Beiträge von sven-r

    das hat was mit dem führerscheinrecht an sich zu tun und nicht mit dem einigungsvertrag

    Lol Sternburg, endlich hast geschnallt worum es mir ging....


    Ich habe bestimmt 2-3mal geschrieben das ich nicht den Einigungsvertrag an sich meine :thumbup:


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    aber haben die nicht auch nen "Schlüssel" drinne, sodass man dadurch das Baujahr rausbekommt?
    Und wird das kontrolliert?

    Sicher kannst anhand der FIN/"Schlüssel" grob nachvollziehen um welches Baujahr es sich handelt, aber die Polizei hat garantiert keine FIN-Liste. Da könntest eine von Yamaha verwenden, die vergleichen bestenfalls Rahmen mit ABE. Und wie ich es von anderen hier mitbekommen hab interessiert sich in Flensburg auch keiner dafür. Meine S51 war mit nachgekauftem Blankoschild, hatte es ab und dahinter klebte noch das €-Preisschild drauf. Vom KBA bekam ich nach meinem Antrag noch eine Mail die bräuchten die genaue Bezeichnung, S51 reicht net. Schrieb einfach zurück ich hätte ne B2-4 Bj.87 ( hab ich mir ausgedacht ), mit den Daten bekam ich dann meine neuen Papiere nach ca.1 Woche.

    Wieso wollst denn nueinen neuen Rahmen, wegen der 10Km/h ? Jetzt könntest Du dir Papiere für die S53 holen, mit 50Km/h und fährst sie wie sie ist. Nicht ganz leal, was aber auch einige machen: In viele Shop's gibt es blanko Typenschilder, sid legaler Ersatz für verlorene und darf selbst mit FIN versehen werden. Deine war "offiziell" verloren gegangen, Stempelst Bj. vor 1992 ein und beantragst aus Flensburg eine ABE mit 60Km/h Eintrag. Nicht ganz legal, aber besser als mit deiner ABE Marke Eigenbau und im nachhinein kaum nachvollziehbar ob Vorwende oder nicht.

    selbst wenn die euleute sagen, daß man mit 18 nur noch 30 fahren darf ist die simson außen vor
    und wenn sie sagen, daß alle roller auf schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden müssen können wir mit 60 drann vorbei fahren

    Jut, sehe ja gern ein das man es darf, wie erwähnt, ich selber darfe eh alles anmeldungsfähige fahren.
    Aber deine Aussage zu verallgemeinern....
    Beispiel Klasse 3, also PKW. Die alten Haasen unter uns dürfen Bullis bis 7,5t fahren, die neueren Besitzer dieser Klasse nur noch 2,8t. Nach deiner verallgemeinernden Theorie könnte ich sagen der 7,5t-Bulli wurde erstmals 1990 zugelassen, also darf ich den auch fahren wenn ich letzten Monat erst Führerschein gemacht habe. Ist aber falsch, darf ich ebend nicht. Dachte so in der Richtung ist's mit der M auch.


    Nichts für ungut, dachte hier gibt es halt eine Quelle womit das bestätigt wird. Denn nur zu wissen das andere das wissen ist keine rechtsverbindliche Aussage ;)

    Hm, muß an meiner Formulierung arbeiten.... Der Einigungsvertrag selber wird wohl nicht kippen, hab ich nie behauptet. Jedoch kann jederzeit ein neues Führerscheinrecht verabschiedet werden das man bis 18 Jahren nur noch 30Km/h fahren darf, mal als ganz extremes Beispiel. Soweit so gut... Nun hab ich nur die mündliche Aussage von meinem Cousin, der hat anfang letzten Jahres Autoschein gemacht, Mopped machte er erst gar nicht. Und als er in der Fahrschule von seiner neu gekauften Simson prahlte meinte der Fahrlehrer trocken, er dürfe die garnicht fahren. Vielleicht wollte er ihn nur ärgern ?? Einige hier bemerkten ja bereits das dies ein hartnäckiges Gerücht sei. Wie auch immer, mir Latte, ich hatte daraufhin damals nur im Verkehrsportal geschaut und dachte diese Geschwindigkeitsregelung sei ohne Ausnahme bestehendes Recht ?!? Darum meine Frage nach einer Quelle das auch für neuerworbene Klasse M diese Ausnahmeregelung Bestand hat.

