Beiträge von Bun-Bun

    Die Bilder zur Anzeige kann man ja schon als Musterbeispiele für ein Exportmodell nehmen. Manchmal ist es schade, dass bei Kleinanzeigen keine Kommentare zugelassen sind...


    "Papiere kann man beim... KBA beantragen": Kommentar kba_official: Selbstverständlich ist eine Beantragung möglich, allerdings sehen wir nach kursorischer Sichtung der Lichtbilder keine Möglichkeit der Gestattung.

    Glaube es geht mehr darum ob alles andere wirklich eingetragen ist.

    Jupp, habe es etwas unsauber geschrieben. Motor sehe ich auch nicht als Problem - "neueren" Motor bekommt man idR eingetragen - älter wird es schwierig. Ich mein, der Kollege hat sich ja, den Bildern nach, schon Mühe gegeben mit dem Umbau. Und, was ich sagen will, es gibt (in meinen Augen) an Umbauten viel Schlimmeres (die Streetfighter-Optik find ich zB, bei so ziemlich jedem Moped grausam).

    In der ollen Zeit wäre der Kollege sicherlich eine Weile der Held an der Raucherhütte gewesen. Heute ist es leider wahrscheinlich ausschliesslich als Showmoped ausserhalb der öffentlichen Strassen einsetzbar.


    offtopic: Manchmal vermisse ich die teilweise Lockerheit von damals. Da kamste mit Schwalbe und Hänger an, springt der ABV vor die Nase: und Jung, wie alt simmer denne? Joah, 12! Hmm, weiss ich doch, wenigstens biste ehrlich - warst Futter holen? Nächstes mal fährste hinnen rum, nicht de Hauptstrasse!

    Schlagt mich, aber an sich find ich die hübsch gemacht. Die Sissybar hätt ich weggelassen.

    Unabhängig vom Preis, stellt sich wie immer die blöde BE-Frage. S50-Motor M54...

    "alles eingetragen" - Ja, nee, is klar!

    Öhm, nein - der Versicherung teilst du nur Zahlen mit, da legst du nix vor.


    Davon ab, schon nach Beschreibung sind wir hier nicht mehr im kleinen Versicherungskennzeichen. 60ccm, da bist du beim Kleinkraftrad. Moped geht nur bis 50ccm.


    Und zum Schluss, was ein verranzter Haufen Metall!!!

    Ich würde KBA Papiere dazu haben wollen, auch wenn es offiziell nicht gestattet ist solang die Originalen noch vorhanden sind. Würde auch anbieten die Kosten zu übernehmen

    Im Schwalbennest gab es mal ein Bild von einer mutmaßlichen "Dresden"-Fälschung.

    Aber, die Vorgehensweise würde ich auch empfehlen. Man bekommt ja sogar eine Vorabinfo per Mail, wenn dem Antrag auf BE stattgegeben wurde. Das war nach nur 3 Tage, wenn ich mich recht erinnere. Hat dann nochmal gut 1 Woche gedauert, bis der Brief da war. Hat auch den Vorteil, dass man nicht die alten Lappen weiter runtertragen muss, und die neue BE mitnehmen kann.

    Och, seit froh, dass ihr nicht im fröhlich grünem Westen wohnt. Hier ist, dank der Umweltdezernentin so ziemlich jede Strasse mit Häusern in Sicht auf 30 beschränkt. Die Blitzer sind noch ein Grund Moped/Motorrad zu fahren. Bin vor 2 Jahren mit der Triumph angehalten worden, weil ich nur im 1. fahre. Handbuch: empfohlene Schaltdrehzahl ergab 36 km/h, also 1. Gang - wollte ja nicht rasen. Zum Glück waren die Kollegen in dunkelblau gut drauf und haben es sportlich genommen.

    Der SR2 darf laut BE 40km/h maximal, steht zumindest so in den Zweitschriften vom KBA.

    Wow, das ist neu (für mich). Die alten Papiere sagen 45, die Literatur (nicht nur wiki) auch. Wollte mich demnächst ransetzen und auch für den Hobel und Tochters Schwalbe Reservepapiere beantragen, da die original fast auseinanderfallen. Da ich eben in beiden Fällen den Erstbesitzer noch erlebt habe, bin ich mir sicher, dass es Originale sind. Nur, wenn da dann plötzlich 40 auftauchen...

    Wobei eigentlich auch egal, kräht hier kein Hahn danach, wenn man damit den verkehr etwas weniger behindert.

    In den Original-Papieren (wirklich echte - Familienbesitz) steht 45km/h . Wikipedia sagt das auch.

    War aber von mir auch nur als Scherz gemeint. Das mit 60km/h ist auch das Argument gewesen, dass ich frühzeitig für den Nachwuchs Simsen, besorgt habe. Ich find 45 im Stadtverkehr furchtbar gefährlich. Da quetscht sich so ziemlich jeder Autofahrer vorbei. Mit 60 max und 50 locker, kann man gut mitschwimmen.

    Ja gut, ich setze den Willen zur Simson nach wie vor mit "ich darf und will 60 km/h fahren" gleich.

    Nicht zwangsläufig, ich wollte auch was von Rheinmetall haben. Da war so eine SR2 deutlich preiswerter und sozialverträglicher, als heutiges Material von denen. Läuft aber eben auch nur 45 km/h.

    Papiere sind inzwischen so viel mehr Wrt als die Ausstellung kostet das es nur noch einen Grund geben kann warum man keine hat - man bekommt keine.

    Hinzu kommt, dass die Papiere mit dem online-Antrag und echt schneller Bearbeitung (meine waren nach nicht mal 2 Wochen da) kein act sind.

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Die fahrlässige Variante (Abs 2 nr.1), Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 1 StVG.


    Da steht auch der Strafrahmen. Wenn man dann ein wenig die Rechtsportale (so weit verfügbar, da kostenpflichtig) bemüht, kommt man auf eine untere Strafzumessung von 10-20 Tagesätzen bei fahrlässig, vorsätzlich auch schon mal bis zu Höchstgrenze von 180 Tagessätzen. Freiheitsstrafe hab ich allein aus dem Vorwurf jetzt keine finden können. Sperre dürfte bei Fahrlässigkeit nicht kommen und, wenn habe ich nur 1-2 Monate allgemein zum Führen eines Fahrzeugs gefunden.


    Schon der Vorwurf "vorsätzlich" dürfte selten - hier gar nicht - zum Tragen kommt. Fahren ohne FS ist halt eine Strafsache und in der StPO muss dem Angeklagten alles nachgewiesen werden und für diesen besteht im Unterschied zur ZPO keine Wahrheitspflicht.


    Ergänzung: Hat der Sohn einen A1 Führerschein? Wenn er mit Auto anfangen will, dürfte er zumindest 16 sein. Falls ja, wäre der Vorwurf Fahren ohne FS vom Tisch, da 60km/h vom A1 gedeckt sind und es wäre nur eine Ordnungswidrigkeit = nix für den künftigen Auto-FS zu befürchten.

    Hat er nur AM, ist er bei 45 km/h mit FZ vor 2002 50 km/h.


    Davon unabhängig ist aber eben das/ein Ordnungswidrigkeitenverfahren §69a in Verbindung mit §19 StVZO wegen Fahren ohne gültige BE. So, da sind 50€ fällig (Bußgeldkatalog 10-50€ aber da es hier das komplette Fahrzeug ist=Volltreffer), bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 135€