Beiträge von ckich

    Bowdenzüge werden in aller Regel die fürn Endurolenker benötigt.

    Für die S50 gibt es mittlerweile auch ein Kupplungsbowdenzug für Endurolenker zb. https://www.ostoase.de/Kupplun…1_egLMEAQYAiABEgJdovD_BwE

    alle anderen passt ja von der S51 mit Endurolenker.


    Die Kabel die an die Schalter am Lenker gehen, können zu kurz sein, kann man aber nicht pauschal sagen ob sie sind oder nicht.

    Ich hatte schon beides, also lang genug aber auch zu kurz.

    Das Diagramm insgesamt, insbesondere die zweite Kurve versteh ich nicht so recht. Die Zahl passt zum Drehmoment aber dann wäre die Leistung anders. Wird wohl Verlust sein. Werden andere bestimmt noch was zu sagen.

    Ich sage dazu nur, man soll nicht immer alles für bare Münze nehmen was so mancher Leistungsprüfstand anzeigt.

    Wer beim German Simson Treffen in Köntiz bei Unterwellenborn war, hat es eventuell mitbekommen was da der Prüfstand für

    Müll am Anfang angezeigt hat usw. und weiß wovon ich rede.

    Laut einigungsvertrag sind kkr bis 50ccm und 60kmh die bis 28.02.1992 erstmals in verkehr genommen wurden denn kkr §18 abs.2 nr. 4 stvzo, gleichzusetzen.

    Was du hier bringst ist komplett aus dem Kontext gerissen.

    Wenn du das was im Einigungsvertrag mal komplett mit den Erläuterungen/Erklärungen dazu lesen würdest, dann würdest du feststellen, das es da nur um die KKR geht, die in der DDR auf der Straße waren bzw. bist 1992 auf den Boden der ehemaligen DDR erstmalig in Betrieb genommen wurden sind.

    Genau so wie ich es erklärt hatte.

    Und das betrifft übrigens nicht nur Simsons auch DUOs und Jawas.


    Mit der der Regelung im Einigungsvertrag habe ich mich schon vor über 10 Jahren eingehend beschäftigt, zu der Zeit als das KBA anfing reihenweise Ablehnungen zu verschicken.

    Ich weiß wie die Voraussetzung immer strenger wurden, auch wie dann angefangen wurde das "Schlupfloch" über eine 21er Einzelabnahmen mit Maßnahmen zu verschlissen.

    Zitat

    Es ist nirgendwo die rede davon das ich einen nachweis erbringen muss, das die simme auf den strassen der ddr. Gefahren ist,

    Das muss da auch nicht stehen, weil ein Antragsteller immer alle entsprechenden Unterlagen/Nachweise bringen muss, gerade wenn es wenn es um Sonderregelungen geht, der Antragsteller ist nun mal in der Bringepflicht.

    Und wenn man das nicht kann, hat man leider Pech gehabt, dann wird es eigentlich auch wie ein Reimport behandelt.



    Abgesehen davon, glaube ich nicht, als damals der Einigungsvertrag gemacht wurde, irgendjemand damit gerechnet hat das so Hype bezüglich der Simson Moped geben würde, das die damals exportierten Mopeds reihenweise nach Deutschland zurückgeholt werden.

    Zitat

    Was in der brd bis 2002, wie zugelassen und erlaubt war, ist mir hier voellig egal da simson fahrzeuge denen ja gleichgesetzt werden und unter kkr regelung mit der ausnahme 60kmh fallen a


    Wie schon oben gesagt, lese das was dazu Einigungsvertrag steht.

    Es ist nicht völlig egal welche Regelung bezüglich KKR in der BRD bis 2002 galten, wenn über eine 21er Einzelabnahme, eine Betriebserlaubnis erlangen willst, geht es nämlich nach diesen, es sei man kann belegen das es ein KKR ist was in der DDR auf der Straße war und damit unter die Regelung im Einigungsvertrag fällt.


    Zitat

    Erzaehl mir hier nichts von meine aussagen waeren absolut falsch mit deinem halbwissen.

