Beiträge von KR51Kai

    Mittlerweile gibt es die Sofitten auch als LED in rundum strahlend und sogar in 6V. (Einfach mal in ebay gucken.)


    Ich werde demnächst mal welche mit nem elektronischen Blinkgeber in meiner KR51 testen.
    Bin gespannt, ob die langfristig durchhalten, da meine Ladespannung auf bis zu 7,8V hoch geht, was für eine 6V LED nicht wenig ist.
    Meine 6V LED in der Leerlaufanzeige hat es aber bisher auch überlebt.


    Legal wird das ganze wie bereits erwähnt aber dadurch trotzdem nicht wirklich, da die originalen Blinker ja für LED Leuchtmittel nicht geprüft und zugelassen sind.

    Ganz andere Idee:
    Bist du sicher, daß der Vergaser auch genug Sprit bekommt?
    Wenn du nen Spritfilter im Schlauch vom Tank zum Vergaser hast, mach den mal kurzzeitig raus.
    Bei der Gelegenheit kannst du auch mit nem Gefäß gucken, ob aus dem Tank vernünftig Sprit nach kommt.
    Einige Simsons haben meines Wissens sowas wie ein Sieb vor dem Sprithahn. Sowas kann sich im Alter auch mal zusetzten.

    Bei meiner KR51/1K ist innen auch alles grau und bei der bin ich ziemlich sicher, daß die überall ersten Lack hat, bis auf das Schutzblech oben am Lenker im Moment.


    Bin übrigens auch der Meinung ein über 30 Jahre altes Fahrzeug muß nicht zwingend aussehen wie frisch aus dem Laden.
    Hab mir das Lenkerblech jetzt auch wieder in erster Lackierung geholt, ist nur noch nicht montiert.
    Aber die Diskussion ist ja nicht neu. Da scheiden sich ja im PKW-Bereich auch die Meinungen.

    Ganz bequem im Supermark gibt es auch so manchen Flachmann. Die fassen ebenfalls 100ml und passen hervorragend bei der KR51 unter die Sitzbank. Man muß nur den originalen Inhalt "entsorgen" und ggf die Flasche etwas mit nem Tuch polstern, da sie ja aus Glas ist.


    Theoretisch ist das natürlich ganz böse. Öl in eine Flasche für Lebensmittel füllen, macht man natürlich normal nicht.
    Ich sehe das aber so: Nur ich fahre mit dem Fahrzeug. Die Sitzbank ist abgeschlossen.
    Wer sie aufbricht und mein Öl säuft, ist selber schuld. (Und obendrein ziemlich dämlich, wenn er/sie bei "rotem Feigling" nicht stutzig wird.) :whistling:

    Ist die Frage, ob man das anhand der Rahmennummer noch nachvollziehen kann, ob da mal die Lasche dran war oder nicht..... und ob auf die Idee wirklich jemand kommt.
    Andererseits sind einige Herren ja sehr kreativ, wie ich neulich erleben durfte. ( Nachweis von Erstinbetriebnahme )


    Nach meinem Verständnis dürfte wahrscheinlich auch keine Duo mit festem Dach und Tür durch die Gegend fahren. (Veränderung von Schwerpunkt und Leergewicht, ggf Veränderung der Fahrzeugmaße...)
    In ebay Kleinanzeigen findet man trotzdem erstaunlich viele von diesen teilweise sehr kreativen Konstruktionen. Da hier bisher nicht haufenweise Duofahrer aufgeschlagen sind und diesbezüglich um rechtlichen Rat gefragt haben, fragt wahrscheinlich selbst danach niemand, obwohl das ja doch eine sehr auffällige Veränderung ist.


    Was mir spontan noch einfällt:
    Wenn ich am Auto ne zusätzliche Dom- oder Fahrwerkstrebe verbaue, muß die nicht eingetragen werden oder ne ABE haben, weil die Stabilität der Karosserie ja dadurch nicht negativ beeinflusst werden kann.
    Vielleicht verhält es sich in dem von dir geschilderten Fall ähnlich.

    Ich bin nicht sicher, wie alt der Polizist ist, der das ins rollen bringen wollte.


    Die beiden Polizisten am Unfallort waren an sich sehr nett. Theoretisch hätten sie mir wegen Unfall bauen ne Ordungswidrigkeit aufbrummen können. Der Unfall war ja meine Schuld. (Wären dann 40€ gewesen.) Da ich aber niemanden behindert oder gefährdet habe, außer mir selbst und dem Möp nichts kaputt gemacht habe und ich aufgrund meiner Verletzungen reichlich bedient war, haben sie es bei einer mündlichen Verwarnung belassen.
    Die Polizei hat dann auch die Bergung organisiert. Nach einer Woche habe ich mich telefonisch vom Krankenhaus aus erkundigt, wohin die Schwalbe gebracht wurde, da ein Arbeitskollege sie für mich reparieren wollte. Bei dem Telefongespräch kam dann irgendwann der Satz: "Wir bräuchten da noch mal was von ihnen..."


