Simson ABE / Papiere gefälscht?

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  • Hallo liebes Forum,


    ich habe vor mir eine S51 zu kaufen und habe endlich die vermeintlich richtige gefunden. Auf meine Frage ob die Papiere Original wären wurden mir diese geschickt.
    Wie kann es sein, dass die erst 2012 unterzeichnet wurden das kann doch nur gefälscht sein oder? Gibt es diese Art von ABE überhaupt?

  • Ist eine schlechte Fälschung, mit den bekannten Stempel von Karl-Marx- Stadt
    1985 gab es diese Art vom BE schon ein paar Jahre nicht mehr, ab 93 gab es diese aufklappbare nicht mehr,
    abgesehen davon ist es laut KTA Nummer rechts oben, ein SR50.


    Der, der dir diese zugesendet hat, gehört angezeigt, wegen Urkundenfälschung.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Vielen dank für deine Antwort!
    Oh man, gibt es echt so viele Idioten die für 100-200€ mehr Urkundenfälschung und Betrug in Kauf nehmen ‍♂️
    Ich bin gerade mal durch das Forum gestöbert und konnte es garnicht fassen wie aufmerksam man sein muss wenn man sich eine Simson kaufen möchte.


    Wie soll ich weiter vorgehen? Ich hatte einen Besichtigungentermin mit ihm diese Woche ausgemacht. Soll ich ihn einfach darauf hinweisen das ich kein Interesse mehr hab und das er die Papiere bitte vernichten soll, da gefälscht. Oder soll ich das evtl. sogar wirklich zur Anzeige bringen. Kann ja nicht sein das irgend jemand darauf reinfallen wird und am Ende noch dafür bestraft wird mit solchen Papieren angehalten zu werden.

  • Fünf Stellige PLZ....


    Das ist auch immer das allergeilste an diesen Gefälschten Pappen. Dann noch das Datum - unfassbar wie selten dumm manche Leute sind.


    War die Leermasse bei S51 nicht irgendwas mit 78 Kilo?

  • leermasse müßte aus dem kopf heraus irgendwas mit 80kg sein. zu faul um nachzuschauen

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Das Verkaufsdatum ist in Bild 1 mit "23.10.2012" angegeben.
    Gab es zu diesem Zeitpunkt noch einen Staat namens DDR mitsamt seinen Behörden und Zulassungsbestimmungen?


    Die ABE zu DDR-Zeiten war blanko und wurde im Zweiradgeschäft ausgefüllt, somit kann aber muss nicht zwangsläufig das Zettelchen eine Fälschung sein. Ungültig ist's allemal. Abhilfe schaffen hier nur neue Fahrzeugpapiere vom KBA.


    Noch eine grundsätzliche Frage: Hätte der TE nicht die persönlichen Daten unkenntlich machen müssen, bevor er die Fotos veröffentlicht oder ist Manfred Nil(x) aus Bad Belzig etwa damit einverstanden, dass seine Daten hier veröffentlicht wurden?
    Ist das denn konform zur DSGVO??? :kopfkratz:

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    2 Mal editiert, zuletzt von DitFroschN ()


  • Ich hatte einen Besichtigungentermin mit ihm diese Woche ausgemacht. Soll ich ihn einfach darauf hinweisen das ich kein Interesse mehr hab und das er die Papiere bitte vernichten soll, da gefälscht. Oder soll ich das evtl. sogar wirklich zur Anzeige bringen. Kann ja nicht sein das irgend jemand darauf reinfallen wird und am Ende noch dafür bestraft wird mit solchen Papieren angehalten zu werden.


    Ganz Ehrlich, ich würde es zur Anzeige bringen. Kannst ihn natürlich auch vorher ansprechen und gucken wie er darauf reagiert.


    Halt uns auf den laufenden.


    Gruß
    René


  • Ganz Ehrlich, ich würde es zur Anzeige bringen. Kannst ihn natürlich auch vorher ansprechen und gucken wie er darauf reagiert.
    Halt uns auf den laufenden.
    Gruß
    René


    Genau so, mit Name und Adresse zu nächsten Dienststelle, die gefälschte BE vorlegen und eine Anzeige machen. :a_bowing:
    Wenn man hin geht will er seine Gefälschten Papiere zurück, erst recht wenn du ihn darauf an spricht.
    Für solche gibt es kein Pardon, sonst wird es immer schlimmer.



    Die ABE zu DDR-Zeiten war blanko und wurde im Zweiradgeschäft ausgefüllt, somit kann aber muss nicht zwangsläufig das Zettelchen eine Fälschung sein. Ungültig ist's allemal. Abhilfe schaffen hier nur neue Fahrzeugpapiere vom KBA.


    Ist und bleibt eine Urkundenfälschung § 267 StGB
    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ich würde zunächst nur den Verdacht äußern und das abklären, bevor ich mir den Vorwurf der falschen Verdächtigung anhängen lassen muss.
    Fakt ist, dass der Schein durchaus original sein kann (darauf wies ich wenige Posts weiter oben bereits hin), er ist nur aufgrund des Ausstellungsdatums als Betriebserlaubnis ungültig und müsste durch eine neue ABE des KBA ersetzt werden.

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  • Ich würde zunächst nur den Verdacht äußern und das abklären, bevor ich mir den Vorwurf der falschen Verdächtigung anhängen lassen muss.
    Fakt ist, dass der Schein durchaus original sein kann (darauf wies ich wenige Posts weiter oben bereits hin), er ist nur aufgrund des Ausstellungsdatums als Betriebserlaubnis ungültig und müsste durch eine neue ABE des KBA ersetzt werden.


    Zu was abklären ?
    Auch ist es Wurst ob der Schein echt wäre, was er definitiv nicht ist.
    § 267 StGB lesen, ich habe diesen schon Zitiert, aber nochmal.
    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

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