O.k. - das nächste mal drück' ich auf "Antworten" bevor ich ans Telefon gehe....
... zumindest waren alle drei einer Meinung
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Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.ebay-kleinanzeigen…ocial&utm_content=app_ios
„Alles Original“ vor allem das Typenschild
Das Typenschild ist das kleinste Problem...
Es liegt leider abweichend von der Artikelbeschreibung kein "KBA-Papier", sondern eine (zumindest aktuelle) Abnahme von der DEKRA vor.
Leider fehlt aber der Vermerk/Stempel von der Zulassungsstelle - daher kein gültige Betriebserlaubnis
Da fragt man sich mal wieder, ob das Absicht oder Unkenntnis ist, ich vermute fast, der Verkäufer weiß es nicht besser...
ähm wie kriegt man für sowas eine Versicherung? Fantasie FIN?
Möglicherweise kontrolliert der Versicherer die Papiere nicht (z.B. bei Online-Beantragung) oder der Besitzer verwendet einen der vielen im Handel verfügbaren Vordrucke für "Sammlerzwecke", in die eine passende FIN eingetragen wurde...
P.S.: Vorsicht - dieses Verhalten erfüllt vermutlich bereits den Tatbestand der Urkundenfälschung!
Noch ein kleiner Hinweis
Viele wissen es - manche aber leider noch nicht: ältere Bremsbeläge enthalten sehr häufig Asbest
Deshalb im eigenen Interesse nicht mit Druckluft oder Schleifflies drauflos machen...
Groben Schmutz und Bremsstaub mit viel Bremsenreiniger und Putzlappen feucht entfernen und wirklich darauf achten,
den Mist nicht in die Atemwege zu bekommen!
Mhhhh... Also das kann ich noch nicht sagen da musste ich warten bis mein Vater wiederkommt. Theoretisch sollte nur die Gasflasche an Gewicht in der Klappe ausmachen. Die wiegt ca. 11kg steht drauf (bisschen leer ist die halt vielleicht schon)
Sorry - da hast Du einen Denkfehler in der Rechnung...
Maßgeblich ist die Stützlast, d. h. das Gewicht, daß auch bereits bei umbeladenem Wohnanhänger nicht 0 ist.
Kann man am einfachsten mit einer alten Badezimmerwaage und einem in der Länge entsprechenden Stück Dachlatte ermitteln.
Wenn Du überhaupt bei beladenem Anhänger noch das Gewicht des Moppeds unterbringen kannst, mußt du beim Beladen des Anhängers das restliche Urlaubsgepäck so verteilen, daß der Caravan vom zulässigen Gesamtgewicht her nicht überladen ist und gleichzeitig die Stützlast von AHK und Zugfahrzeug eingehalten wird.
Könnte unter Umständen schwierig bis unmöglich werden
Und hat die Zulassungsstelle auch so als KKR die Betriebserlaubnis erteilt ?
Das ist hier die Frage!
Denn ohne den Stempel von der Zulassungsstelle "Betriebserlaubnis erteilt" ist das schöne Gutachten von TÜV, Dekra oder einer anderen Prüforganisation leider nur ein wertloses Stück Papier...
...
Der Grundkraftstoff kommt doch für alle bei der Raffinerie aus dem selben Hahn, maximal zugesetzt Adjektive sind unterschiedliche.
Bist Du Dir sicher, daß die dem Kraftstoff wirklich Adjektive zusetzen..?
Das ist laut DIN vermutlich nicht zulässig
Da schmeiße ich noch eine Frage in den Raum:
Wie alt darf das Gutachten einer Prüforganisation bei Vorlage auf der Zulassungsstelle eigentlich sein?
Wäre sicher auch interessant für diejenigen, die mit einem (noch) nicht auf der Zulassungsstelle abgestempelten Gutachten von TÜV, DEKRA
oder einer anderen Prüforganisation unterwegs sind...
Vergiß bitte ganz schnell die Aussage des Verkäufers, daß der TÜV eine Betriebserlaubnis ausstellt!
Möglicherweise stellt der TÜV ein Gutachten aus, in dem eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h angegeben wird...
Aber - dieses Gutachten muß aber noch von der Zulassungsstelle abgestempelt werden, erst dann hast Du eine Betriebserlaubnis.
Ungestempelt ist das Gutachten nur ein Stück Papier, was leider vielen nicht bekannt oder eventuell auch Wurst ist.
Vielleicht hast Du Glück und die Zulassungsstelle stempelt ein 60km/h-Gutachten ab , ich würde aber nicht davon ausgehen.
Ich hatte vor einigen Jahren von einem unseriösen Händler einen Reimport gekauft.
Mich hatte bereits damals ( 2015/16 ) bei einer Art Vorbesprechung der TÜV-Prüfer darauf hingewiesen, daß es für einen Reimport im Gutachten
nur 50 km/h gibt... ( 60 km/h gibt es nur für Simsons, die in der Ex-DDR vor einem bestimmten Zeitpunkt bereits in Betrieb waren )
Glücklicherweise konnte ich vom Vertrag zurücktreten.
Wenn der Verkäufer jemanden hat, der ein Gutachten für eine Einzelbetriebserlaubnis mit 60 km/h macht, würde ich das Gutachten
VOR Kauf von IHM erledigen und auch von IHM von der Zulassungsstelle abstempeln lassen.
Wenn er dazu nicht bereit ist, wird es dafür wohl Gründe geben
Wenn Du sowieso bei der Zulassungsstelle anrufst, solltest Du auch gleich nachfragen, ob dort eine von TÜV/Dekra erstelltes Gutachten problemlos abgestempelt wird.
Viele Zulassungsstellen lehnen es in letzter Zeit ohne Vorlage einer negativen KBA-Anfrage ab, ihren Stempel unter die erstellten Gutachten zu setzen.
Ohne Stempel der Zulassungsstelle hast du aber leider nur ein Gutachten, aber keine gültige Betriebserlaubnis...
Ja ne, ich war noch nicht dort. Ich kriege ja auch keine klare Aussage was jetzt los ist.
Aber ich interpretiere jetzt mal, dass die Zulassungsstelle mir nur dann den Stempel gibt wenn es kein Exportmodell ist. Dann gehe ich da morgen hin!
Schau erstmal, ob Du einfach so bei der Zulassung reinmarschieren kannst.
Hier bei uns kommst Du seit Sommer 2020 wegen Corona ohne Termin gar nicht rein,
Am besten erstmal einen Termin über's Internet buchen...
Ich glaube nicht, daß die Zulassungsstelle noch irgendwie nachprüft, ob es sich bei Deiner S51 um ein Exportmodell handelt...
@ Lehmann:
Ich empfehle die Beschaffung von geeigneten Fachbüchern, z.B. von Erhard Werner/MZA-Verlag oder auch aus der Reihe "Wie helfe ich mir selbst"
von Neuber/Müller aus dem VEB Verlag Technik Berlin.
Lesen und verstehen - auch wenn es vielleicht im Einzelfall schwer fallen mag...