Beiträge von PAN-Mann

    Ich will an meiner S51 hinten das Schutzblech etwas kürzen.


    Im Buch von Herrn Werner steht, dass man es maximal 110mm kürzen darf.

    Ich weiß allerdings nicht, ob die Vorbesitzer schon gekürzt haben.

    Es gibt dieses Bild hier im Forum. Da steht allerdings kein Maß dran, außerdem erscheint mit das Schutzblech dort schon sehr kurz, vielleicht, weil es eine Enduro ist.

    Ich bräuchte am Besten das Originalmaß von der Straße bis zum Schutzblech (nicht eingefedert).

    Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum ;)

    Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)


    Viele Grüße von Frank

    Ja, ich fürchte, Du hast Rest. Der nette Sachverständige beim TÜV meinte heute, dass da ein Kennzeichen für ein Leichtkraftrad sinnvoll wäre, weil dies das nächstgrößere Fahrzeug ist.


    Ich versuche es jetzt einfach, kaufe ein LKR-Kennzeichen, und fahre damit zum TÜV und im Anschluss zur Zulassungsstelle.

    Weil, wenn ich es nach Vorgabe Zulassungsstelle mache, erst TÜV, dann Schalter, dann Kennzeichen, müsste ich auf dem Hänger zum TüV fahren.


    Und danke, für den Tipp mit der Schutzblechverstärkung.

    Ist ja mein reden und wenn mit den Damen oder Herren mal www. schaut nach Bilder zb. https://images.app.goo.gl/8CLezMiuoNXZwXB5, https://images.app.goo.gl/Vv7NPeqRNVumTc8GA, sollte sie auch einsehen, das so ist.

    Ja, das sind die zweizeiligen Schilder mit verkleinerter Schrift, die nach Anlage 4 der FZV für Leichtkrafträder vorgesehen sind. Nur, leider wollen Sie mir die hier nicht geben, weil es kein Leichtkraftrad ist.

    Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.

    Dann soll ich zum Schalter und dann erst die Kennzeichen drucken lassen.


    Diese Variante ist aber an sich blöd, weil ich für die Fahrt zum TÜV kein Kennzeichen hätte und daher das Moped auf einem Hänger muss, den ich nicht hab.

    Außerdem, wie soll ich einen Kennzeichenhalter mit Beleuchtung nachrüsten, wenn die Kennzeichengröße in Klärung ist. Ich fahr heute mal beim TÜV vorbei und frage nach.

    Es gibt kein extra Kennzeichen fürs Quads


    Im § 12 in genannten EU- Richtlinen, ist schon die Rede von zweirädrige Kraftfahrzeugen

    https://eur-lex.europa.eu/LexU…2009:198:0020:0027:DE:PDF

    Und was da zur Anbringungsstelle für das amtliche Kennzeichen steht ist interessant.......

    Ja, sehr interressant, besonders die Größe der Anbringungsstelle für das Kennzeichen.

    Nur, in dieser Größe kann man ja kein Kennzeichen drucken.

    Ich weiß auch nicht, ob diese EU-Vorschrift für Altfahrzeuge gilt und ob es einen Unterschied zwischen Kennzeichen und Anbringungsstelle gibt.


    Es wird spannend

    bei Fragen zu techn. Dingen darf man nicht auf Ehefrauen hören.


    Hast Du dazu auch einen passenden Hänger?

    Ich bin damals mit Möp zur Zulasungsstelle gefahren, mit gültigem Haftpflichzeichen, die wollten mir dann nen riesiges Kuchenblech aufdrücken, wo ich sagte, das es mit beladenen Seitengepäckträgern Probleme gibt, nach hin und her und einer Besichtigung des Mopeds gabs dann ein kleineres (seitliche Befestigung darüber hinaus, wäre ja noch dümmer geworden) Das kleinstmögliche mit Engschrift wollten se mir aber auch nicht gönnen.

    Gute Idee.

