...hat mich doch letztens so\'n freundliches grünes Männchen angehalten und darauf aufmerksam gemacht, dass mein Rücklicht ausgeschaltet sei.
Ich ihm äußerst geduldig erklärt, dass das nicht anders ginge, da sonst meine Batterie nicht mehr geladen wird. -Hab auch extra schön langsam geredet, damit er mir auch folgen kann.
\"Aber, aber das sei Vorschrift und ich könne so nicht weiterfahren und überhaupt und alles Ausreden, blablabla\"
Ich ihm nochmal erklärt, dass ich nicht mit Rücklicht fahren kann, da ich sonst binnen kurzer Zeit nicht mehr blinken kann und das würde er doch wohl nicht wollen. (Ist wirklich so, ich habs probiert und wurde prompt angehalten, weil meine Blinker nicht mehr gingen
Darüberhinaus solle er mir erstmal zeigen, wo das stehe, dass ich auch am Tag das RÜCKLICHT (wohlgemerkt) anzuhaben habe, da ja mein Vorderlicht einwandfrei funktioniere und sich meiner Meinung nach die Regel nur auf das Vorderlicht beschränke.
Naja, er hat dann doch ne Weile rumgesaftet, dann jemand anderen gefunden, den er belasten kann und mich in Ruhe gelassen.
Jetzt zur Frage: Ich war doch im Recht, oder?
Das heißt: Die Tageslichtpfilcht bezieht sich doch wirklich nur auf das Voderlicht.
Gibt es eine Verordnung in der das eindeutig steht, damit ich meinem Freund und Helfer gleich den Wind aus den Segeln nehmen kann?
Das Prob ist, ich kann es ja nicht anders machen, ohne die Simme zu ändern, wo ich gar kein Bock drauf hab.
Vielen Dank für Eure Hilfe und Greetz