Ah ein SR50/1,
dann ist das definitiv kein SR50/1B sondern ein SR50/1C.
Ist offenbar bei beantragen beim KBA das falsche Modell angegeben worden
Ah ein SR50/1,
dann ist das definitiv kein SR50/1B sondern ein SR50/1C.
Ist offenbar bei beantragen beim KBA das falsche Modell angegeben worden
Wie gesagt, im orginalen Schaltplan hat der SR50C kein HS1 Scheinwerfer und der SR50CE hat auch kein.
Ich habe vonGlühzündung noch nicht gelesen, dass ein EWR eingebaut ist.
Hier hat er es geschrieben.
*n meiner BE steht SR50/1 B. Die elektr. Ausrüstung (12 V, ELBA, EMZA, EWR) entspricht aber dem SR50 C. Verwirrend!!
Zitat von PAN-MannWenn es eine SR50C ist, dann ist da keinEWR eingebaut, sondern der originale HS1 bekommt die ungeregelte Spannung vonder Lichtspule.
Ich habe gerade feststellen müssen das es widersprüchliche Angaben zum SR50C dies bezüglich gibt.
Ich habe ein originalen Schaltplan und nach diesen hat der "C" wie du sagst kein EWR aber auch keinen HS1 Scheinwerfer.
Allerdings wird der "C" auch wo anders mit EWR und HS1 Scheinwerfer angegeben. ![]()
Erst ab Bj 89 ist der HS1 Scheinwerfer und EWR als Ausstattungsmerkmal angegeben bei allen Modellen, bist auf den SR50/1b.
Ja und ab 89 mit der Umstellung der gesamten Fahrzeugflotte, wurde die Typenbezeichnung /1 geändert.
Ich denke mal das da, der SR50C und SR50/1C aus versehen in ein Topf geworfen wird, weil halt beide 12V haben.
Es wäre echt mal interessant zu wissen welches Baujahr er ist und was für eine BE Glühzündung hat.
Zu viel Spannung nein es ist doch ein EWR verbaut.
Nein, damals ist da halt an die Umwelt gedacht worden. ![]()
Und zu DDR-Zeiten haben sie nur Autobahnen und Fernverkehrsstraßen gesalzen.
Nur ?? Fernverkehrsstraßen = Bundesstraßen und selbst Landstraßen, da kam es darauf an wie wichtig die jeweilige war.
Zu DDR Zeiten sind sie nur sparsamer damit Streusalz umgegangen.
Wenn Du eine Elektronikzündung hast, kann es keine „B“ sein, sondern eine „C“, die ja normal den HS1 Scheinwerfer hat. Das ist komisch.
So komisch wäre das nicht wenn eine C ist, da kann ja mal ein andere Scheinwerfer verbaut worden sein, warum auch immer und da die HS1 Scheinwerfer so gut wie nicht zu bekommen sind, halt ein Bilux.
Übrigens, mein runder Scheinwerfer hat 'ne Bilux 35/35 drin.
*In meiner BE steht SR50/1 B. Die elektr. Ausrüstung (12 V, ELBA, EMZA, EWR) entspricht aber dem SR50 C. Verwirrend!!
SR50 hat normal eine HS1 Scheinwerfer
SR50/1 hat Bilux Scheinwerfer
Welches Baujahr ist deine SR50 und was hast du für eine BE,
eine vom KTA, Zweitschrift vom KBA oder ?
Zu DDR Zeiten hat man Chromteile zb. Stoßstangen mit Elaskon K60 eingepinzelt um sie vor Streusalz zu schützen.
Na ja, die erwähnen halt nicht die Nationale Regelung, die in der BRD bis Bj.2002 für KKR gelten.
Kann man das irgendwo nachlesen ?
So eine Anweisung soll es schon 2001 gegeben haben, laut Aussage von Zulassungsstellen -Leiters hier.
Seit dem wird auch das Ablehnungsscheiben vom KBA verlangt wenn über eine 21er Abnahme eine BE erstmalig fürn Moped erlangen willst.
Wenn im Ablehnungsschreiben als Begründung darin steht das ein Reimport ist -> 50km/h BE als KKR.
Steht da als Begründung drin zb. Typenschild fehlt, besteht die Möglichkeit eine 60km/h BE zu erlangen wenn du nachzuweisen kannst, das das Moped in der DDR auf der Straße war. Kannste das nicht -> 50km/h BE als KKR.
Da wird es wohl jetzt so sein wie ich vermute, weil es halt noch die eine oder andere Zulassungsstelle gab die 60km/h einfach so erteilt haben.
Da hat wohl der Thüringer Landtag, wie man so schön sagt, schlafende Hunde geweckt.
Wo hast du das gelesen ?
Das die Zulassungsstellen keine BE mit 60km/h mehr über eine 21er Einzelabnahme erteilen, für eine Simson wofür man erstmalig eine BE in Deutschland erlangen will, also für ein Reimport, das ist doch schon Jahre so.
Allerdings gab es die eine oder andere Zulassungsstelle, die halt auch einfach so eine mit 60km/h erteilt haben.
Und ich vermute mal das jetzt, das man da einen Riegel davor geschoben hat, das sie dies nicht mehr tun können.