Beiträge von Mopped987

    ... Die BE der simson ist doch egal ob kba oder vom TÜV oder wie auch immer Hauptsache die sind gültig....

    Von TÜV, DEKRA, GTÜ und den übrigen Prüforganisationen gibt es keine Betriebserlaubnis!


    Dort wird ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellt, welches erst durch die Zulassungsstelle zur BE wird.


    Das Gutachten muß fristgerecht, d.h. innerhalb eines Jahres nach Erstellung bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, erst durch die Stempelung und Unterschrift "Betriebserlaubnis erteillt, Unterschrift, Datum" hat man eine gültige Betriebserlaubnis.

    Möchte gar nicht wissen, wieviele unwissentlich ohne BE unterwegs sind...

    Das KBA besteht auf das Original-Typenschild, die im Handel verfügbaren weichen meist optisch vom urspünglichen Schild ab.

    Du wirst vermutlich auch keine Schlagzahlen haben, die in Größe und Schriftbild dem Original entsprechen.

    Es kann bereits Probleme geben, wenn das Originalschild mit falschen Nieten befestigt wurde!


    Mit Ablehnung meine ich, daß die Bearbeitung eines Einzelgutachtens von der Zulassungsstelle nur dann erfolgt,

    wenn du als Antragssteller eine schriftliche Ablehnung des KBA nach der Beantragung einer KBA-Betriebserlaubnis vorlegen kannst.

    Wird aber möglicherweise nicht überall gefordert, ein Bekannter von mir konnte ohne diesen Negativbescheid seinen TÜV-Bericht im Nachbarlandkreis zur Betriebserlaubnis stempeln lassen.


    Wenn die Original-Papiere wieder auftauchen, interessiert das Typenschild nicht wirklich. dann kannst du auch ein Nachbauschild anbringen.

    Das Original-Typenschild wird erst seit kurzer Zeit bei Beantragung einer Ersatz-Betriebserlaubnis vom KBA gefordert.

    DIe Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) sind leider nicht für Ersatzpapiere zuständig... :kopfkratz:


    Bedauerlicherweise hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seit einiger Zeit die Kriterien für Ersatzpapiere für Simsons deutlich verschärft.

    Lies dich auf deren Homepage oder im Forum am besten mal in die Thematik ein.

    Schon allein die Tatsache, daß das Typenschild fehlt, ist leider mittlerweile ein K.O.-Kriterium.

    Häufig fordert das KBA Fotos an, spätestens dann fällt das fehlende Typenschild auf und du bist raus.


    Zur Alternative, das Moped über eine Einzelabnahme einer Prüforganisation (TÜV, Dekra GTÜ,...) wieder auf die Straße zu bringen, findest du gute Hinweise über die Suchfunktion.

    Bei Vorlage des Prüfgutachtens auf der Zulassungsstelle (dort wird durch Stempel und Unterschrift die Betriebserlaubnis erteilt) kann dort eine Ablehnung des KBA für das betreffende Moped gefordert werden.


    Kurz - deutlich aufwändiger als die KBA-Variante...


    Mal sehen, ob sich hallo-stege zu deinem Beitrag meldet...

    Nein,

    Importierst du ein Fahrzeug und willst dafür deutsche Papiere haben, muss es den bundesdeutschen Vorschriften entsprechen und laut diesen gibt es nun mal kein KKR was 60km/h darf.

    Unter den 60km/h "Bestandschutz" (die Regelung im Einigungsvertrag betreffend der DDR-KKR) fallen nur die KKR für die eine KTA-BE besteht.


    So ist es auch.


    Bei einem sehr umfangreichen Umbau wie dem Wechsel des Antriebskonzepts vom Zweitakter auf E-Antrieb würde der "60 km/h Bestandsschutz" vermutlich sowieso verloren gehen.

    Da gehe ich auch davon aus, daß der Umbauer als neuer Fahrzeughersteller in den Fzg.-Papieren erscheinen könnte...

    Mich würden die vermutlichen Kosten und der rechtliche Aufwand für die Abnahme abschrecken.

    Kann man natürlich aus Liebhaberei machen - wirtschaftlich vernünftiger wäre der Kauf eines am Markt verfügbaren E-Rollers oder E-Mopeds.

    Hi Sören,


    da würde ich an deiner Stelle lieber weitersuchen...

    der "überholte Motor" ist ein Umbau auf 85 Kubik - wie willst du dafür Papiere bekommen?


    hallo-stege hat seine Meinung zum Bike in Beitrag #6 ja bereits geäußert.

    ...eventuell werden Fotos abgefordert, auf denen sollte das Fahrzeug im Originalzustand sein.

    Da scheitert allerdings so mancher bereits daran, daß vom KBA auf ein Original-Typenschild Wert gelegt wird.


    Sollte das Original irgendwann mal beim Neuaufbau durch eine Nachprägung ersetzt oder zwecks Pulvern oder Lackierung des Rahmens

    entfernt und mit Blindnieten befestigt worden sein, kommt allein deshalb bereits eine Ablehnung.... :dash:

    Es arbeiten allerdings nicht alle Zulassungsstellen exakt nach der von @chick verlinkten Liste.


    Mir ist aus meinem Umfeld ein Fall bekannt, wo das Abstempeln/Erteilen der BE auch ohne das dort aufgeführte Negativzeugnis des KBA problemlos funktionierte.

    Der Betreffende hatte allerdings einen Kaufvertrag, in dem der Vermerk "Verkauf ohne Papiere, sind nicht mehr vorhanden" vom Verkäufer

    eingefügt war.

    Wenn auf dieses Negativzeugnis bestanden wird, hast Du leider ein großes Problem.

    Nach dem erfolgreichen Besuch bei der Prüforganisation erhältst Du ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis.

    Mit diesem Gutachten geht es dann zur Zulassungsstelle, wo Du dann durch Stempel und Unterschrift auf dem Gutachten die notwendige Betriebserlaubnis erteilt bekommst.

    Was von der Zulassungsstelle eventuell noch an weiteren Unterlagen gefordert wird, würde ich an Deiner Stelle dort vorab erfragen.

    Hallo Leute!


    Zum Thema Rahmentausch:


    Ich hab' da irgendwo im Hinterkopf noch die Info abgespeichert, daß es da bei der Übertragung der Rahmennummer eines beschädigten Rahmens auf einen neu produzierten MZA-Ersatzrahmen vor einigen Jahren massive Probleme gab.

    Ob die Probleme von den Zulassungsstellen oder von den Prüforganisationen gekommen sind, weiß ich nicht mehr.

    Die damaligen Nachbaurahmen von MZA waren zwar maßgenau und in guter Fertigungsqualität hergestellt worden, es fehlte aber ein Material- oder Festigkeitsgutachten....


    Kann da jemand eine Aussage treffen, ob sich da etwas zum Positiven verändert hat?

    Wäre ja doof, ca. 200 Euro für einen Ersatzrahmen auszugeben, auf den man dann die Nummer nicht legal umgeschlagen bekommt...

    Es wäre vermutlich sinnvoll, erst mal einen Prüfer zu finden, der überhaupt Bock darauf hat, sich mit einem Umbau zu befassen.

    Anschließend kann man sich gemeinsam mit dem Prüfer Gedanken machen, welche Umbauten überhaupt möglich sind...


    Ohne vorherige Absprache würde ich erstmal gar nix planen oder gar mit dem Umbau anfangen.