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  • Andere Frage:
    Wenn ich das Teil auf 50 km/h um melden lasse, muss es dann auch 50 fahren, oder ist das wie mit den 60, das da keiner mehr soo genau danach schaut?

    Als ich noch in NRW wohnte wurde ich mit 70 raus gezogen und die fragten mich direkt wegen Tuning. Darauf antwortete ich das sie 60 fahren darf, 10 Km/h ist sie dann schneller. Und des weiteren das ich keine 50'er Yamaha, Herkules oder Aprilia kenne die nicht auch 60 schafft. Somit nickten sie es ab und gut war. Aber wichtig, der Ton macht die Musik ! Und ein Vorteil ist warscheinlich mein Alter....

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • ich hatte mal nen link vom kraftfahrtbundesamt wo geregelt war was ich mit führerscheinklasse M fahren darf

    Das ist der alte Einigungsvertrag, richtig, zum Bestandsschutz der DDR-Fahrzeuge. Nur gab es da noch keine allgemeinen EU-Richtlinien, mir ist's egal, ich darf alles an offen eingetragenen 2-Rädern fahren. Nur interessant währe eine offizielle Quelle worin steht das dieser Einigungsvertrag auch nach neuem EU-Recht noch bestand hat. Spart zumindest ärger wenn ein unwissender Polizist einen anhält und nicht daran glaubt.


    Edit: Es geht nicht um die Simson, das bleibt. Nur fragte mich ob die Führerscheinneulinge nach neuem EU-Recht auch noch inbegriffen sind. Ich kam darauf weil mein Cousin letztes Jahr Führerschein gemacht hatte und der Fahrlehrer meinte er dürfe seine Simson nicht fahren ?!

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • der einigungsvertrag besteht solange, bis ihn beide seiten ( BRD UND DDR) auflösen


    da es einen der beiden staaten nicht mehr gibt (zumindestens politisch ;)) kann da auch das beste eu-recht nichts drsann ändern


    macht euch darum mal keene platte ;)








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Hm, muß an meiner Formulierung arbeiten.... Der Einigungsvertrag selber wird wohl nicht kippen, hab ich nie behauptet. Jedoch kann jederzeit ein neues Führerscheinrecht verabschiedet werden das man bis 18 Jahren nur noch 30Km/h fahren darf, mal als ganz extremes Beispiel. Soweit so gut... Nun hab ich nur die mündliche Aussage von meinem Cousin, der hat anfang letzten Jahres Autoschein gemacht, Mopped machte er erst gar nicht. Und als er in der Fahrschule von seiner neu gekauften Simson prahlte meinte der Fahrlehrer trocken, er dürfe die garnicht fahren. Vielleicht wollte er ihn nur ärgern ?? Einige hier bemerkten ja bereits das dies ein hartnäckiges Gerücht sei. Wie auch immer, mir Latte, ich hatte daraufhin damals nur im Verkehrsportal geschaut und dachte diese Geschwindigkeitsregelung sei ohne Ausnahme bestehendes Recht ?!? Darum meine Frage nach einer Quelle das auch für neuerworbene Klasse M diese Ausnahmeregelung Bestand hat.

    Bremsen kann zu Geschwindigkeitsverlust führen..

  • Weiß denn nun noch einer was davon, ob ich nun 60 km/h fahren darf?
    Sollte ich mal ne Email an das KBA schreiben?
    Oder hat einer von euch damit Erfahrungen?

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Weiß denn nun noch einer was davon, ob ich nun 60 km/h fahren darf?
    Sollte ich mal ne Email an das KBA schreiben?
    Oder hat einer von euch damit Erfahrungen?


    wat hastn jetz nich verstanden?
    setz dich drauf und fahr


    so jetzt nochmal in aller deutlichkeit:
    SIMSON FAHREN MIT FK. M IST LEGAL


    selbst wenn die euleute sagen, daß man mit 18 nur noch 30 fahren darf ist die simson außen vor
    und wenn sie sagen, daß alle roller auf schrittgeschwindigkeit gedrosselt werden müssen können wir mit 60 drann vorbei fahren






    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Ja, aber das wusste ich schon lange.
    Aber was ist nun mit meiner S53???Ist das ne Grauzone oder was?
    Sollte ich einfach mal bei unserer Polizeistelle nachfragen, und mir das dann am besten gleich schriftlich geben lassen, mit Unterschrift des Beamten und so?

    Sei schlau: 8o
    Bleib Dumm! 8)

  • Mit dem Führerschein schon, ab er mit dem Moped eigentlich nicht.
    Aber mache ´mal ein Photo von Deiner Betriebserlaubnis (die Fahrgestellnummer kannst Du ja auf dem Rechner schwärzen) und stelle es hier ein.
    Wäre interessant zu sehen, ob da eine Stelle Mist gebaut hat und Dir eine neue Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nach Februar 1992 mit 60 ausgestellt hat.
    Wenn ja, wäre das quasi "Verbotsirrtum" für Dich; d.h. da Du es nicht anders weißt, hast Du Dich auf diese legalen Papiere verlassen und bist daher immer 60 gefahren und hast das Fahrzeug auch entsprechend versichert. Da dürfte Dir dann keiner am Zeug flicken können. Sie können Dich dann nur zu einer Stelle schicken, die das wieder rückgängig macht (wobei Du dann wegen der Kosten die Aussteller der "irrtümlichen" Papiere verklagen müßtest, weil die das verbockt haben), woraufhin Du dann nur noch 50 fahren darfst.


    _______________________________________________________________

  • Okay, das Foto werde ich reinstellen, sobald ich die BE gefunden habe :S
    Naja gut, also wäre das quasi für mich legal?
    Kann es dann auch sein, das die mich damit weiterfahren lassen, weil sie sich auch auf die Betriebserlaubnis verlassen?
    Kann mir deshalb, wenn sie meinen das die Papiere einfach nur ein Irrtum waren und ich das hätte wissen müssen, die Fahrerlaubnis entzogen werden?
    Würde das als Tuning zählen?


    mfg schied1er

    Sei schlau: 8o
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  • unwissenheit schützt vor strafe nicht


    Du müsstest dich erkundigen ob du auch wirklich 60 fahren darfst


    da das möp baujahr 94 ist kannste die 60 knicken
    wirste dich mit ner 50 anfreunden müssen. ich würde den motor einfach drinne lassen...


    wäre interessant ob es wirklich ne "DDR-BE" ist
    wenn dann hat sich da jemand mächtig glatt angestellt...
    dann hätte es dir jedoch auch schon vor der kontrolle auffallen müssen, da nen DDR-dokument von 94 nicht möglich ist ;)
    also könnten sie dir daraus wieder nen strick drehen



    ich würde einfach den rahmen tauschen oder mich damit abfinden, daß ich offiziell nur 50 fahren darf


    warum einfach, wenns auch kompliziert geht... :whistling:




    Oi!

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