    Ich vermute ja einen übereifrigen Schreibtischtäter, der "es dem kleinen Verkehrsrowdy mal richtig besorgen wollte". Die Stimme am Telefon klang eher jung.
    Die beiden am Unfallort hätten mir vor Ort schon eine rein würgen können und haben es nicht gemacht, von daher habe ich die nicht in Verdacht.

    Ich fürchte, ich muß da auch mal verweste Leichen ausgraben.
    (Zumindest erscheint mir das sinnvoller als ein neues Thema zu erstellen.)


    Bräuchte mal die Info, ob man die Duo mit einfachen Mitteln zum Transport auf 1,40m Breite schrumpfen kann.
    Mit einfache Mittel meine ich zum Beispiel die Demontage des Aufpuffs.


    Hintergrund ist, daß das Angebot an Duos hier in Schleswig-Holstein und Hamburg recht klein ist.
    Ich fahr zwar auch etwas weiter zum angucken, aber dann scheidet nachher langsam mal die Fahrt auf eigener Achse nach Hause aus.
    Die Mietanhänger vom nahe gelegenen Baumarkt haben alle nur 1,40m breite Ladeflächen.
    Ich möchte aber aus Kostengründen eigentlich ungern nen großen Lieferwagen mieten.

    Dort steht bei meiner KR51 wörtlich hinter Punkt 5: Kleinkrad Roller 60 KM/H.
    Kann sein, daß die Herren in Uniform von den 60 KM/H im Namen verwirrt worden sind.


    Keine Ahnung, was bei den Duos da normal drin steht.
    Sollte ich auf jeden Fall bei eventuellen Besichtigungen gut drauf achten.

    Moin,


    Mein erster Beitrag hier und gleich so ein Käse.


    Ich musste neulich auf Wunsch der Rennleitung das Datum der Erstinbetriebnahme meiner KR-51 nachweisen. Wie macht man das eigentlich, wenn man keine Ost-Papiere mehr hat?


    Da ich nen Führerschein Klasse B habe, darf ich die KR51 nur mit dieser tollen Sonderregelung fahren, da sie ja schneller als 45 Km/h fährt.
    Diese besagt aber:


    Von Baujahr steht da ja nichts und so war dann tatsächlich den Herren von der Rennleitung das 1976er (!!!) Typenschild am Rahmen nicht genug.
    In der West-ABE steht nur "Baujahr: siehe Typenschild" und die erste Inbetriebnahme lässt sich damit ohnehin nicht nachvollziehen.
    (Auch wenn es der totale Quatsch ist, daß ein Kraftfahrzeug in der DDR längere Zeit neu rumgestanden haben soll, ohne angemeldet zu werden.)


    Um es kurz zu machen:


    Ich hatte die Ost-Papiere noch. (Ich hab nur neue beantragt, weil die alten fast auseinander fallen.)
    In denen ist ja ein Datum drin und nachdem sie die dann daheim anschauen durften, waren die Herren glücklich.


    Ich möchte mir aber ggF eine Duo zulegen und da gestaltet sich die Suche nach einer mit originalen Papieren sehr schwer.
    Hat jemand eine Idee, wie man die Erstinbetriebnahme auf einfache Weise anders nachweisen kann?


    Oder ist "in den Verkehr gekommen" nicht das selbe wie "in Betrieb genommen" und es geht da tatsächlich nur ums Baujahr.
    In dem Fall hätte ich habe hier ein paar Herren in blauer Uniform und mit viel Langeweile, die gerne andere Mitmenschen ärgern und auf sowas kann ich ja richtig, wenn ich gerade das Vögelchen in den Graben gesetzt und mir obendrein dabei vier Knochen gebrochen und einen Finger abgerissen habe. X(


    Grüße aus Norddeutschland


    PS:
    Keine Sorge, der Schwalbe geht's wieder gut und mir auch bald wieder. Ein paar "Andenken" behalten wir beide, aber das macht mich vielleicht in Zukunft etwas gemächlicher.


    Nach ganz viel wühlen in alten Beiträgen, habe ich das hier gefunden:
    Wurde von Polizei angehalten!!!!
    Offenbar kam da letztendlich von den damals noch grünen Männchen nichts mehr.
    Das ist schon mal erfreulich aber kann man das irgendwo in nem offiziellen Gesetztestext nachlesen, daß das Baujahr dort mit "in Verkehr genommen" gleich zusetzten ist?
    Ich würde mir sowas gerne mal ausdrucken, um es solchen Gesellen unter die Nase zu halten.