Beiträge von ckich

    Auch wenn er im Auftrag verkaufen würde, wäre er verantwortlich.

    Damit liegst du aber komplett falsch.

    Wenn er nicht der Händler nicht im Kaufvertrag steht, ist er komplett raus.

    Irgendwelche Ansprüche bezüglich des Kaufs kannst nur gegen die Person stellen die im Kaufvertrag steht, mit dieser hast du den Vertrag abgeschlossen also es gekauft.

    Gerne ist diese Person im Kaufvertrag auch mal keine real existierende Person oder sie hat ihren Wohnsitz im Ausland.


    Ist das Moped als Ersatzteilspender verkauft worden laut Kaufvertrag und ist bezüglich der Papiere darin was fest gehalten worden ?

    @ scheich98

    Steht denn der Händler überhaupt im Kaufvertrag ?


    Da wird nur nichts raus kommen. Der Händler sagt dann: er hatte das Fahrzeug so angekauft.

    Sehe ich nicht so, er hat mit dem Verkauf den Straftatbestand der Urkundenfälschung begangen, auch sollte man von einen seriösen Händler erwarten, das ihn die selbst eingekoppelte FIN stutzig macht.

    Find ich nicht. Eher ein logisches Vorgehen. Ich hab keine Ahnung worauf ich achten muss also gehen ich zu einem vom fach und kaufe da... da ist nichts blauäugig drann.

    Ohne auf scheich98 herum hacken zu wollen, ich sehe es schon so das er ziemlich blauäugig an den kauf heran gegangen ist speziell wenn er ein Fahrzeug kauft ohne gültige BE/Papiere und sich da nicht vorher schlau macht ob er überhaupt Papiere dafür bekommt usw..

    Hätte er sich schlau gemacht, dann wäre TE sehr wahrscheinlich ua. auch darüber gestolpert, das wenn da ein Moped mit 21er Gutachten anpreisen wird ohne das da eine Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis hat, was Faul ist.


    Vlt könnte uns hallo-stege einen Tipp geben.

    Also wenn uns einer Klarheit bringt, dann er.


    BJ 86 58331xx S51

    Die FIN ist selbst eingeklöppelt, damit ist völlig Wurst ob das Teil ein Reimport ist oder nicht.

    Das Moped bekommt man nicht legal auf die Straße ohne den Rahmen mit der original eingeprägten FIN.

    Eine formlose Ablehnung die begründet wurde, in der ua. auch drauf hingewiesen wird das man die Möglichkeit hat, über eine 21er Einzelabnahme eine BE zu erlangen.............

    @ scheich98

    Ach und warum schreibst du dann " Der Antrag wurde dort formlos und ohne erkennbare Begründung abgelehnt," ?


    Mal so nebenbei, das Typenschild ist nicht "nur" nicht wirklich lesbar, es ist auch kein originales, wie man am Schlagbild der Zahlen sieht.


    Man kauft kein Moped mit nur einen Gutachten, also ohne gültige BE.

    Rate mal warum, das Moped nur mit Gutachten verkloppt wurde....

    Hast das scheiben vom KBA, zu was willst da noch eine Bestätigung von einen Sachverständigen ?

    Und im Link steht wann der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt ist.


    Wenn die FIN legal auf den Rahmen gekommen wäre, wer die normal auch mit einen Siegel begrenzt worden.


    Mal so nebenbei, auf dem Bild sieht es so aus als ob über der 8 3 usw. noch Zahlen stehen, ist das so ?

    Was würde es bringen wenn jemand aus Thüringen in Thüringen auf die Zulassungsstelle geht?

    Was kann ich damit erreichen.

    Nein,

    In Thüringen benötigst du in der Regel das Ablehnungsscheiben von KBA.


    Eine BE mit 60km/h wird nur über eine 21er Einzelabnahme erteilt wenn du nachweisen kannst das die in der DDR auf der Straße war.

    Wird im als Grund im Ablehnungsschreiben angegeben das es ein Reimport ist, dann gibt es so oder so keine 60km/h BE.

    Bei dem was zur deiner FIN im KBA Schreiben steht wird so oder so eh keine BE erteilt .


    Mit welcher Begründung wollten die dir nur eine BE mit 45km/h erteilen und keine mit 50km/h

    KKR in der BRD bist Baujahr 2002 dürfen 50km/h.

    Also Abbruch und weiter zum KBA.

    Der Antrag wurde dort formlos und ohne erkennbare Begründung abgelehnt, lediglich mit dem Verweis, wieder zur Zulassungsstelle zu gehen.

    Das glaube ich nun nicht das im Ablehnungsscheiben keine Begründung steht.

    Im schreiben auf dein Widerspruch, steht der nochmal groß und deutlich drin.

    Die zwei sind mir auch unabhängig davon, sofort ins Auge fallen.

    Das Typenschild nicht lesbar, ist einer.

    Das die Rahmennummer ist keine original eingeprägt, der andere.


    Steht denn was von einen Rahmenwechsel/FIN-Übertragung in dem 21er Gutachten ? Wenn nicht und es auch sonst kein Nachweis gibt das die FIN legal auf den Rahmen eingeschlagen wurde, bekommst du eine keine Betriebserlaubnis dafür.

    Selbst wenn dir die Zulassungsstellen eine BE erteilt hätte, wäre die nichts Wert, hättest dann jederzeit, bei eine Kontrolle Stress wegen Urkundenfälschung bekommen können. Auch wenn das Moped, Rahmen verkaufst.

    Urkundenfälschung ist eine Straftat https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__267.html


    Mach den kauf rückgängig, und bring die Urkundenfälschung zur Anzeige.

    Ich habe vonGlühzündung noch nicht gelesen, dass ein EWR eingebaut ist.

    Hier hat er es geschrieben.

    *n meiner BE steht SR50/1 B. Die elektr. Ausrüstung (12 V, ELBA, EMZA, EWR) entspricht aber dem SR50 C. Verwirrend!! :rotate:

    Zitat von PAN-Mann

    Wenn es eine SR50C ist, dann ist da keinEWR eingebaut, sondern der originale HS1 bekommt die ungeregelte Spannung vonder Lichtspule.

    Ich habe gerade feststellen müssen das es widersprüchliche Angaben zum SR50C dies bezüglich gibt.

    Ich habe ein originalen Schaltplan und nach diesen hat der "C" wie du sagst kein EWR aber auch keinen HS1 Scheinwerfer.


    Allerdings wird der "C" auch wo anders mit EWR und HS1 Scheinwerfer angegeben. :kopfkratz:


    Erst ab Bj 89 ist der HS1 Scheinwerfer und EWR als Ausstattungsmerkmal angegeben bei allen Modellen, bist auf den SR50/1b.

    Ja und ab 89 mit der Umstellung der gesamten Fahrzeugflotte, wurde die Typenbezeichnung /1 geändert.

    Ich denke mal das da, der SR50C und SR50/1C aus versehen in ein Topf geworfen wird, weil halt beide 12V haben.


    Es wäre echt mal interessant zu wissen welches Baujahr er ist und was für eine BE Glühzündung hat.