Beiträge von PAN-Mann

    Danke für Deine kurze Fahrzeugvorstellung

    Deine S51 klingen jetzt nicht so, als würden Sie der DDR-Betriebserlaubnis entsprechen.

    Hast Du die als Leichtkraftrad angemeldet?

    Oder soll Deine Frau mit einer ungültigen Betriebserlaubnis ihre Motorradkarriere starten?

    Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.

    Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist.


    Hier ein paar(sinngemäße) Auszüge aus der FZV:


    Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200mm


    verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für

    land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge vorgesehen.


    verkleinerte Mittelschrift (49 mm) ist nur für verkleinerte zweizeilige Kennzeichen und Kraftradkennzeichen vorgesehen.


    Ergo wollen Sie mir ein großes zweizeiliges Kennzeichen wie für ein großes Straßenquad geben. Da unser Landkreis drei Buchstaben im Kennzeichen führt, wird das dann mindestens 280mm breit und damit fast so groß wie ein A4-Blatt.

    Ich meine, die sollen mal die Kirche im Dorf lassen.

    Aber wenn ich Pech habe, kommen die auch noch drauf, dass man ja nur bei Krafträdern vorn kein Kennzeichen braucht (§12 Abs 5), oder sie geben mir ein grünes Kennzeichen, weil der Halter von der Steuer bereit ist (§10 Abs. 2).


    Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen, und muss das Mopded dabei auf einem Hänger transportieren. Eine Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen wäre in meinem Fall nicht zulässig. Warum genau, hat mir die Dame nicht gesagt.


    Hier mal ein Vergleich der Kennzeichengrößen

    Bei GL3 werden keine Zusätze verwendet die den Reibwert mindern(Vorgabe der Spezifikation) und es ist ein mild legiertes Öl. Vorallem z.B. Liqui Moly arbeiten gerne mit Molybdänadditiven und das findet die Kupplung "bescheiden". Es kann gut gehen und auch schief gehen ein GL4-Öl zu benutzen, das kommt ganz auf den Hersteller an. Aber warum überhaupt das Risiko eingehen wegen grob 2€ Ersparnis im Jahr?

    In GL4-Ölen sind keine Additive, welche die Funktion der Kupplung beeinflussen. Bei GL5-Ölen ist das anders. Die darf man nicht verwenden, können auch Bronzelager beschädigen.

    Ich brauch aktuell auch grad eine günstige Versicherung für meine Tochter, Freiwillige Zulassung für S51. Mein Versicherungsmakler sagt, 206 Eur im ersten Jahr. Ich habe allerdings mit Teilkasko angefragt, wegen Diebstahlschutz.


    Wenn ich die Beträge oben lesen, passt das überhaupt nicht zusammen.


    Könnt Ihr mir bitte sagen, was ihr aktuell zahlt, bei welcher Versicherung, in welchem Jahr?

    Mich interessieren hier allerdings nur Verträge mit Teilkasko.

    Ich hab heute bei ZT-Tuning gelesen, dass man ein zusätzliches Massekabel vom Motor zur Zündspule mit 20 mm² Querschnitt (ca. Ø 5 mm) verlegen soll. Ich hab das bisher noch nirgendwo gehört oder gelesen.

    https://zt-tuning.de/Kurzanleitung2022.pdf


    So ein fettes Kabel? Ich kenne auch kein Kabel mit Querschnitt zwischen 16 und 25mm².

    Ein FLY mit 25mm² hat zB 9mm Außendurchmesser. Ich bin mir auch nicht sicher, ob ma so einen Kabelschuh überhaupt an der Schraube M5 von der Zündspule anschließen kan.

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    Wie ist Eure Meinung dazu?

    Einfach das Kabel (swws) von der 56 auf die 86 am Zündschloss umstecken. Das andere (swbl) auf der 86 kann da bleiben, oder isoliert weggehangen werden, wenn da nur ein Steckplatz is (solche Schlösser hatte ich auch schon in der Hand). Lichthupe haste dann zwar nich mehr, aber der Scheinwerfer geht an, sobald der Motor läuft. Dann nur abends/nachts nich vergessen, das Rücklicht zuzuschalten.


    Gruss


    Mutschy

    War es nicht so, dass man das Kabel rt/ws an kl 59 direkt mit dem Kabel ws/sw an Kl 56 verbinden soll?