Beiträge von Bun-Bun

    Ähm, schimpft mich ruhig Erbsenpuhler, nur schreibt der TE ja selbst, dass der Zylinder das 1. Schleifmaß hat.


    Wenn ich es richtig sehe, sind das statt ø 37,97mm -> 40,20mm

    und damit Hubraum statt 49,8 cm³ -> 55,8 cm³


    Sollte also eine Kontrolle (hier in der Gegend gern und oft auf den Zuwegen Richtung Berufsschule) zu einer Mängelkarte führen, könnte der Hubraum evtl schon ein Problem darstellen.

    Die Heidenau fand ich bei Minustemp. recht hart, bzw. hat der Gripp im Verhältnis zu anderen Reifen stärker nachgelassen.

    Ansonsten bin ich zufrieden.

    Ich habe das Buch nicht, aber wenn ich den Ausschnitt richtig verstehe, berechnest du mit der Formel nicht einen Wert, sondern eine - ich nenne es mal Kombi (sorry, bin kein Mathetyp - Fachbegriffe? k.A.).


    Lies mal die 2. Seite ganz unten. Da wird dieser Motor bzw. dessen Kenndaten mit "Kurve a" beschrieben.

    Schau dir die Kurven mal an, denn der Autor liest aus der "Wunsch"drehzahl die Ansaugweglänge ab.


    Somit wird die Drehzahl hier nicht direkt in diese Formel eingebunden, sondern ermittelt. Aber eben nicht solo, sondern in Abhängigkeit vom Ansaugweg. Hier wird die Lösung dann graphisch ermittelt.


    Erinnert mich etwas an Tragwerkslehre. Statisch bestimmte Tragwerke kann man auch rechnerisch und graphisch lösen. Graphisch geht bei einfachen Aufbauten viel schneller und ist auch hinreichend genau (kommen ja eh noch Sicherheitszuschläge drauf). Von daher scheint der Buchautor hier in dieser Formel ebenfalls diesen Weg gegangen zu sein - evtl. aber an anderer Stelle genauer.


    Je mehr ich drüber nachdenke, gehe ich davon aus, dass man die Formel sicherlich auch umstellen kann, um eben nicht die Drehzahl zu errechnen, sondern als Ausgangsbasis zu nehmen. Nur fehlt mir dazu der Kontext, was die ganzen anderen Werte bedeuten?

    Ist das nicht Vergaserfläche 5cm² je 100 cm³ Hubraum , somit die 5/100 auf Seite 69 ganz oben.

    Also die dort genannte Formel: Fm = Vh 5/100 * 1,1


    Und, da die unter den Bruchstrich wandern, eben 1/(5/100) = 100/5 = 20

    Sowas ist bei mir schon deshalb nicht drin, weil ich vorm Haus nicht laden kann.

    Zudem, und ich betone es extra, mag ich es ganz persönlich nicht, wenn man Klassikern (egal Auto, Motorrad, Moped...) dahingehend umbaut.


    Die Simmen dürfen bei mir weiterknattern. Meine MadAss war/ist eine 50ccm 4-Takter Automatik. Fährt sich richtig gut, wenn auch mit der bedingten Anfahrschwäche. Dafür war sie beim Bremsen klar Überlegen, zusätzlich noch mit den Scheiben der 125er.


    Aktuell hab ich mir für den Alltag eine 1997er Suzi DR250 zugelegt. Gab es in Europa so nicht, ist bis auf den Motor baugleich mit der 350er.

    Knattert zwar nicht 2-Takter mässig, dafür blubbert der Auspuff herrlich nach, wenn man Gas wegnimmt. Und, man wird eben auch im Verkehr ernster genommen.

    Im Hinblick auf eine Versicherung ist die hier angesprochene Oldtimer/Exoten-Versicherung ein Weg. Dort kann man explizit einen Erstattungswert versichern. Muss natürlich im Rahmen des aktuellen Wiederbeschaffungswertes liegen. So hatte ich immer meine AWO versichert. Auto lange Zeit auch, Voraussetzung war aber immer, dass die Fahrzeuge nicht in den "allgemeinen listen" auftauchen, also immer individuell versichert werden müssen. Tatsächlich auch ein, im Verhältnis sehr preiswerter Weg.