    ich hatte mal nen link vom kraftfahrtbundesamt wo geregelt war was ich mit führerscheinklasse M fahren darf

    Das ist der alte Einigungsvertrag, richtig, zum Bestandsschutz der DDR-Fahrzeuge. Nur gab es da noch keine allgemeinen EU-Richtlinien, mir ist's egal, ich darf alles an offen eingetragenen 2-Rädern fahren. Nur interessant währe eine offizielle Quelle worin steht das dieser Einigungsvertrag auch nach neuem EU-Recht noch bestand hat. Spart zumindest ärger wenn ein unwissender Polizist einen anhält und nicht daran glaubt.


    Edit: Es geht nicht um die Simson, das bleibt. Nur fragte mich ob die Führerscheinneulinge nach neuem EU-Recht auch noch inbegriffen sind. Ich kam darauf weil mein Cousin letztes Jahr Führerschein gemacht hatte und der Fahrlehrer meinte er dürfe seine Simson nicht fahren ?!

    Andere Frage:
    Wenn ich das Teil auf 50 km/h um melden lasse, muss es dann auch 50 fahren, oder ist das wie mit den 60, das da keiner mehr soo genau danach schaut?

    Als ich noch in NRW wohnte wurde ich mit 70 raus gezogen und die fragten mich direkt wegen Tuning. Darauf antwortete ich das sie 60 fahren darf, 10 Km/h ist sie dann schneller. Und des weiteren das ich keine 50'er Yamaha, Herkules oder Aprilia kenne die nicht auch 60 schafft. Somit nickten sie es ab und gut war. Aber wichtig, der Ton macht die Musik ! Und ein Vorteil ist warscheinlich mein Alter....

    Dann hab ich das falsch interpretiert:


    http://www.verkehrsportal.de/f…ubnisklassen.php#Klasse_M


    Klasse M
    Kein Vorbesitz, (Einschluß: keine), ab 16 Jahre

    Zweirädrige
    Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten
    Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen
    Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von
    nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit
    einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
    als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
    Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die
    zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von
    Fahrrädern aufweisen).


    Keine Befristung der Besitzdauer



    sorry für die Falschaussage

    Die rechtliche Seite mit der 60Km/h-Zulassung ist die eine Seite. Hab noch nie gehört das jemand am Roller, Yam DT50 oder sonstigen Möp's mehr als 50Km/h zugelassen bekommen. Also wird es auch an Simson nach '92 keine Chance geben. 2.Punkt währe seit wann hast den Mopedführerschein ? Denn seit einiger Zeit darf man eh nur noch 50 fahren, Simson ist seit dem verboten für 50ccm-Piloten !

    Wie währe es mit dem guten, alten "Elsterglanz" ?! War zu DDR-Zeiten schon gut und ist's heut auch noch. Gibt es z.Bsp. bei Mäc Geiz für glaube nen Euro.

    Weil das ALDI-Dingen hier eingeworfen wurde, die gabs damals doch mal für 30,- dort. Ich hab ein paar Wochen gewartet bis die die letzten auf 12,- runter gesetzt wurden und zugeschlagen. 1 Jahr davor holte ich einen von Plus, gibt es ja net mehr. Der von Plus gefällt mir besser, kaufte ich 2002, der tut's heute noch. Der Aldi auch, aber benutze ich auch extrem selten, liegt beschissener in der Hand, Drehzahlregulierung ist bescheidener.,.. Nur mal so am Rande. Bei den Fräsern stimmt, mit den Billigheimern schaffst noch net mal 1 Kanal und der ist im Eimer. Die originalen von Dremel halten 1 Zylinder, maximum. Da würd ich auch eher dem Link von SSM-Racer folgen.