    Ich glaub, ich montiere noch einen SGT.

    Seitliche Befestigung ist auch sehr dumm, schon wegen der Beleuchtung.

    Ich dachte es geht um § 12 "Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen"

    in diesen ist ua. von zweirädrigen und dreirädrigen Kraftfahrzeugen die Rede.

    Ja, richtig, §12 und Anlage 4

    Nur leider steht dort, wie gesagt, an manchen Stellen eben nicht „zweirädrige KFZ“, sondern „Krafträder“, oder Leichtkrafträder.

    Deshalb will mir leider meine Zulassungsstelle ein Kennzeichen für ein großes Quad auferlegen.

    Hm, und warum genau willst du an einem Kraftrad vorn ein Kennzeichen anbringen? Ja, historisch hatten die vorn auf dem Schutzblech quer zur Fahrbahn das Kennzeichen. Hilft aber nichts - historisch ist beim Kennzeichen vorbei. Andererseits hab ich auch mal jemand kennengelernt, der sich ein Schiebedach am Miata gewünscht hat.

    Ich will vorn kein Kennzeichen anbringen.

    nur, wenn/falls sich die Zulassungsstelle da quer stellt, kann ich vermutlich nichts machen, weil ein Kleinkraftrad eben kein Kraftrad ist.

    Die FZV hat inhaltlich ein paar Wiedersprüche, wenn man ein Kleinkraftrad einer freiwilligen Zulassung unterwirft.


    Und bitte was interessiert das bitte beim 2-Rad ?

    Du hattest geschrieben „Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.“

    Hast Du mittlerweile vielleicht vergessen.

    Im Übrigen steht leider in der FZV an vielen Stellen „Kraftrad“, nicht „Zweirad“. Da gibt es ein Problem, wenn die Zulassungsstelle es nicht auf ein Kleinkraftrad anwenden will.

    FZV § 12 (6) in Verbindung mit der dort genannten EU-Norm - Neigungswinkel für hintere Kennzeichen 90°-60° zur Fahrbahnoberfläche bzw. eigentlich beschrieben max. 30° Abweichung zur Senkrechten (im Ergebnis das Selbe). Gilt übrigens auch für Versicherungskennzeichen, dann aber ein paar §§ weiter hinten.

    Woher ist Dein Auszug?

    FZV §12Abs 6 beinhaltet ausschließlich die Anbringung und Sichtbarkeit des hinteren Kennzeichens.


    "Außerdem muss ich das Fahrzeug zwecks Identifizierung bei der Zulassung vorzeigen,.."


    das Fahrzeug eh bei der Zulassungsstelle vorstellen muss, können die Damen und Herren da gleich davon überzeugen das ein kleines nur dran passt.

    Hoffentlich hast Du Recht.

    Es steht nirgends geschrieben das nur vorderer Kennzeichen geneigt sein dürfen.

    Aber ist ja bekannt das es nur so siehst wie du es sehen willst.


    Du kannst es hier hier gerne nachlesen:

    FZV §12, Abs 8:

    Das vordere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad gegen die Fahrtrichtung geneigt sein.

    Dann geh zu nem Prüfer und lass dir maximal das Motorradkennnzeichen genehmigen (mehr geben die eigentlich eh nich) und schon haste nen normalen Kuchendeckel


    Dort sagste du möchtest, das dein KKR (Moped) folgenden Paragraphen einhält

    Die in Deinem Auszug genannten Paragrafen gelten für alle Fahrzeuge, nicht nur Krafträder.

    wenn da steht „Höhenmaß bis 200 mm“ bedeutet es, dass es auch für ein großes zweizeiliges Kennzeichen geeignet ist.


    Aber grundsätzlich geht Dein Tipp in die richtige Richtung. Vielleicht krieg ich vom TÜV eine Bestätigung, dass das Moped für ein Kraftradkennzeichen geeignet ist. Dann ist das nicht für ein Quadkennzeichen.