    Bei den Simmen, der Sachs und Suzi fahre ich aber die Schiene mit hochwertigem (hohe Schutzklasse) Kettenschloss und dann immer durchs Moped und am besten an die hier im Rudel auftretenden Fahrradbügel anketten.

    Edit: die Fotos sind von mindestens 2 verschiedenen Fahrzeugen.

    Ist doch klar, dass ist einmal "Ausstattung günstig" und das andere "Ausstattung teuer", wie geschrieben. Erkennbar ist teuer ja am 2. Spiegel und am Gepäckband. Wobei eigentlich auch ein Seitenständer dabei sein soll. Oh, und Drehzahlmesser - nur dafür haben die zugehörigen Bilder nicht die gesamte Ansicht.


    Kam der subtile Sarkasmus ausreichend klar raus?


    Nee, aber mal ehrlich. Preise nur Vorort! Dazu der ganze "leicht" genervte Text, von wegen lasst uns mit Fragen in Ruhe. Da würde ich schon gar nicht mehr über einen Kauf nachdenken.

    Was mir noch auffällt, die angegebene Adresse ist auch die eines e.V. Wäre eh zu prüfen, wer oder was konkret als Verkäufer auftritt. Denn, da ein Verein eine juristische Person ist, bin ich mir nicht sicher, ob dieser die Sachmängelhaftung ausschließen kann?

    Joah, nachdem mich letzten Mai ein Ösi-Rentner mal eben Breitseite über den Haufen gefahren hat, reifte so langsam die Entscheidung, ich brauch was größeres/sichtbareres für den täglichen Arbeitsweg. Der Langeweilekauf (ETZ 150) steht zwar noch rum, soll aber von Grund auf neu aufgebaut werden bzw. ist in Arbeit (zieht sich aber).


    Daher steht nun seit dem Wochenende die Suzi parat. 250er DR, EZ 1997 (95er Modell) - gab es aber in Dt. so nicht.

    HU hat sie Montag früh bekommen, neue Reifen kümmere ich mich am WE drum (möchte eher Strassenbereifung, statt Stollen). Evtl. kommt gleich das Federbein gleich mit raus und neu. Und parallel die Tage zulassen.


    Muss mich nur noch entscheiden, was mit der MadAss wird? Versicherungskennzeichen bekommt ab März erstmal nur Sohnemanns S51, die wir beide nutzen. Sobald das Wetter schöner wird, kommt ja dann auch noch die brit. Kampfsau wieder auf die Straße.


    Naja, ganz ehrlich, es sind nicht die Gerichte, es ist der Rechtsrahmen den diese anwenden müssen, welcher ein Witz ist. Es ist müßig auf die Justiz zu schimpfen, da diese nur ausführendes Organ ist.


    Dazu eben leider auch, dass Verursacher oft so gar keine Schuldeinsicht mehr haben. Wurde Anfang Mai über den Haufen gefahren (Linksabbieger hat mich zwar angeschaut, aber dann Vollgas Breitseite). Glück im Unglück, er hat mich direkt vor einen Krankenwagen geschubst - und, die Jungs (dank an dieser Stelle) haben mich nicht nur gleich eingeladen und versorgt, sondern auch als Zeugen fungiert (+ weitere Fußgänger - auch diesen: Danke).


    Die Begleichung des Schadens ist bis heute nur in Teilen erfolgt.


    Der Rechtsrahmen für den Verursacher: Fahrlässige Körperverletzung (§229 StGB) "... Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    ABER: Es handelt sich um ein relatives Antragsdelikt: Heißt, in der Regel muss vom Verletzten ein Strafantrag gestellt werden, dass es verfolgt wird.

    Ohne Strafantrag oder ein (eben regelmässig nicht vorliegendes) besonderes öffentliches Interesse bleibt es bei einer OWi und 85€ (Punkte nicht, wenn es sich, wie in meinem Fall um einen ausländischen Urlauber handelt).