das hat was mit dem führerscheinrecht an sich zu tun und nicht mit dem einigungsvertrag
Lol Sternburg, endlich hast geschnallt worum es mir ging....
Ich habe bestimmt 2-3mal geschrieben das ich nicht den Einigungsvertrag an sich meine ![]()
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aber haben die nicht auch nen "Schlüssel" drinne, sodass man dadurch das Baujahr rausbekommt?
Und wird das kontrolliert?
Sicher kannst anhand der FIN/"Schlüssel" grob nachvollziehen um welches Baujahr es sich handelt, aber die Polizei hat garantiert keine FIN-Liste. Da könntest eine von Yamaha verwenden, die vergleichen bestenfalls Rahmen mit ABE. Und wie ich es von anderen hier mitbekommen hab interessiert sich in Flensburg auch keiner dafür. Meine S51 war mit nachgekauftem Blankoschild, hatte es ab und dahinter klebte noch das €-Preisschild drauf. Vom KBA bekam ich nach meinem Antrag noch eine Mail die bräuchten die genaue Bezeichnung, S51 reicht net. Schrieb einfach zurück ich hätte ne B2-4 Bj.87 ( hab ich mir ausgedacht ), mit den Daten bekam ich dann meine neuen Papiere nach ca.1 Woche.


