Beiträge von ckich

    Eine andere Interpretation wäre eine andere Lesart/Auslegung des (unveränderten) Gesetzestextes - darauf wollte Bun-Bun ja hinaus...

    Und das wäre dann eine Veränderung dessen was Vertraglich beschlossen/festgehalten wurde.


    Hab ihr euch mal Artikel durchgelesen wie auch das Video an geschaut ?zb. das hier

    "Für die millionenfach ins Ausland exportierten Simsons gilt das nicht - sie bekommen mit dem AM-Führerschein nur eine Zulassung für Tempo 45."

    Das ist Käse und auch Falsch.

    Was hat das Führerschein Recht mit dem zu tun, als welche Fahrzeugart ein Reimport eine BE nach bundesdeutschen Recht erlangen kann ? Nähmilch nichts.

    45Km/h das gilt für KKR mit einen Bj ab 2002 aber nicht für die davor. Da das zählt was zum Tag der Erstzulassung (bei KKR das Bj)
    des Fahrzeugen gegolten hat in der BRD wenn eine deutsche BE erlangen will und das waren maximal 50km/h vor 2002.


    Auch wird da gesagt das man will das alle Simson 60km/h dürfen,

    ähm wie jetzt, auch die in der DDR keine 60km/h durften wie der SR1/2, Spatz, KR50 ?

    Und die Nachwendemodelle :kopfkratz:

    Wieso musst du die StVZO über den Haufen werfen?

    Meiner Meinung nach reicht es den Einigungsvertrag neu zu interpretieren:

    Mit anderen Worten, der Einigungsvertrag soll geändert werden.

    Wie soll das gehen ?


    Abgesehen davon, was da im Einigungsvertrag bezüglich der KKR geregelt ist, betrifft aber nicht nur Simsons sondern alle KKR die in der DDR auf der Straße waren.

    Schick.

    Nur jetzt hast zwei BEs was nicht rechtens ist und unnötig Kohle für die 21er ausgegeben.

    Dann würden noch mehr Simson auf unseren Straßen fahren und die Preis wieder sinken. Klingt toll

    Das die Preise sinken, vergiss es.

    Schau mal wie in den letzten Jahren die Ersatzteilpreise und der Stundenlohn gestiegen sind und in welchen Zustand sie meisten Reimporte sind die zurück geholt werden, was in diese Haufen investiert werden musst.


    Abgesehen davon wie soll das umgesetzt werden, dazu müsste ja ua. die StVZO/FZV übern Haufen geschmissen werden.

    Dann werden Leute mit anderen KKR kommen und sagen, gleiches Recht für alle entweder alle 60km/h oder keiner.

    Auf dem Bild sieht man, dass es wohl keine MZA-Rahmen sind. Die obere Befestigung am Lenkerschloss fehlt. Die Schweisswulst sieht aber nicht nach DDR-Kunst aus.

    Im Endeffekt aber auch egal, wo die neuen Rahmen herkommen. Unsauber bleibt es trotzdem.


    Fischi_ Hast du über Stege mal checken lassen, wo die Nummer herkommt?

    Ja der hat den alten Lenkeranschlag/Lenkerschlossblech daher kann es kein MZA Rahmen sein.


    Wenn kein Nachweis gibt das die FIN legal da eingeschlagen wurde, fällt das unter Urkundenfälschung und das gehört angezeigt und die auf dem Bild ist keine original eingeprägte.

    Ich denke aber, dass sind alles komplette Neuaufbauten auf nagelneuen Rahmen. Da hat MZA wahrscheinlich nen guten Abnehmer gefunden. Wenn man mal genauer hinschaut, haben die alle Endurostreben, was halt nen neuen Rahmen vermuten lässt. Die Nummern dann selbst eingeschlagen und begutachtet worden. Weiß der Geier, wo die ganzen Nummern dafür herkommen! :search:

    Oder ein Mix aus Reimport und neu.

    Wenn die wirklich alle neue Rahmen haben, keine Schlaggenehmigung dafür vorliegen und der Rahmenwechsel nicht den 21er Gutachten

    steht, wäre das ja Urkundenfälschung im größeren, gewerbsgewerbsmäßiger Stil.


    Ob das MZA Teile sind ?? Rahmen zb. gibt mittlerweile auch von verschiedenen Anbietern meist haben die kein Teilegutachten/ Festigkeitgutachten.

    Mitarbeiter: Der TÜV Prüfer habe das Fahrzeug auf 60km/h zugelassen also ist das egal.

    Nur mal so,

    die Aussage ist von vorne bis hinten Falsch.

    Ein KKR ist Zulassungsfreies Fahrzeug welches aber eine BE benötigt.

    Der TÜV, Dekra und wie die Prüforganisation alle heißen, erstellt nur ein 21er Gutachten und die Zulassungsstelle erteilt darauf hin eine BE oder auch nicht.


    Und bei Punkt BE erteilen, verlangen hier die Zulassungsstellen, das Ablehnungsschreiben und je nach dem was da als Begründung für die Ablehnung steht, hast die Chance wenn es Nachweisen kannst, das die Simson in der DDR auf der Straße war, eine 60km/h BE zu erlangen sonst 50km/h.

    Was du für eine BE und wie erlangen kannst, dazu sollte man zuerst zur Zulassungsstelle gehen und nicht zu einer Prüfstelle und eine 21er Einzelabnahme machen lassen, weil so in die Gefahr läuft das keine BE erteilt wir und die Kohle für die 21er zum Fenster rausgeschmissen hast.

    Zitat

    Mitarbeiter: Aufgrund der Neuzulassung darf das Moped jetzt 60km/h fahren.

    Wenn es eine "Neuzulassung" wäre, dann dürfte das KKR nur maximal 45km/h.

    Auch würde eine Simson als Neufahrzeug keine BE bekommen auf Grund das sie aktuelle geforderte Abgasnorm und sonstige Bestimmungen nicht erfüllt.