Vermutlich war der Antrag ans Verkehrsministerium das alle Simson 60km/h der Auslöser sich mal das genauer anzuschauen.
Kurz, das Verkehrsministerium Ende letzten Jahres dahingegen entsprechen durchgegriffen und die entsprechenden Stellen in den Bundesländer angewiesen , das sich alle Zulassungsstellen an geldenes Recht halten zu haben bzw. dieses umzusetzen.
Heißt nun, das ab Februar keine Zulassungsstelle über eine 21er Einzelabnahme mehr eine 60km/h BE als KKR erteilen darf wenn nicht belegt wird, das es eine solche hatte bzw. in der DDR auf der Straße war.
Also nur noch mit 60km/h als LKR oder halt als KKR mit 45/50Km/h.
Ua. in Sachsen hatte man immer noch eine bekommen und man kann im verschiedenen Forums lesen das damit Schluss ist.
zb. https://www.simsonforum.net/th…ostID=1225408#post1225408
KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr - DDRMoped.de
Vor ca. einen Monat, habe ich auch eine 60km/h BE über eine 21er Einzelabnahme erlangt, zum Moped war allerdings ein KBA- Zweitschrift mit 60km/h.........
....in uralten Zeiten
. Kann man ja auch als Gute- Nacht-Geschichte verwenden!
(Von Simson-Oppa an Simson- Enkel) 
Jetzt weiß ich wieder warum man ua. sagt, "Früher war alles besser"
Früher hatte das KBA keine Bilder verlangt.......
Früher hatte das KBA keine Gebühren verlangt wenn der Antrag abgelehnt wurde.
Früher ( vor 2010) hatte man auch hier über eine 21er Einzelabnahme eine 60km/h BE erlagt ohne Fragen und Belege zu dem ob das Moped in der DDR auf der Straße war.
Ich könnte da jetzt noch mehr auf zählen, aber gut.