Eine andere Interpretation wäre eine andere Lesart/Auslegung des (unveränderten) Gesetzestextes - darauf wollte Bun-Bun ja hinaus...
Und das wäre dann eine Veränderung dessen was Vertraglich beschlossen/festgehalten wurde.
Hab ihr euch mal Artikel durchgelesen wie auch das Video an geschaut ?zb. das hier
"Für die millionenfach ins Ausland exportierten Simsons gilt das nicht - sie bekommen mit dem AM-Führerschein nur eine Zulassung für Tempo 45."
Das ist Käse und auch Falsch.
Was hat das Führerschein Recht mit dem zu tun, als welche Fahrzeugart ein Reimport eine BE nach bundesdeutschen Recht erlangen kann ? Nähmilch nichts.
45Km/h das gilt für KKR mit einen Bj ab 2002 aber nicht für die davor. Da das zählt was zum Tag der Erstzulassung (bei KKR das Bj)
des Fahrzeugen gegolten hat in der BRD wenn eine deutsche BE erlangen will und das waren maximal 50km/h vor 2002.
Auch wird da gesagt das man will das alle Simson 60km/h dürfen,
ähm wie jetzt, auch die in der DDR keine 60km/h durften wie der SR1/2, Spatz, KR50 ?
Und die Nachwendemodelle