Beiträge von Bun-Bun

    Kommt auf die Kontrolle an.

    Steht der Unifomierte direkt bei dir: Motor aus, sitzen bleiben, Hände am besten sichtbar und nix drin (auf Lenker legen ist eine gute Idee)


    Letzte Kontrolle bei mir war: Fahren sie mal bitte hier auf den Parkplatz , wir machen eine allg. Kontrolle.

    Dann abstellen und warten bis ein Kollege Zeit hat. Wenn man dann mit Abstand und Rücken zur Kontrollgruppe steht, kannst auch schon absteigen und Führerschein und Papiere rausholen.


    Wichtig ist halt immer, dass sich aus deinem Verhalten keine Bedrohung ableiten lässt.

    Beispiel, wenn eben der Polizist neben dir steht und Papiere möchte: Sagst, die habe ich hier in der Tasche - bevor du sie rausholst.

    Weil, wenn du einfach in die Tasche greifst, kannst auch Waffe (Messer) rausholen wollen.

    Ausserdem, immer ruhig bleiben, keine Hektik. Und, blöde Sprüche verkneifen. Zumal die Damen und Herren fast alle Sprüche schon 100x gehört haben.

    Die Erfahrung habe ich leider vor einiger Zeit auch schon gemacht.


    Erstes Ersatzteil auch gleich in den Mülleimer gelötet, 2. Schalter lief ungefähr 3 Wochen, danach brauchte er nach rechts immer etwas wackeln nach oben/unten und inzwischen mag er da schon gar nicht mehr.


    Deswegen hatte ich mich ja hier auch vor einiger Zeit umgeschaut bezüglich anderweitiger Blinkerschalter. Ori-Optik ist mir da ziemlich egal. Hab das aber noch nicht umgesetzt, mom fliegt mir zu viel um die Ohren, dass ich dafür die Ruhe hätte.

    Und das wäre dann eine Veränderung dessen was Vertraglich beschlossen/festgehalten wurde.

    Nochmal, vertraglich wurde lediglich beschlossen, was ich oben zitiert habe. Und das steht lediglich bis 28.02.1992 in Verkehr genommen wurden- nicht wo.

    Wenn du noch eine Quelle hast, wo darüber hinaus etwas vertraglich geregelt wurde, wäre ich dankbar, denn ich habe nichts gefunden.


    Der Ausschluß der Exportmodelle beruht laut wissenschaftlichen Dienst lediglich auf der Übertragung des KBA Auslieferung ohne ABE der DDR = keine Inbetriebnahme.


    Wünsche Euch allen ein schönes und trockenes WE!

    Och, übertreibt doch nicht so. Es würde doch reichen, die derzeitige Auslegung:

    - auf dem Gebiet der ehemaligen DDR produzierte KKR, welche auf vor 28.02.1992 mit einer ABE der DDR in Betrieb genommen wurden

    zu ändern auf:

    - auf dem Gebiet der ehemaligen DDR produzierte KKR, welche vor 28.02.1992 in Betrieb genommen wurden.


    Die Einschränkung ergibt sich gemäß einer Abhandlung des WD des Bundestages mit zitierter Aussage des KBA aus der Tatsache, dass für Exportfahrzeuge keine ABE erteilt wurde. Aber, da ist der Einigungsvertrag etwas schwammig. Das KBA setzt keine ABE der DDR mit "in Verkehr genommen" gleich. Hmmm... Ich behaupte mal, das ist eine einfache, pragmatische Lösung, aber nicht ohne Angriffspunkte.


    Quelle WD: Einzelfragen zum Betrieb von Kleinkrafträdern im Zusammenhang mit der Sonderregelung im Einigungsvertrag

    Das die Preise sinken, vergiss es.

    Schau mal wie in den letzten Jahren die Ersatzteilpreise und der Stundenlohn gestiegen sind und in welchen Zustand sie meisten Reimporte sind die zurück geholt werden, was in diese Haufen investiert werden musst.


    Abgesehen davon wie soll das umgesetzt werden, dazu müsste ja ua. die StVZO/FZV übern Haufen geschmissen werden.

    Dann werden Leute mit anderen KKR kommen und sagen, gleiches Recht für alle entweder alle 60km/h oder keiner.

    Wieso musst du die StVZO über den Haufen werfen?

    Meiner Meinung nach reicht es den Einigungsvertrag neu zu interpretieren:


    Anlage I Kap. XI B III EV: "(21) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik gelten als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor nach § 18 Abs. 2 Nr. 4, wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."


    Der Punkt liegt in den letzten Worten. Mit "in den Verkehr gekommen" wurde bisher immer nur das Gebiet der ehemaligen DDR interpretiert. Das steht da aber wörtlich nicht drin. Wenn jetzt das Ministerium einfach eine Neuinterpretation raus gibt, dass es so zu verstehen ist, dass die Inbetriebnahme nicht gebietsgebunden ist - é voilà!