    Ich weiss nicht warum du jetzt hier den dicken raushaengen lassen moechtest,

    Ich weiß nicht warum man mit solchen Anmerkungen kommen muss und nicht einfach sachlich bei Fakten bleibt,

    will man sich damit etwa irgendwie besonders präsentieren/hervorheben :kopfkratz:

    Plastik muss nicht unbedingt schlecht sein. Meine originalen 37 Jahre alten Hebel halten noch.

    Die DDR Teile halten, allerdings gibt es da Nachbauteile welche die fast wie Gummi nachgeben und/oder brechen.

    Die Dinger sind Kreuz gefährlich.

    Die kraft hat bei knapp 6000 rpm auf jeden fall gereicht um das moped auf 72,7kmh und 4.2ps zu bringen,

    Nur mal so bei 6000U/min läuft das Moped ca. 56km/h und bei 72km/h 7640U/min.


    60kmh klassisch als kkr zugelassen, 90er baujahr sollte eig. Rein rechtlich immer als 60kmh zugelassen werden.

    Ist schlicht und einfach FALSCH was du behauptest. :panic:

    Sorry aber du solltest dich lieber erst mal mit der Materie befassen eh du hier falsche Behauptung verbreitest.


    Rein rechlich bekommen nur die eine 60km/h BE (bzw. die haben sie ja) die in der DDR erstmalig in den Verkehr gebracht worden, nur diese haben eine BE vom KTA der DDR .

    Nur diese fallen unter die Regelungen im Einigungsvertrag sowohl Zulassungsrechtlich (Fahrzeugart) wie auch Führescheinrechtlich.

    Simsons ab 1990 bis Februar 1992 auf dem Boden der ehemaligen DDR erstmalig in den Verkehr gebracht wurden, haben noch eine 60km/h BE bekommen. In den gebrauchten Bundesländern nach den BRD-Recht, mit 50km/h.


    In der BRD durften KKR ab 1986 maximal 50km/h bis Bj. 2002.

    Selbst das diese Mopeds weiterhin mit AM- Schein gefahren werden dürfen, beruht auch auf einer nationale Regelung.

    Mit EU-Führerschein AM darf man ja eigentlich nur 45km/h.

    Zitat

    Aber wir wissen ja alle, das die zulassungsstellen sich da ueber geltendes recht hinwegsetzen oder gar nachweise fuer den betrieb in der ddr vordern.

    Noch so eine FALSCHE Behauptung von dir.


    Wie oben erklärt, setzt sich damit keine Zulassungsstelle über geladenes Recht, sie tut das im Grunde wenn sie eine 60km/h BE erteilt ohne das ein Nachweis erbracht wird, das das Moped in der DDR gelaufen ist.

    Gibt es einen solchen Nachweis nicht, fällt das Moped nicht unter die Regelung im Eignungsvertrag, damit bekommt es eine BE als KKR nach bundesdeutschen Recht -> 50km/h.

    Ich glaub, der ist nicht abgebrochen. Das ist nur ein zusammen gerolltes Blech. Das ist nur zu weit drin.

    Das ist typisch, für die neuen billigen Schlösser. Kennt Jemand bessere, die reinpassen? Für die neue Version ab 1980.

    Die neuen Version war an 1988 verbaut.

    Das hier, ist ein besseres als was TE da hat.https://www.akf-shop.de/Lenkerschloss-OE14-10mm-Simson-S51-S70-S53-S83-MZ-ETZ-TS/10016489

    Alle S50 mit 1:50, kann sein. Aber die Aussage ‚Tatsache ist nun mal das alle gebauten Typen ab 1965 eine Freigabe für 1:50 gab. halte ich für falsch und gefährlich. 1965 war seeehr lange vor S50. Meine Meinung, kann aber jeder handhaben wie er es für sinnvoll hält. Möglicherweise ein Tippfehler, S50 war ab 1975.

    Aha du hältst also eine offizielle Freigabe für falsch und gefährlich :panic:

    Nur für dich nochmal zum mit meißeln, die S50 war von Anfang an für 1:50 ab Werk freigegeben und die Freigabe für alle Simson-Typen ab 1965 kam viel später.

    Ab 1975 hatten alle M52/53/54 Nadellager oben im Pleuel. Es gibt eine Liste ab welcher Motornummer der jeweilige Motor Nadellager hat. https://www.schwalbennest.de/simson/wiki/index.php?title=M53