Und das wäre dann eine Veränderung dessen was Vertraglich beschlossen/festgehalten wurde.
Nochmal, vertraglich wurde lediglich beschlossen, was ich oben zitiert habe. Und das steht lediglich bis 28.02.1992 in Verkehr genommen wurden- nicht wo.
Wenn du noch eine Quelle hast, wo darüber hinaus etwas vertraglich geregelt wurde, wäre ich dankbar, denn ich habe nichts gefunden.
Der Ausschluß der Exportmodelle beruht laut wissenschaftlichen Dienst lediglich auf der Übertragung des KBA Auslieferung ohne ABE der DDR = keine Inbetriebnahme.
Wünsche Euch allen ein schönes und trockenes WE!