Mal sachte bitte.
a) "Kiste mit Zubehör" = ist völlig egal, was dort drin ist. Ob'n Sack Schrauben oder sonstwas.
Hier kommt's zivilrechtlich darauf an, ob das, was im Vertrag steht auch genauso übergeben wurde.
Steht dort nicht, dass der Motor im Fahrgestell heil sein muss oder ein unbeschädigter Motor etc etc inklusive ist, ist es kein Rücktrittsgrund (arglistige Täuschung z.B.) - Der Zustand der Motoren aus der "Kiste mit Zubehör" hat nichts zu bedeuten.
b) Strafrechtlich wäre dies hingegen schon ein Problem für den-/diejenige, welche/r den Vertrag unterzeichnet hat (Verkäufer/in).
Da er/sie eine gefälschte Urkunde im Rechtsverkehr benutzt hat ("Kiste" nutzt ihm/ihr hier nichts, da zwei Zeugen anbei waren), erfüllt dies den Tatbestand der Urkundenfälschung §267(1).
Unkenntnis ist keine Ausrede.
Das (b) ist der Hebel, welcher dir dort bleibt. So nach dem Motto: Entweder Vertrag rückgängig machen - Oder Schreiben an die Staatsanwaltschaft, wobei man sich auch nicht mit der Polente aufhalten sollte.
Ihre Entscheidung... der armen, armen, "alleinerzeihenden Mutter".