    Solche Neuinterpretationen sind eh Standard. Grad schlägt in den sozialen Medien die Verurteilung nach §12 SG mit Einbruch in die Kameradenehe hohe Wellen. Die Strafe gab es, aber nach alter Interpretation, weil "die Tat" halt damals war. Inzwischen ist längst eine neu Anwendungsverordnung draußen. Allerdings hätte es den HFw wohl erwischt, weil er so doof war den anderen mit Schulungen extra gelegentlich aus dem Weg zu schaffen. (Toll, wie die Contant-Kreatoren das immer weglassen).

    Mit Druckluft ausblasen geht klar auch. Hab nur daheim keine. So gut ausgestattet ist meine Kellerwerkstatt nicht. Drum hatte ich mir mit Fön beholfen.


    Es wundert mich aber, dass bei euch alle ohne versiegeln der Tank leer rostfrei bleibt?

    Muss aber dazu sagen, dass meine ersten beiden Tanks keine Simsons waren. Der Wanderer-Tank aus den 30ern hat selbst nach der Cola-Behandlung, welche wohl auch mit der Phosphatsäure für eine Miniversiegelung sorgen soll, sehr zügig wieder Flugrost drauf gehabt. Mag am alten Eisen liegen.


    Danach hab ich die Tanks immer gleich versiegelt. Bei mir ist an keinem bisher wieder was abgebröckelt. Bin daher recht zufrieden.

    Thema ist nur wirklich, dass man höllisch aufpassen muss, dass bei altem Lack nix auf die OF kommt, wenn man nicht eh neu lacken will.

    Wie stark ist denn der Rost?


    Hab jetzt schon ein paar Tanks gemacht. Wenn der Rost recht ordentlich ist, hab ich mit Cola und kleinem Kies angefangen.

    Den Tank dann auf eine Stange mit Kurbel geschraubt und Feuer frei.


    Danach hab kurz vorm Versiegeln nochmal Rostio genommen. Das Zeug ist bei Flugrost gut, aber stärkeren schafft es nicht.

    Aber der Rostio Versiegler für danach ist super. Pass nur auf, dass nix raus schwappt. Solltest du auch beim Entrosten drauf aufpassen, weil der Entroster auch den Lack angreift - zumindest mehr als die Cola.


    Fürs Versiegeln hilft in den Benzinhahnanschluss etwas rein zu bringen, sonst verengt der evtl. zu sehr beim Versiegeln und du musst Aufbohren. Das beste Ergebnis war bei der Wanderer mit zugeschliffenen Korken rein und Verschlußkappe drauf.


    Und, was mir noch einfällt. Tank spülen und trockenpusten nach dem Entrosten ja. Aber, steck keinen Fön einfach rein, es ist unglaublich wie schnell die anfangen zu schmelzen.

    ...Egal ob als KKR oder LKR muss der Reimport gegebenenfalls entsprechen unsere StVZO/FVZ angepasst/ausgestattet werden.

    zb. bei Ungarn-Modellen, das Fernlicht, Hupe, Tacho, Sozius Fußrasten usw.

    Weil es mich grad beschäftigt: Wenn man doch Einzelabnahme startet, kann man doch eigentlich den Hobel auch als Einsitzer eintragen lassen und damit entfallen die Fußrasten. Klar, darf man halt nur keinen mitnehmen.

    Moped: -

    Motorrad: TS 150 ohne Tacho (GST) 1988

    ...

    Dito, wobei Prüfung dann erst Anfang 89 war. Tacho war bei "unseren" zwar dran, aber ging nicht. Aber der Fahrlehrer fuhr immer mit Simme vor. von daher kein Thema.

    Und an die Vorderradbremse kam ich mit den damaligen Minipfoten (war ja erst 13 bzw. später grad 14) nicht richtig ran bzw. die gingen so schwer, dass Zug ohne die Griffe loszulassen nicht drin war.

    Wäre 'ne Erklärung. Ich hab die Frage hier ja gestellt, weil bei meinen Erfahrungen mit Solex, Pierburg, Bing und Zenith die Notwendigkeit einer Schwimmerein/-nachstellung nie vorkam. Bei Undichtigkeit/Verschleiss eines Nadelventil wurde dieses ausgetauscht, fertig.

    Nicht übel nehmen, aber der Mikuni meiner alten DR (MJ 95) verlangt nach Zerlegen auch die Einstellung der Schwimmerhöhe. Das Vorgehen ist fast 1:1 zur Simme. "... Vergaser auf Kopp stellen ... mit Schublehre messen ... Zunge auf- oder zubiegen..."

    OK, dann lag ich falsch - offensichtlich fehlt noch Kaffee - allerdings, wenn ich nachrechne:


    3,822cm² x 4,4cm (Hub) x Pi/4


    Und, das mit der Erfahrung, dass mir mal ein Moped "begutachtet" wurde, weil die Gegnerische Versicherung nicht zahlen wollte.