Laut einigungsvertrag sind kkr bis 50ccm und 60kmh die bis 28.02.1992 erstmals in verkehr genommen wurden denn kkr §18 abs.2 nr. 4 stvzo, gleichzusetzen.
Was du hier bringst ist komplett aus dem Kontext gerissen.
Wenn du das was im Einigungsvertrag mal komplett mit den Erläuterungen/Erklärungen dazu lesen würdest, dann würdest du feststellen, das es da nur um die KKR geht, die in der DDR auf der Straße waren bzw. bist 1992 auf den Boden der ehemaligen DDR erstmalig in Betrieb genommen wurden sind.
Genau so wie ich es erklärt hatte.
Und das betrifft übrigens nicht nur Simsons auch DUOs und Jawas.
Mit der der Regelung im Einigungsvertrag habe ich mich schon vor über 10 Jahren eingehend beschäftigt, zu der Zeit als das KBA anfing reihenweise Ablehnungen zu verschicken.
Ich weiß wie die Voraussetzung immer strenger wurden, auch wie dann angefangen wurde das "Schlupfloch" über eine 21er Einzelabnahmen mit Maßnahmen zu verschlissen.
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Es ist nirgendwo die rede davon das ich einen nachweis erbringen muss, das die simme auf den strassen der ddr. Gefahren ist,
Das muss da auch nicht stehen, weil ein Antragsteller immer alle entsprechenden Unterlagen/Nachweise bringen muss, gerade wenn es wenn es um Sonderregelungen geht, der Antragsteller ist nun mal in der Bringepflicht.
Und wenn man das nicht kann, hat man leider Pech gehabt, dann wird es eigentlich auch wie ein Reimport behandelt.
Abgesehen davon, glaube ich nicht, als damals der Einigungsvertrag gemacht wurde, irgendjemand damit gerechnet hat das so Hype bezüglich der Simson Moped geben würde, das die damals exportierten Mopeds reihenweise nach Deutschland zurückgeholt werden.
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Was in der brd bis 2002, wie zugelassen und erlaubt war, ist mir hier voellig egal da simson fahrzeuge denen ja gleichgesetzt werden und unter kkr regelung mit der ausnahme 60kmh fallen a
Wie schon oben gesagt, lese das was dazu Einigungsvertrag steht.
Es ist nicht völlig egal welche Regelung bezüglich KKR in der BRD bis 2002 galten, wenn über eine 21er Einzelabnahme, eine Betriebserlaubnis erlangen willst, geht es nämlich nach diesen, es sei man kann belegen das es ein KKR ist was in der DDR auf der Straße war und damit unter die Regelung im Einigungsvertrag fällt.
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Erzaehl mir hier nichts von meine aussagen waeren absolut falsch mit deinem halbwissen.
Ich weiss nicht warum du jetzt hier den dicken raushaengen lassen moechtest,
Ich weiß nicht warum man mit solchen Anmerkungen kommen muss und nicht einfach sachlich bei Fakten bleibt,
will man sich damit etwa irgendwie besonders präsentieren/hervorheben 