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Vielleicht hilft es ja dem Einen oder Anderen, sich selbst - das EIGENE Verhalten - mal in Frage zu stellen?
Hab mal nen Rollerfahrer gesehen, der einen Rennrad-Fahrer neben sich beim Überholen einfach umgeschubst hat. Mit so 40 Km den Radler einfach in die Straßenbahnschienen reingestoßen. Das ist ziemlich genau, bin kurz vorher an den beiden vorbei.
Ausrede Rollerfahrer: Der hat nicht auf der Straße zu fahren, den muss man erziehen. Es gibt einen Radweg!
Einsehen? Keins. Nur'n großes Maul, obwohl er fast Jemand umgebracht hätte.
Berlin - Haupstadt der Asozialen.
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Apropo diese Situation von dir beschrieben erlebe ich manches mal umgekehrt Roller oder Motorradfahrer die über den Radweg abkürzen ist genauso ASSI ARSCHIG wie das Verhalten des Rollerfahrers
im Gegensatz zu den motorisierten Zweirädern können Radfahrer unter bestimmten Bedingungen wählen wo sie fahren, genaueres dazu im Artikel darunter, allerdings rein aus meiner persönlichen Erfahrung bevorzuge ich lieber den Radweg auch wenn es noch so schlecht ist, denn die meisten Autofahrer unterschreiten den Mindestabstand beim Vorbeifahren um ein vielfaches. die 150 cm sind mindestens mit einem durch blinken angezeigten Spurwechsel zu vollziehen, bzw bei Sperr und durchgezognen Linien ist ein vorbeifahren nur dann möglich sofern Straßenbreite und einzuhaltender Mindestabstand es zu lassen. So jedenfalls das was einem vor über 7 Jahren mal in der Fahrschule beigebracht wurde.
Quelle: http://www.adfc.de/verkehr--re…-radwegebenutzungspflicht
Rennrad und RadwegebenutzungspflichtImmer wieder einmal wird der ADFC gefragt, ob es eine spezielle Regelung gibt, die es Benutzern von Rennrädern (oder allgemein besonders schnellen Radfahrern) erlaubt, trotz vorhandenem, benutzungspflichtigem Radweg die Fahrbahn zu benutzen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) kennt jedoch keine Ausnahmeregelung von der Radwegebenutzungspflicht, die unmittelbar an bestimmte Fahrradtypen (wie z.B. Rennräder) oder an eine bestimmte Geschwindigkeit geknüpft ist. Insofern handelt es sich bei der Vermutung, dass Rennradbenutzer oder Mitglieder von Radsportvereinen pauschal von der Radwegbenutzungspflicht befreit sind, lediglich um eine (allerdings scheinbar weit verbreitete) Großstadtlegende, die aber nicht von der StVO gedeckt ist.
Nicht jeder Radweg muss aber benutzt werden:
1) Die Benutzungspflicht ist seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung von 1998 nur noch dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet ist. Wo dies fehlt, darf auch bei vorhandenem Radweg die Fahrbahn benutzt werden (sogenannte "andere Radwege" mit freiwilliger Benutzung gem. § 2, Abs. 4, Satz 3 StVO).
Hintergrund dieser Regelung ist die Erkenntnis, dass baulich abgesetzte Radwege in vielen Fällen ein höheres Unfallrisiko für Radfahrer bedeuten als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn. Auf baulich abgesetzten Radwegen kommt es vermehrt zu Konflikten mit Fußgängern. Insbesondere an Kreuzungen und Einmündungen besteht überdies ein hohes Konfliktpotenzial mit einfahrenden und abbiegenden Kraftfahrern, da diese durch die oft fehlende Sichtbeziehung nicht mit kreuzenden Radfahrern rechnen, und da sich auch Radfahrer wegen des subjektiven Sicherheitsgefühls, das ihnen der Radweg vermittelt, oft zu sorglos verhalten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Benutzungspflicht für Radwege seit der StVO-Novelle an bestimmte Mindeststandards geknüpft.
2) Geschlossene Verbände ab 16 Radfahrern dürfen die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist (geschlossener Verband gem. § 27 StVO). Dies gilt ebenfalls unabhängig vom benutzten Fahrradtyp; eine besondere Verbandsregel für Radrennfahrer gibt es nicht.
3) Wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist, muss man ihn nicht befahren. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er vereist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist. Auch wenn der Radweg nicht erreichbar ist (Beispiel: Liegedreirad oder Fahrradanhänger passt nicht durch eine vor dem Radweg angebrachte Umlaufsperre hindurch) muss er nicht benutzt werden. In solchen Fällen darf man auf die Fahrbahn (nicht aber auf den Fußweg!) ausweichen. Das Kriterium der Unbenutzbarkeit wird zwar im Einzelfall unterschiedlich eng zu fassen sein (bei einem MTB beispielsweise anders als bei einem Rennrad); allein die Tatsache aber, dass man sein Rennrad nicht voll ausfahren kann, wird in der Regel nicht als Grund zum Ausweichen auf die Fahrbahn anerkannt. Man ist aber auch nicht verpflichtet, sofort nach einem Hindernis wieder auf den Radweg zu wechseln, sondern man darf auf der Fahrbahn weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg (Bordsteinabsenkung, Einmündung) möglich ist.
4) Theoretisch sieht § 46, Abs. 1, Satz 1 StVO die Möglichkeit vor, dass die Straßenverkehrsbehörden in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Straßenbenutzung genehmigen können. Interessierte Radsportler sollten sich wegen dieser Frage mit dem Bund deutscher Radfahrer (BDR) als dem für den Radsport zuständigen Sportverband oder einem lokalen Radsportverein in Verbindung setzen. Adressen sind auf den Internetseiten des BDR unter http://www.rad-net.de zu finden.
Mit dem Gewicht des Fahrrades hat die Frage der Radwegbenutzung übrigens nichts zu tun: Die manchmal in diesem Zusammenhang erwähnte 11 kg-Grenze hat keine Relevanz für die Radwegbenutzung, sondern galt für die Ausstattungsvorschriften zur Beleuchtung: Für Rennräder bis 11 kg gab es bis zur allgemeinen Freigabe der Batteriebeleuchtung im Jahre 2013 die Sonderregelung, dass anstelle des sonst vorgeschriebenen Dynamos auch batterie- bzw. akkubetriebene Leuchten verwendet werden durften.
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Hm, sehr schlimm
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zum Thema Mindestabstand noch ein nettes Video
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Und was ist mit den Radfahrern bei ca. 3:53Min??? Die benutzen Illegal den Fußgängerweg diese Schw...
Radfahrer im Straßenverkehr sind nunmal selbst keine Heiligen und tun oft genug Dinge, das ich es dem ein oder anderem schon desöfteren gegönnt hab mal auf ner Motorhaube zu landen.
Fazit: Es gibt die Bösen Autofahrer, die Bösen Radfahrer, die Bösen Mopedfahrer und gaaanz Böse Fußgänger. Diese wird es auch immer geben, kann kommen was will.
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ähm das ist kein radweg, oben gehts rüber über ne brücke und unten gibts wege parallel zu den gleisen
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zum Thema Mindestabstand noch ein nettes Video
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Ich fahre gerne Fahrrad, aber warum zum Teufel muss man auf einer so viel befahrenen Strasse Fahrrad fahren? Das ist doch Stress und Unfallgefahr Pur.
Wenn ich Fahrrad fahre schaue ich entweder obs Radwege gibt oder Fahre "hinten rum".
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Es gibt leider manchmal Strecken an denen kommt man nicht vorbei wenn man bestimmte Ziele erreichen will.
Was heißt hinten rum mit Umweg ? Mal soeben 10 km und mehr mit einem Fahrrad Umweg machen macht so gut wie niemand freiwillig.
Das Video zeigt aber deutlichst was hier schief läuft im Straßenverkehr auch bedingt durch politisches Fehlverhalten und die viel zu schwache Durchsetzung der STVO der Polizei da wo es dringend notwendig ist. Nur Blitzen bringt nix.
Früher gab es mal im Fernsehen auf ARD so eine allsonntägliche 5 Minuten Serie, der 7. Sinn. wo ist die Sendung geblieben? Die war immer sehr lehrreich.
