das Mopded dabei auf einem Hänger transportieren. Eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen wäre in meinem Fall nicht zulässig. Warum genau, hat mir die Dame nicht gesagt.
Hier mal ein Vergleich der Kennzeichengrößen
Deswegen wird dann entsprechendes wertgutachten vorgelegt
Hat da schon Jemand Erfahrung? Ein Gutachten für ein gestohlenes Fahrzeug?
Ich bin auch kein Ölexperte, hab es aber hier schonmal gelesen, dass GL-4 in Ordnung ist.
Für Jene, die es interessiert, hier ein Auszug aus ABC der Tribologie, herausgegeben von der Maagtechnic AG.
Besonders interessant finde ich dieses Diagramm. Man sieht zB den Unterschied zwischen einem 80W90 und einem 85W
Bei GL3 werden keine Zusätze verwendet die den Reibwert mindern(Vorgabe der Spezifikation) und es ist ein mild legiertes Öl. Vorallem z.B. Liqui Moly arbeiten gerne mit Molybdänadditiven und das findet die Kupplung "bescheiden". Es kann gut gehen und auch schief gehen ein GL4-Öl zu benutzen, das kommt ganz auf den Hersteller an. Aber warum überhaupt das Risiko eingehen wegen grob 2€ Ersparnis im Jahr?
In GL4-Ölen sind keine Additive, welche die Funktion der Kupplung beeinflussen. Bei GL5-Ölen ist das anders. Die darf man nicht verwenden, können auch Bronzelager beschädigen.
Ja, ist tatsächlich so, dass man ca 25% Versicherungsbeitrag spart, wenn man ein Saisonkennzeichen über 9 Monate nimmt.
Allerdings, wenn man nur Haftpflicht nimmt, und es im Jahr dann nur 100 Eur oder weniger sind, bringt das Saisonkennzeichen nicht viel. Steuern spart man ja keine.
Ich hab das hier, ist günstiger und mindestens genau so gut
Ich habe bei der Gothaer abgeschlossen, Fahrer unter 23 Jahre = 88€
Ja, was, nur Haftpflicht?
Und Fahranfänger?
Ich brauch aktuell auch grad eine günstige Versicherung für meine Tochter, Freiwillige Zulassung für S51. Mein Versicherungsmakler sagt, 206 Eur im ersten Jahr. Ich habe allerdings mit Teilkasko angefragt, wegen Diebstahlschutz.
Wenn ich die Beträge oben lesen, passt das überhaupt nicht zusammen.
Könnt Ihr mir bitte sagen, was ihr aktuell zahlt, bei welcher Versicherung, in welchem Jahr?
Mich interessieren hier allerdings nur Verträge mit Teilkasko.
Ich hab heute bei ZT-Tuning gelesen, dass man ein zusätzliches Massekabel vom Motor zur Zündspule mit 20 mm² Querschnitt (ca. Ø 5 mm) verlegen soll. Ich hab das bisher noch nirgendwo gehört oder gelesen.
https://zt-tuning.de/Kurzanleitung2022.pdf
So ein fettes Kabel? Ich kenne auch kein Kabel mit Querschnitt zwischen 16 und 25mm².
Ein FLY mit 25mm² hat zB 9mm Außendurchmesser. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ma so einen Kabelschuh überhaupt an der Schraube M5 von der Zündspule anschließen kan.
Wie ist Eure Meinung dazu?
Einfach das Kabel (swws) von der 56 auf die 86 am Zündschloss umstecken. Das andere (swbl) auf der 86 kann da bleiben, oder isoliert weggehangen werden, wenn da nur ein Steckplatz is (solche Schlösser hatte ich auch schon in der Hand). Lichthupe haste dann zwar nich mehr, aber der Scheinwerfer geht an, sobald der Motor läuft. Dann nur abends/nachts nich vergessen, das Rücklicht zuzuschalten.
Gruss
Mutschy
War es nicht so, dass man das Kabel rt/ws an kl 59 direkt mit dem Kabel ws/sw an Kl 56 verbinden soll?