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Naja, also abgsehen davon, dass auf dieser Straße einfach ein Radweg oder zumindest ein befestigter Seitenstreifen fehlt, würde ich das Verhalten einiger Autofahrer in ähnlicher Weise als Selbstjustiz sehen wie das des Lkw-Fahrers im Video auf der gleichen Seite weiter oben, der den Autofahrer, der hier (völlig legal - in den USA ist Rechtsüberholen nicht verboten) vor ihm einscheren will, einfach wegräumt. - Hier könnten Autofahrer eventuell aus "erzieherischen Gründen" unnötig knapp an den Radlern vorbeifahren, um sie darauf hinzuweisen, dass sie doch weiter rechts fahren sollen. – Eventuell liegt da eine Verwechslung dahingehend vor, dass die STVO ja vorschreibt, dass langsame Fahrzeuge (früher waren da auch Radfahrer explizit erwähnt, seit einigen Jahren nicht mehr) möglichst rechts von der rechten Fahrbahnbegrenzung fahren müssen, sofern die Linie einen befestigten Seitenstreifen abgrenzt. Ob das bisschen, das rechts der Linie noch ist (mal schmäler, mal breiter), noch als "befestigter Seitenstreifen" zu sehen ist, ist fraglich. Fakt ist aber, dass es sicher nicht erforderlich ist, als Radfahrer zwischen einem halben und einem ganzen Meter links von der Fahrbahnbegrenzungslinie zu fahren. - Und manche rechthaberischen Autofahrer könnten in diesem Fall auch §5 Absatz 6 StVO anführen, demzufolge die Radfahrer verpflichtet sind, die Autofahrer an einer geeigneten Stelle (etwa der Abzweigung vor der Brücke) vorbeizulassen ...
Tja, es gehören halt immer mindestens zwei dazu. Und besser klappt's in den meisten Fällen, wenn man sich nicht bekämpft und gegeneinander arbeitet, sondern einfach einer auf den anderen Rücksicht nimmt - ohne Rechthaberei und "Dir würg ich jetzt auch eine rein!"-Taktiken. Halt so, wie es der §1 StVO vorsieht ...Nützlich wäre es da oft, wenn jeder Autofahrer die gleiche Situation auch mal als Radfahrer ausprobiert; umgekehrt genauso; und der Busfahrer sollte mal das Motorradfahren ausprobieren, der Kleinwagenfahrer am Steuer des 32-Tonners sitzen, der Porschefahrer im Trabant. - Das könnte viel zum gegenseitigen Verständnis beitragen ...
Gruß
Tommy
(auf der Straße abwechselnd als Radfahrer, Mopedfahrer, Motorradfahrer, Autofahrer, Gespannfahrer und gelegentlich Lkw-Fahrer unterwegs ...) -
Nützlich wäre es da oft, wenn jeder Autofahrer die gleiche Situation auch mal als Radfahrer ausprobiert; umgekehrt genauso; und der Busfahrer sollte mal das Motorradfahren ausprobieren, der Kleinwagenfahrer am Steuer des 32-Tonners sitzen, der Porschefahrer im Trabant. - Das könnte viel zum gegenseitigen Verständnis beitragen ...
Gruß
Tommy
(auf der Straße abwechselnd als Radfahrer, Mopedfahrer, Motorradfahrer, Autofahrer, Gespannfahrer und gelegentlich Lkw-Fahrer unterwegs ...)Kann ich als früherer Fahrradfahrer und immer noch Fahrer von Schwalbe, Duo, langsamen PKW (vor paar Jahren noch inklusive Wohnklo hinten dran) und eines recht schnellen PKW zu 100% unterschreiben, auch wenn mir genau genommen noch LKW und schnelles Zweirad fehlten.
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Immer wieder Paragraph 1, manchmal vorsätzlich, manchmal unwissentlich, manchmal notgedrungen!!
Mich wollte letztens ein Motorrad nach dem Ortsausgang überholen. Ich im Auto hab normal beschleunigt und mich gewundert, warum der nicht vorbeifährt. Erst als er neben mir war konnte ich erkennen, das es eine 150 ETZ ist. Und da ich selbst zur Glaubensgemeinschaft der MZ Fahrer gehöre weiß ich, das da bei 100 km/h Schluß ist. Ich bin dann etwas vom Gas gegangen und hab ihn vorbeigelassen. Natürlich hat er die 100 km/h nicht gehalten und so hab ich ihn kurze Zeit später überholt. In meinem Windschatten ist er dann Kilometerweit mit 3 m Abstand hinter mir hergefahren.
In dem Fall würde ich sagen, das es Dummheit war.
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